Schadensabwicklung nach Parkunfall

Hallo.

Ich interessiere mich für die Schadensabwicklung bei einem Parkunfall.

Was wäre also, wenn Person A mit seinem KFZ dem KFZ von Person B beim ausparken in die Tür fährt und eine Beule verursacht.

Die Polizei würde den Schaden aufnehmen und auf ca. 650 Euro benennen.

Die Versicherung von Person A sendet Person B ein Schreiben, in welchem sie um Stellungnahme bittet.
Person B lässt von einer freien Werkstatt einen Kostenvoranschlag über ca. 560€ inkl. MwSt erstellen und
ruft daraufhin bei der Versicherung an, um sich nach der Vorgehensweise, wenn der Schaden fiktiv abgerechnet werden soll, zu erkundigen.
Die Versicherungsangestellte erfragt daraufhin das Alter des Fahrzeugs (16 Jahre) und gibt an, daß bei dem hohen Alter eine Besichtigung durch einen ?Gutachter! (Angestellter der Versicherung in der Filiale der Vs vor Ort) nötig ist.

Person B hat daraufhin Bedenken, von der Versicherung übers Ohr gehauen zu werden. Muß Person B das Auto der Versicherung vorführen oder kann sie auch darauf bestehen, daß der Wert entweder von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wird oder garnicht?

Angenommen, Das Fahrzeug von Person B verfügt über einige weitere Beulen und Kratzer, würden diese in die Zeitwertberechnung einfließen?

Weiterhin wird angenommen, daß in das Fahreug vor ca. 2 Jahren eine Autogasanlage (Wert 950€) eingebaut wurde, müßte diese Anlage mit in die Zeitwertberechnung einfließen?

Aufgrund der Bagatellgrenze wäre für Person B das hinzuziehen eines Anwalts oder eigenen Gutachters nicht ratsam?

Vielen Dank

tunfaire

Hallo.

Auch Hallo,

Ich interessiere mich für die Schadensabwicklung bei einem
Parkunfall.

Was wäre also, wenn Person A mit seinem KFZ dem KFZ von Person
B beim ausparken in die Tür fährt und eine Beule verursacht.

Dann hat das Auto von B in der Türe eine Beule

Die Polizei würde den Schaden aufnehmen und auf ca. 650 Euro
benennen.

Die Versicherung von Person A sendet Person B ein Schreiben,
in welchem sie um Stellungnahme bittet.
Person B lässt von einer freien Werkstatt einen
Kostenvoranschlag über ca. 560€ inkl. MwSt erstellen und
ruft daraufhin bei der Versicherung an, um sich nach der
Vorgehensweise, wenn der Schaden fiktiv abgerechnet werden
soll, zu erkundigen.
Die Versicherungsangestellte erfragt daraufhin das Alter des
Fahrzeugs (16 Jahre) und gibt an, daß bei dem hohen Alter
eine Besichtigung durch einen ?Gutachter! (Angestellter der
Versicherung in der Filiale der Vs vor Ort) nötig ist.

Was heißt Filiale? Nur eine Agentur oder ein richtiges Schadenbüro? Bei dem Betrag rechnet sich ein SV kaum. Ich würde an Stelle B in der Schadenabteilung des Versicherers anrufen und mir das bestätigen lassen. Den SV kann B selbst wählen, würde aber keinen Hinterhöfler nehmen sondern einen anerkannten SSV Sachverständigen oder ggf. die Dekra.

Person B hat daraufhin Bedenken, von der Versicherung übers
Ohr gehauen zu werden. Muß Person B das Auto der Versicherung
vorführen oder kann sie auch darauf bestehen, daß der Wert
entweder von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wird oder
garnicht?

Die Versicherung soll ja den Schaden bezahlen, also haben die auch das Recht, das Fahzeug begutachten zu lassen. Nur den SV vorschreiben können sie nicht. Sollte die Versicherung mit dem SV bzw. dessen Gutachten (GA) nicht einverstanden sein, können sie ein gegen GA Veranlassen.

Angenommen, Das Fahrzeug von Person B verfügt über einige
weitere Beulen und Kratzer, würden diese in die
Zeitwertberechnung einfließen?

JA

Weiterhin wird angenommen, daß in das Fahreug vor ca. 2 Jahren
eine Autogasanlage (Wert 950€) eingebaut wurde, müßte diese
Anlage mit in die Zeitwertberechnung einfließen?

Ja, ist ja wertsteigend

Aufgrund der Bagatellgrenze wäre für Person B das hinzuziehen
eines Anwalts oder eigenen Gutachters nicht ratsam?

Gutachter ist ja, wie du oben schreibst, von der Versicherung von A gewünscht, Anwalt, naja, ich würde mal das Gutachten abwarten, dann kann B immernoch einen Anwalt einschalten wenn es Probleme geben sollt

Vielen Dank

tunfaire

Grüße
Mike

Hallo,

Gutachter ist ja, wie du oben schreibst, von der Versicherung
von A gewünscht, Anwalt, naja, ich würde mal das Gutachten
abwarten, dann kann B immernoch einen Anwalt einschalten wenn
es Probleme geben sollt

Was genau spricht denn gegen eine Anwalt, den immerhin die Versicherung komplett mitbezahlen muss und der vor Ort alles viel besser regeln kann als ein Forum aus der Ferne?
Gruß
loderunner

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Wir reden hier von einem Sachschaden um die €500,- netto. Es liegt kein Personenschaden vor. Warum um alles in der Welt soll hier, wenn durch 2 Telefonate zwischen B und der Versicherung von A alles geklärt werden kann, ein Anwalt eingeschaltet werden? Ich weiß, ich bin hier im Rechtsbrett und die meisten von euch sind Anwälte, ich setze mich gerade in ein Wespennest…

Grüße
Mike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wir reden hier von einem Sachschaden um die €500,- netto.

Das ändert nichts daran, dass der Geschädigte sich eines Anwalts bedienen darf. Im Übrigen scheinst Du ja iGz. vielen anderen im Geld zu schwimmen, wenn Du EUR 500 für wenig betrachtest.

Es
liegt kein Personenschaden vor.

Was hat das mit der Frage zu tun, ob ein Anwalt eingeschaltet wird?

Warum um alles in der Welt
soll hier, wenn durch 2 Telefonate zwischen B und der
Versicherung von A alles geklärt werden kann, ein Anwalt
eingeschaltet werden?

Eben weil auf der Gegenseite eine Versicherung ist, die in diesen Dingen viel Erfahrung hat und der Natur nach versucht, ihre zahlungsverpflichtung so gering wie möglich zu halten.

Und wenn ich mir die Fragen im Ausgangsbeitrag anschaue, dann wird auch hier ganz deutlich, warum man einen Anwalt einschalten darf.

Ein weiterer Grund ist der, dass ohne einen Anwalt eine Vielzahl dieser Fälle falsch abgewickelt wird. Das kriegt dann der Geschädigte irgendwann mit und dann muss ich mich damit befassen. Und die Gerichte haben wahrlich genug zu tun, so dass man das besser durch einen Anwalt im Vorfeld klären lässt.

Ich weiß, ich bin hier im Rechtsbrett
und die meisten von euch sind Anwälte, ich setze mich gerade
in ein Wespennest…

Das hat nichts damit zu tun, dass hier Anwälte sind, sondern damit, dass die Aussage, „da brauch man doch keinen Anwalt, das geht auch so“ einfach völlig unvernünftig ist. Und nachher ist das Geschrei immer groß…

Gruß
Dea

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Wir reden hier von einem Sachschaden um die €500,- netto.

Das ändert nichts daran, dass der Geschädigte sich eines
Anwalts bedienen darf. Im Übrigen scheinst Du ja iGz. vielen
anderen im Geld zu schwimmen, wenn Du EUR 500 für wenig
betrachtest.

Wo habe ich geschrieben, dass B keinen Anwalt nehmen darf?
Warum sollte ich in Geld schwimmen, das Gegenteil ist der Fall :smile:
Ich möchte damit lediglich sagen, dass der VR wegen € 500 keine großen Probleme machen dürfte (so meine Erfahrungen)

Es
liegt kein Personenschaden vor.

Was hat das mit der Frage zu tun, ob ein Anwalt eingeschaltet
wird?

IMHO dass dann Ansprüche ins Spiel kommen, die der Otto-Normalverbraucher nicht beurteilen kann.

Warum um alles in der Welt
soll hier, wenn durch 2 Telefonate zwischen B und der
Versicherung von A alles geklärt werden kann, ein Anwalt
eingeschaltet werden?

Eben weil auf der Gegenseite eine Versicherung ist, die in
diesen Dingen viel Erfahrung hat und der Natur nach versucht,
ihre zahlungsverpflichtung so gering wie möglich zu halten.

Und wenn ich mir die Fragen im Ausgangsbeitrag anschaue, dann
wird auch hier ganz deutlich, warum man einen Anwalt
einschalten darf.

Ich wiederhole mich, nirgendwo wurde B das Recht einen Anwalt einzuschalten widersprochen!

Ein weiterer Grund ist der, dass ohne einen Anwalt eine
Vielzahl dieser Fälle falsch abgewickelt wird. Das kriegt dann
der Geschädigte irgendwann mit und dann muss ich mich damit
befassen. Und die Gerichte haben wahrlich genug zu tun, so
dass man das besser durch einen Anwalt im Vorfeld klären
lässt.

Naja, eine Vielzehl wird auch mit Anwalt falsch abgewickelt, aber nochmal, wir reden hier über einen Bagatellschaden (aus Sicht des Versichereres), es soll sogar ein SV hinzugezogen werden, sorry, ich sehe hier keine Notwendigkeit sofort einen RA einzuschalten.

Ich weiß, ich bin hier im Rechtsbrett
und die meisten von euch sind Anwälte, ich setze mich gerade
in ein Wespennest…

Das hat nichts damit zu tun, dass hier Anwälte sind, sondern
damit, dass die Aussage, „da brauch man doch keinen Anwalt,
das geht auch so“ einfach völlig unvernünftig ist. Und nachher
ist das Geschrei immer groß…

Gruß
Dea

Auch Grüße
Mike

Wo habe ich geschrieben, dass B keinen Anwalt nehmen darf?

„darf“ war hier als „sollte“ gemeint.

Warum sollte ich in Geld schwimmen, das Gegenteil ist der Fall

-)

Ich möchte damit lediglich sagen, dass der VR wegen € 500
keine großen Probleme machen dürfte (so meine Erfahrungen)

Nun, meine Erfahrungen sind naturgemäß ganz anders.

Was hat das mit der Frage zu tun, ob ein Anwalt eingeschaltet
wird?

IMHO dass dann Ansprüche ins Spiel kommen, die der
Otto-Normalverbraucher nicht beurteilen kann.

Das ist bei Sachschäden ebenso der Fall. Auch hier kennt sich kein Otto-Normalverbraucher richtig aus, auch wenn viele das glauben.

Ich wiederhole mich, nirgendwo wurde B das Recht einen Anwalt
einzuschalten widersprochen!

siehe oben

Naja, eine Vielzehl wird auch mit Anwalt falsch abgewickelt,
aber nochmal, wir reden hier über einen Bagatellschaden (aus
Sicht des Versichereres), es soll sogar ein SV hinzugezogen
werden, sorry, ich sehe hier keine Notwendigkeit sofort einen
RA einzuschalten.

Erstens sind EUR 500 kein Bagatellschaden. Zweitens will die Verischerung den Wagen durch einen SV begutachten lassen, das kann man also nicht dem Geschdädigten ankreiden. Und drittens besteht die Notwendigkeit sehr wohl, weil bei solchen Schadensabwicklungen die Versicherung nunmal Erfahren in der Abwicklung hat und damit ein Ungleichgewicht zwischen den Personen besteht.

Und die Aussage, auch mit Anwälten passieren Fehler, ist völlig unangebracht, da das zwar letztlich klar ist, die Quote jedoch erheblich geringer ist und das den entscheidenden Unterschied ausmacht. Das erspart dem Geschädigten sehr viel Arbeit und Ärger. Und er hat als Geschädigter ein Recht darauf, beides nicht haben zu müssen.

Letztlich ist die Diskussion aber auch obsolet. Der Geschädigte hat nunmal das Recht, sich eines Anwalts zu bedienen und solange das nicht geändert wird, kann ihm durch die Inanspruchnahme dieses Rechts insb. zu dem Zweck, sich von einer auf diese Fälle spezialisierten Versicherung nicht übervorteilen zu lassen, kein Vorwurf gemacht weren.

Dea

Hallo,

aber nochmal, wir reden hier über einen Bagatellschaden (aus
Sicht des Versichereres), es soll sogar ein SV hinzugezogen
werden,

Genau. Und damit ist die Bagatelle spätestens keine Bagatelle mehr.

Wenn jemand sich erst in einem Forum erkundigen muss, was genau seine Rechte sind, ist er offensichtlich nicht sehr informiert über ebendiese. Die Gefahr ist dann groß, dass er eben nicht das bekommt, was ihm zusteht. Deshalb bleibe ich bei meinem Tip: Anwalt einschalten.
Gruß
loderunner

Hi Nochmal,

nur noch ein letztes Posting, dann will ich das hier abbrechen. Ich bin der festen Überzeugung, das die gleiche Anfrage im Versicherungsbrett anders bewertet werden würde.

Erstens sind EUR 500 kein Bagatellschaden.

Frau Google sagt mir da etwas anderes
http://www.gutachter24.com/lexikon-bagatellschaden.html
http://www.a-f-berlin.de/recht_bagatellschaden.htm
http://www.kfz-sv-hoettges.de/unfallschaden/bagatell…
http://www.herkar.de/lexikon/bagatellschaden.php
http://www.ra-kotz.de/bagatellschaden.htm
http://www.gutachter-weiss.de/informationen/fuerauto…

Verischerung den Wagen durch einen SV begutachten lassen, das
kann man also nicht dem Geschdädigten ankreiden. Und drittens
besteht die Notwendigkeit sehr wohl, weil bei solchen
Schadensabwicklungen die Versicherung nunmal Erfahren in der
Abwicklung hat und damit ein Ungleichgewicht zwischen den
Personen besteht.

Und die Aussage, auch mit Anwälten passieren Fehler, ist
völlig unangebracht, da das zwar letztlich klar ist, die Quote
jedoch erheblich geringer ist und das den entscheidenden
Unterschied ausmacht. Das erspart dem Geschädigten sehr viel
Arbeit und Ärger. Und er hat als Geschädigter ein Recht
darauf, beides nicht haben zu müssen.

Lassen wir das mal so stehen.

Letztlich ist die Diskussion aber auch obsolet. Der
Geschädigte hat nunmal das Recht, sich eines Anwalts zu
bedienen und solange das nicht geändert wird, kann ihm durch
die Inanspruchnahme dieses Rechts insb. zu dem Zweck, sich von
einer auf diese Fälle spezialisierten Versicherung nicht
übervorteilen zu lassen, kein Vorwurf gemacht weren.

Ich unterscheide nun mal zwischen Recht und Notwendigkeit. Ich habe viele Rechte, nur muß ich jeden Tag und immer zwingend davon Gebrauch machen?

Und somit verabschiede ich mich aus diesem Artikelbaum, da weiter Diskussionen zu nichts führen werden.

Dea

Viele Grüße und einen schönen Tag wünsche ich Dir noch!
Mike

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Hi,

Warum um alles in der Welt
soll hier, …, ein Anwalt
eingeschaltet werden?

Ganz einfach: weil der Geschädigte bereits jetzt Bedenken hat von der Versicherung übervorteilt zu werden (und das Verhalten der V. gibt dazu durchaus Anlaß, oder warum wollen sie den Kostenvoranschlag nicht einfach akzeptieren?).
Warum in aller Welt soll er sich zusätzlich zur Beule auch noch selbst Bauchschmerzen bereiten?

Ich weiß, ich bin hier im Rechtsbrett
und die meisten von euch sind Anwälte, ich setze mich gerade
in ein Wespennest…

Blödsinn! Ich (und die meisten hier) bin kein Anwalt und halte Deinen Tip trotzdem für falsch.

Gruß Stefan

Hallo und vielen herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!

Ich fasse nochmal zusammen, ob ich alles richtig verstanden hab:

Geschädigter B hat nicht die Pflicht, bei einem Bagatellschaden (unter 700 euro) die Kosten verhältnismäßig zu halten und kann sich in jedem Fall einen Anwalt auf Kosten der VS nehmen? (Ich hatte das bei der Suche durch die verschiedenen Foren anderes gelesen)

Wenn die VS den Geschädigten B bittet, das Auto von einem Angestellten der VS begutachten zu lassen, muß er der Bitte nicht nachkommen, sondern kann seinerseits die Versicherung auffordern, ihm entweder das hinzuziehen eines unabhängigen Gutachters schriftlich zu gestatten oder die Schadenssumme (abzgl. MwSt) zu regulieren, ohne daß Auto gesehen zu haben? Oder hätte die VS noch andere Möglichkeiten?

Müßte der Schadenverursacher die erheblichen Mehrkosten für den Gutachter und evtl. Anwalt an seine Versicherung zurückzahlen, wenn er den Schaden im Nachhinein selbst bezahlen will, um einer Hochstufung zu entgehen?

Wie werden vorhandene Beulen im Auto bemessen? Angenommen, der Wagen hätte verschiedene, kleinere Beulen, einen beideitig zerkratzte Frontstoßfänger in einer anderen Farbe als der Wagenfarbe und ein, durch Baumschaden zerkratztes Dach. Wie stark würden diese Dinge den Zeitwert des Fahrzeugs beeinflussen?
Wird der Aufwand, das Auto in optimalen Zustand zu versetzen, vom Zeitwert abgezogen (dann blieben vermutlich ziemlich genau 0€ übrig) oder wie wird das berechnet?

Im Übrigen könnte man bei meiner Annahme davon ausgehen, daß 500€ für B sehr viel Geld sind, er aber Angst hat, durch ungerechtfertigtes Hinzuziehen eines Anwalts oder Gutachters am Ende noch Geld verliert.

:wink:

Hallo und vielen herzlichen Dank für die hilfreichen
Antworten!

Gerne, dafür ist diese Forum da!

Ich fasse nochmal zusammen, ob ich alles richtig verstanden
hab:

Geschädigter B hat nicht die Pflicht, bei einem
Bagatellschaden (unter 700 euro) die Kosten verhältnismäßig zu
halten und kann sich in jedem Fall einen Anwalt auf Kosten der
VS nehmen? (Ich hatte das bei der Suche durch die
verschiedenen Foren anderes gelesen)

Dazu sage ich aus nachvollziehbaren Gründen nichts mehr:wink:

Wenn die VS den Geschädigten B bittet, das Auto von einem
Angestellten der VS begutachten zu lassen, muß er der Bitte
nicht nachkommen, sondern kann seinerseits die Versicherung
auffordern, ihm entweder das hinzuziehen eines unabhängigen
Gutachters schriftlich zu gestatten oder die Schadenssumme
(abzgl. MwSt) zu regulieren, ohne daß Auto gesehen zu haben?
Oder hätte die VS noch andere Möglichkeiten?

Ein Mitarbeiter der Versicherung kann den Schaden nicht begutachten, Begutachten kann nur ein Gutachter. Die Versicherung hat vielleicht Schadenregulierer, und das kann sein, dass der es sich gerne mal ansehen möchte. Ein Gutachten bei der Schadenhöhe ist, wie du den Links entnehmen konntest eher unüblich. Heute geben die Versicherer Gutachten i.d.R. erst ab ca. € 2000 in Auftrag. Du kannst ein Gutachten so ab € 800 in Auftrag geben, ansonsten läufst du Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Müßte der Schadenverursacher die erheblichen Mehrkosten für
den Gutachter und evtl. Anwalt an seine Versicherung
zurückzahlen, wenn er den Schaden im Nachhinein selbst
bezahlen will, um einer Hochstufung zu entgehen?

Gutachterkosten nicht, Anwalt bin ich selbst unsicher, aber ich meine nein, das gehört zu den Regulierungskosten.

Wie werden vorhandene Beulen im Auto bemessen? Angenommen, der
Wagen hätte verschiedene, kleinere Beulen, einen beideitig
zerkratzte Frontstoßfänger in einer anderen Farbe als der
Wagenfarbe und ein, durch Baumschaden zerkratztes Dach. Wie
stark würden diese Dinge den Zeitwert des Fahrzeugs
beeinflussen?

Schon sehr.

Wird der Aufwand, das Auto in optimalen Zustand zu versetzen,
vom Zeitwert abgezogen (dann blieben vermutlich ziemlich genau
0€ übrig) oder wie wird das berechnet?

naja, ganz so nicht, aber bin kein Sachverständiger

Im Übrigen könnte man bei meiner Annahme davon ausgehen, daß
500€ für B sehr viel Geld sind, er aber Angst hat, durch
ungerechtfertigtes Hinzuziehen eines Anwalts oder Gutachters
am Ende noch Geld verliert.

Ich äußere mich nur zu Gutachten. Wenn das GA vom Versicherer in Auftrag gegeben ist, kein Problem, ansonsten, bei der Schadenhöhe, läuf er Gefahr, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.

:wink:

Abschließende Grüße
Mike

Ein Mitarbeiter der Versicherung kann den Schaden nicht
begutachten, Begutachten kann nur ein Gutachter. Die
Versicherung hat vielleicht Schadenregulierer, und das kann
sein, dass der es sich gerne mal ansehen möchte.

und da liegt ja grad der hase im pfeffer: kann der geschädigte die besichtigung durch einen schadenregulierer der versicherung ablehnen?
wenn er das auto besichtigen lässt, begibt er sich ja in eine denkbar schlechte situation: der regulierer wird den schaden sicherlich als gering, die wertmindernden vorschäden jedoch als hoch bewerten.
der geschädigte kann sich dagegen ja dann nicht wehren, es sei denn, er möchte einen gutachter einschalten, auf dessen kosten er dann womöglich sitzen bleibt.

könnte die VS also irgendetwas machen, wenn der geschädigte telefonisch mitteilt, daß er eine besichtigung ablehnt und es der VS überlässt, entweder einen unabhängigen gutachter zu schicken oder den Schaden zu regulieren? Wäre diese vorgehensweise für den geschädigten zu empfehlen?

Aaaaaalso:

wenn er das auto besichtigen lässt, begibt er sich ja in eine
denkbar schlechte situation: der regulierer wird den schaden
sicherlich als gering, die wertmindernden vorschäden jedoch
als hoch bewerten.
der geschädigte kann sich dagegen ja dann nicht wehren, es sei
denn, er möchte einen gutachter einschalten, auf dessen kosten
er dann womöglich sitzen bleibt.

Hier werden zwei Dinge etwas vermischt. Natürlich darf die Versicherung den Wagen ansehen. Ich kann Dir jetzt nicht auswendig sagen, ob der Geschädigte iRd. Regulierungsverfahrens verpflichtet ist, das zuzulassen, das ist aber letztlich egal. Denn spätestens, wenn der Geschädigte das nicht zulässt, wird die Versicherung die Regulierung ablehnen, was dann auf ein Klageverfahren hinauslaufen würde. Und spätestens hier kann die VS die Begutachtung des Schadens, den der Geschädigte ja in den Prozess einbringt, fordern.

Insgesamt ist es wohl auch nachvollziehbar, dass derjenige, von dem Du Geld wegen eines Schadens willst, sich den Schaden auch mal anschauen darf. Oder würdest Du umgekehrt das zahlen, was man Dir sagt, ohne das mal zu prüfen?

Wie ist das nun mit der Sache, dass der Begutachter der VS den Schaden möglichst geringt schätzt? Also ob das immer so ist, vage ich schon etwas zu bezweifeln, aber letztlich steht er natürlich nicht auf der Seite des Geschdädigten.

Allerdings ist der Begutachter der VS ja nicht derjenige, der die Schadenshöhe bindend festlegt. Er bildet sich lediglich eine Meinung und macht der Versicherung einen Vorschlag.
Basierend auf diesem Vorschlag reguliert die VS nun den Schaden. Und jetzt geht in den ganzen streitigen Fällen, und die Welt ist voll davon, das eigentliche Problem los. Denn wenn der Geschädigte meint, dass er mehr zu kriegen hat, muss er Schädiger und VS verklagen. Im Prozess wird die VS nun das Gutachten vorlegen und so konkret etwas zur Schadenshöhe darlegen. Hierbei handelt es sich zwar nicht um eine Beweiserhebung, sondern lediglich um einen sehr präzisen Vortrag einer Prozesspartei.
Nun kommt aber das Problem: Will der Geschädigte das Gutachten widerlegen, dann reicht es nicht einfach zu sagen: „Ne, das stimmt nicht“, sondern man muss ein eigenes Gutachten in Auftrag geben.

Während in der Tat bei ca. EUR 500,00 ein eigenes Gutachten außerprozessual von der Gegenseite nicht erstattet wird, wäre das dann aber im Prozess anders. Hier muss der Geschädigte, der ja das Gutachten der Versicherung sachlich widerlegen muss, das eigene Gutachten zwar zunächst selbst in Auftrag geben und bezahlen. Gewinnt er dann aber den Prozess, gehört das Gutachten zu den Kosten des Rechtsstreits, die die unterliegende VS zu tragen hat.

Um diese Feinheiten alle zu kennen und handhaben zu können, wiederhole ich daher noch einmal, dass man als Geschädigter immer (außer bei völlig belanglosen Beschädigungen) einen Anwalt hinzuziehen sollte.
Denn ansonsten kann die Versicherung in der Tat durch ein naturgemäß einseitiges Gutachten den Schadenersatz drücken.

könnte die VS also irgendetwas machen, wenn der geschädigte
telefonisch mitteilt, daß er eine besichtigung ablehnt und es
der VS überlässt, entweder einen unabhängigen gutachter zu
schicken oder den Schaden zu regulieren? Wäre diese
vorgehensweise für den geschädigten zu empfehlen?

Wie gesagt, eigentlich nicht, denn derjenige, der zahlen soll, hat naturgemäß auch das Recht, sich den Schaden mal anzusehen. Wer das ablehnt, wird sich auch ein Klageverfahren einstellen müssen.

Daher sollte man wie folgt vorgehen: Fahrzeug von der VS begutachten lassen (aber nicht vorführen, die müssen schon selbst kommen), zugleich Anwalt einschalten. Korrespondenz, Schadensabwicklung und Ärger vom Anwalt, der in der Sache Ahnung hat, abwickeln lassen. Der kann einen auch in folgenden Aspekten beraten:

  • kann ich auch das Geld anstelle der Reparatur nehmen?
  • kann ich billiger repariern lassen und des Rest des Schadenersatzes so behalten?
  • kann ich ein Ersatzfahrzeug in der Reparaturzeit nehmen
  • etc.

Gemütlich zurück lehnen und warten, bis alles automatisch, kompetent und ohne eigene Kosten abgewickelt ist.

Und lass Dir bloß nichts anderes erzählen!

Gruß
Dea

Was genau spricht denn gegen eine Anwalt, den immerhin die
Versicherung komplett mitbezahlen muss und der vor Ort alles
viel besser regeln kann als ein Forum aus der Ferne?

Hi Loderunner,

ich sehe das nicht generell kritisch, aber einige Punkte gibt es da schon zu bedenken:

  1. viele RA haben keine Ahnung, übernehmen aber trotzdem das Mandat
  2. bei der Summe ist die Gebühr ebenfalls gering, bei mglw. relativ viel Schreibarbeit… der RA ist also ggf. nicht gerade motiviert+engagiert
  3. ohne RA geht es gerade bei solchen 08/15-Schäden in 95% der Fälle ganz bestimmt schneller

Aber, wenn der Geschädigte völlig planlos ist, sollte er natürlich professionelle Hilfe holen, somit hast Du letztlich recht.

Grüße, M

Hi dea,

wenn der Fragesteller 0 Plan hat: klar, dann ist ein RA sinnvoll.

Trotzdem ist mir Deine Aussage etwas zu pauschal und hat wenig Bezug zur Realität, wo Du doch gerade einen Hinweis auf solche Fälle gibst…

Im Übrigen scheinst Du ja iGz. vielen
anderen im Geld zu schwimmen, wenn Du EUR 500 für wenig
betrachtest.

Nun ja, bei einem Durchschnittsschaden von deutlich über 3000 EUR und heutigen Deckungssummen von 100 Mio EUR kann man wohl von gering sprechen… oder liegt „Deine“ Grenze bei 20 EUR? Das wäre ein Kinobesuch.

Was hat das mit der Frage zu tun, ob ein Anwalt eingeschaltet
wird?

Da haste Recht

Eben weil auf der Gegenseite eine Versicherung ist, die in
diesen Dingen viel Erfahrung hat und der Natur nach versucht,
ihre zahlungsverpflichtung so gering wie möglich zu halten.

Populistischer Stuss, sorry. Genauso wie die Aussage, dass alle Geschädigten betrügen, obwohl auch das natürlich vorkommt.

Ein weiterer Grund ist der, dass ohne einen Anwalt eine
Vielzahl dieser Fälle falsch abgewickelt wird.

Das passiert auch mit Anwalt, und wenn ich mir einige anwaltlich formulierte Forderungen anschaue, ist die Qualität da oft nicht besser als beim Versicherer…

Das kriegt dann
der Geschädigte irgendwann mit und dann muss ich mich damit
befassen. Und die Gerichte haben wahrlich genug zu tun, so
dass man das besser durch einen Anwalt im Vorfeld klären
lässt.

Der Anwalt als vorgeschalteter Richter?! Das ist schlicht lächerlich und als Argumentation eines Juristen… unwürdig.

Das hat nichts damit zu tun, dass hier Anwälte sind, sondern
damit, dass die Aussage, „da brauch man doch keinen Anwalt,
das geht auch so“ einfach völlig unvernünftig ist. Und nachher
ist das Geschrei immer groß…

Mir ist nicht klar, was Du damit meinst?! Die Versicherer gewinnen relativ viele Prozesse, scheinen also hin und wieder auch mal Recht zu haben. Insofern ist mir dasa viel zu pauschal, siehe oben.

Aber auch nochmal zur Klarstellung: ich bin auch nicht für ein raushalten von RAen.

Grüße, M

Hallo,

ich glaube, mehr wurde noch nie zu einem 500-EUR-Schaden geschrieben… ich versiche mich somit kurz zu fassen.

und da liegt ja grad der hase im pfeffer: kann der geschädigte
die besichtigung durch einen schadenregulierer der
versicherung ablehnen?

JA. Der Geschädigte muss den Schaden aber nachweisen, und das fällt anschließend ggf schwer… wenn er Geld sehen will, sollte er also die Regulierungsbemühungen des Versicherer nicht vereiteln.

wenn er das auto besichtigen lässt, begibt er sich ja in eine
denkbar schlechte situation: der regulierer wird den schaden
sicherlich als gering, die wertmindernden vorschäden jedoch
als hoch bewerten.

Ein Vorschaden ist so hoch, wie die Reparaturkosten betragen, das kann man recht konkret beziffern bzw. eingrenzen. Und was das Fz am Gebrauchtwagenmarkt kostet, lässt sich bei mobile. de und Co innerhaklb von 15 min. ermitteln.

der geschädigte kann sich dagegen ja dann nicht wehren, es sei
denn, er möchte einen gutachter einschalten, auf dessen kosten
er dann womöglich sitzen bleibt.

Richtig, bei Bagatellschäden - in der Rechtsprechung ca. 750 EUR brutto - sind die SV-Kosten ggf. nicht ersatzpflichtig. Aber hier bietet doch der VR eine Besichtigung an deren einziger Zweck doch ist, festzustellen, ob ein Totalschaden vorliegt bzw. wie hoch konkret Wiederbeschaffungs- und Restwert sind.

Ich sehe hier als Problem lediglich, dass der Geschädigte offensichtlich die Vorschäden verschweigen möchte… ?!

könnte die VS also irgendetwas machen, wenn der geschädigte
telefonisch mitteilt, daß er eine besichtigung ablehnt und es
der VS überlässt, entweder einen unabhängigen gutachter zu
schicken oder den Schaden zu regulieren? Wäre diese
vorgehensweise für den geschädigten zu empfehlen?

Nein, nicht wenn man eine zügige und unkomplizierte Abwicklung wünscht.

Grüße, M

Eben weil auf der Gegenseite eine Versicherung ist, die in
diesen Dingen viel Erfahrung hat und der Natur nach versucht,
ihre zahlungsverpflichtung so gering wie möglich zu halten.

Populistischer Stuss, sorry. Genauso wie die Aussage, dass
alle Geschädigten betrügen, obwohl auch das natürlich
vorkommt.

Mäßige Deinen Ton mein Freund!

Das ist kein populistierscher Stuss, sondern die praktsiche Erfahrung eines Rechtsanwaltes und Richters. Also erzählt mir nicht, ich wüsste nicht wovon ich rede.

Und das ist von mir noch nicht einmal negativ gemeint, da in einem Schadensfall jede Partei naturgemäß versucht, ihre Zahlungsverpflichtung so gering wie möglich zu halten. Oder zahlst Du gerne mehr, als Du müsstest.

Mir ging es daher einzig darum darzustellen, dass die Versicherung natürlich nicht mit einem objektiven Sachevrständigen gleichzusetzen ist. Wenn also einer von uns hier Realitätsferne aufweist, dann bist Du das wohl!

Denke also das nächste mal zweimal (oder zumindest einmal) nach, bevor Du mir soetwas untestellst!

Ein weiterer Grund ist der, dass ohne einen Anwalt eine
Vielzahl dieser Fälle falsch abgewickelt wird.

Das passiert auch mit Anwalt,

Ich hatte bereits weiter unten gesagt, dass diese Aussage dumm ist. Natürlich passieren auch Anwälten Fehler, aber die Anzahl falsch abgewickelter Schadensfälle ist mit Anwälten natürlich erheblich geringer. Also komm mir nicht mit der Weisheit: Die machen auch Fehler!

und wenn ich mir einige
anwaltlich formulierte Forderungen anschaue, ist die Qualität
da oft nicht besser als beim Versicherer…

Das hat auch niemand behauptet, aber sie ist besser als diejenige des rechtsunkundigen Geschädigten. Eine aufmerksame Lektüre meine bisherigen Aussagen hätte auch gleich zu diesem Schluss geführt.

Das kriegt dann
der Geschädigte irgendwann mit und dann muss ich mich damit
befassen. Und die Gerichte haben wahrlich genug zu tun, so
dass man das besser durch einen Anwalt im Vorfeld klären
lässt.

Der Anwalt als vorgeschalteter Richter?! Das ist schlicht
lächerlich und als Argumentation eines Juristen… unwürdig.

Da Du kein Jurist bist und offensichtlich nicht ansastzweise verstanden hast, was ich sagen wollte, werde ich diese inkompetente und unqualifizierte Äußerung als nicht beachtenswert werten.

Aber auch für Dich zum Verständnis: Da eine Schadensabwicklung mit kompetenten, wenn auch jeweils ihrer Partei verpflichteten, Vertretern erfahrungsgemäß richtiger Abäuft, ist es allein eine Frage der Statistik, dass die Abwicklung besser abläuft und die Gerichte weniger bemüht werden. Selbst Versicherungen haben mir schon gesagt, dass es für sie deutlich einfacher ist, wenn auf der „Gegenseite“ ein fachkundiger Anwalt ist.

Dass das mit einem „Anwalt als vorgeschalteten Richter“ nicht ansatzweise überhaupt etwas zu tun hat, hätte glaube ich wohl selbst mein 5 Monate alter Sohn verstanden. Bei einigen Forumsteilnehmern bin ich mir da nicht so sicher…

Mir ist nicht klar, was Du damit meinst?! Die Versicherer
gewinnen relativ viele Prozesse, scheinen also hin und wieder
auch mal Recht zu haben. Insofern ist mir dasa viel zu
pauschal, siehe oben.

Es hat auch niemand etwas anderes behauptet. Man sollte halt nicht immer nur in Extremen denken. Natürlich machen auch Anwälte Fehler, dann gewinnen Verischerungen, und es ist der Natur der Sache eines Schadensfalles inne, dass letztlich niemand genau sagen kann, wie hoch der zu ersetzende Schaden ist. Das ergibt sich im Prozess dann erst aus dem vom Gericht eingegholten Gutachten, dass dann wieder andere Zahlen aufweist, als beide Parteien es angenommen haben. Auch dann gewinnen oft die Versicherungen.

Aber, und das ist weil Du fragtest der Inhalt meiner Aussage, die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden korrekter abgewickelt wird, oder dass der Geschädigte zumindest akzeptiert, dass die VS Recht hat, ist um ein Vielfaches höher, wenn ein Anwalt eingeschaltet ist. Und da das das Recht eines jeden Geschädigten ist, sollte davon auch Gebrauch gemacht werden. Und deshalb ist es eine Folge meines Erfahrungswertes, dass ich inzwischen sehr allergisch reagiere, wenn Leute kommen und sagen: „Da brauchst Du schon keinen Anwalt“. Denn die Realität spricht eine andere Sprache.

Aber auch nochmal zur Klarstellung: ich bin auch nicht für ein
raushalten von RAen.

Halleluja!

Dea

Hallo dea,

na da hatte Mike ja recht: sage keinem Juristen, dass er NICHT im Recht ist, oh je…

Mäßige Deinen Ton mein Freund!

Ich wüsste nicht, wo ich mich in der Tonlage vergriffen hätte, was man schon an Umgangformwen wie einem Gruß bzw. einer Anrede erkennt.

Ich denke wir können das kurz machen: wenn eine so vorverurteilende/tendenziöse Aussage kommt, finde ich das bei einem Laien schlimm und bei einem Juristen „komisch“, wenn er an einem Gericht arbeitet bzw. als Richter fungiert sogar gefährlich. Gleichwohl respektiere ich Deine Meinung, auch wenn ich sie nicht teile.

Populistisch bleibt es, und für den Stuss entschuldige ich mich.

Und das ist von mir noch nicht einmal negativ gemeint, da in
einem Schadensfall jede Partei naturgemäß versucht, ihre
Zahlungsverpflichtung so gering wie möglich zu halten. Oder
zahlst Du gerne mehr, als Du müsstest.

Nö, aber wenn der Schädiger nur so viel zahlt, wie er von Rechts wegen müsste, ist genau das eine „faire“ Schadenregulierung.

Im vorliegenden Fall kommen die Komplikationen doch nur dadurch, dass der Geschädigte sein Fz nicht besichtigen lassen will und alle möglich Eventualitäten befürchtet… wahrscheinlich hätte er schon vor 2 Wochen sein Geld gehabt, wenn er nicht mit diesen Versachwörungstheorien ins Bett gehen würde.

Denke also das nächste mal zweimal (oder zumindest einmal)
nach, bevor Du mir soetwas untestellst!

Wenn Du mir erklärst, was genau ich Dir hier unterstellt habe, gerne.

Da Du kein Jurist bist

Auch Juriosten irren und sogar Richter, sonst wären alle Instanzen über den Amtgerichten ja überflüssig, oder? Welch fundierte Argumentation…

Aber auch für Dich zum Verständnis: Da eine Schadensabwicklung
mit kompetenten, wenn auch jeweils ihrer Partei
verpflichteten, Vertretern erfahrungsgemäß richtiger Abäuft,
ist es allein eine Frage der Statistik, dass die Abwicklung
besser abläuft und die Gerichte weniger bemüht werden. Selbst
Versicherungen haben mir schon gesagt, dass es für sie
deutlich einfacher ist, wenn auf der „Gegenseite“ ein
fachkundiger Anwalt ist.

Das stimmt natürlich grundsätzlich. Aber nochmal: wir reden hier von 500 EUR. Der Fall wäre mit 99%er Wahrscheinlichkeit schon erledigt… s. o. Und sehr wahrscheinlich auch mit der zutreffenden Ersatzleistung.

Man sollte halt
nicht immer nur in Extremen denken.

Genau, und deshalb sollte man einen 500 EUR Fall behandeln wie einen 500 EUR Fall.

Grüße, M