Hi,
angeregt durch eine Frage im Zweiradbrett möchte ich gerne wissen, wer hier Vorrang hat: Radfahrer oder Fahrgäste. Es geht NICHT darum, dass kein V-Teilnehmer andere gefährden darf.
Hallo,
vielleicht hilft Dir das: http://www.ndt.net/home/schulbusse/records/040517ver…
Unter der Überschrift „Die Regelungen im § 20 Abs. 2“ liest man:
„Die Regelungen des Abs. 2 gelten nur für die rechts erfolgende Vorbeifahrt und beschränken sich daher für Haltevorgänge, die entweder in der Mitte der Fahrbahn erfolgen oder Haltevorgänge am rechten Fahrbahnrand, wenn sich rechts von der Fahrbahn noch ein Rad- oder Fußweg befindet, auf dem Radverkehr stattfindet.“
Gruß
loderunner