Vorrang an Bushaltestelle: Fußgänger vs. Radfahrer

Hi,
angeregt durch eine Frage im Zweiradbrett möchte ich gerne wissen, wer hier Vorrang hat: Radfahrer oder Fahrgäste. Es geht NICHT darum, dass kein V-Teilnehmer andere gefährden darf.

 \* = Fahrgäste
o^o = Radfahrer

 \*\* \* \* \*
 \* \* \*
####################### o^o ########## RADWEG
 \* \* \* Strassenrand 
| haltender |
| BUS | ......................STRASSE.....
|\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_\_|

Kommt hier StVO § 20 zum zuge oder gildet der hier nicht?

Dank und Grüße,
J~

OT: Ein Sternchen für die schöne ‚Zeichnung‘

* = Fahrgäste
o^o = Radfahrer

** * * *
* * *
####################### o^o ########## RADWEG
* * *
Strassenrand
| haltender |
| BUS | …STRASSE…
|_____________|

SUPER!!!

In der Beantwortung der Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.

Grüße
Sebastian

SUPER!!!

lol :smile:
Danke dafür…

In der Beantwortung der Frage kann ich leider nicht
weiterhelfen.

und schade dafür :frowning:
Sieht ja nicht so aus, als ob das jemand wüsste oder sich noch überwindet mir zu antworten :wink:

Viele Grüße,
J~

Hallo,
vielleicht hilft Dir das:
http://www.ndt.net/home/schulbusse/records/040517ver…
Unter der Überschrift „Die Regelungen im § 20 Abs. 2“ liest man:
„Die Regelungen des Abs. 2 gelten nur für die rechts erfolgende Vorbeifahrt und beschränken sich daher für Haltevorgänge, die entweder in der Mitte der Fahrbahn erfolgen oder Haltevorgänge am rechten Fahrbahnrand, wenn sich rechts von der Fahrbahn noch ein Rad- oder Fußweg befindet, auf dem Radverkehr stattfindet.
Gruß
loderunner