Was ist ein Einfahrt-Verboten-Schild 'wert'?

Hallo!

Folgender rein hypothetischer Fall:
Es gebe da eine Straße, die günstig zu einem Volksfest liegt. Diese Straße ist eine Sackgasse. Insgesamt münden drei kleine Straßen in sie hinein. An den Anfängen dieser drei Straßen stehen (temporäre) Schilder mit „Einfahrt verboten“ und „Anlieger frei“. Wenn kein Volksfest ist, darf natürlich jeder auf dieser Straße parken, macht aber keiner, weil nichts zu holen ist. Nun ist also Volksfest und es wird munter die Straße zugeparkt. Prinzipiell hätten die Anwohner nichts dagegen, solange sie selbst noch ein Plätzchen bekommen. Nun ergibt es sich aber, dass links dieser Straße eine große Baustelle ist, von der täglich dutzende große LKW abfahren. Parken nun links und recht entlang der Straße Autos, kommt ein LKW noch gerade so durch, ein entgegenkommendes Fahrzeug müsste die gesamte Straße bis zu einer der drei einmündenden Straßen zurückfahren. Das wollen die Anwohner natürlich nicht so gern :wink: Aufgrund der Baustelle würden dann auch etwa 50m auf jeder Straßenseite mit „Parken verboten“-Schildern versehen, weshalb die Parkplatzsituation noch prekärer würde.
Was ist also so ein „Einfahrt verboten“-Schild wert? Wen kann man freundlichst zur Überprüfung der Einhaltung dieses Verbotes bitten? Was würde die Parksünder erwarten (sie parken ja nicht falsch, sie sind aber in eine Straße hineingefahren, in die sie nicht hinein dürfen)? Wie werden Parksünder und Anlieger auseinander gehalten?

Grüße,
Sonne

Moin,

wer nicht in der betreffenden Strasse wohnt oder einen Anwohner besucht, hat dieses Verbot zu beachten. „Anlieger“ hat nichts mit einem Anliegen zu tun. Anlieger ist eigentlich Anwohner. Da aber auch Besucher eines Anwohners die Strasse benutzen dürfen, heisst es eben Anlieger (ist wohl historisch begründet). Wenn man also die Voraussetzungen für die Benutzung dieser Strasse nicht erfüllt, so ist das eine Zuwiderhandlung gegen die StVO und wird nach BkatV 141.2 mit 15,-EUR geahndet.
In der Praxis wird das allerdings selten kontrolliert.
In Deinem hypothetischen Fall könnte sich das aber durchaus als lukrative Einnahmequelle herausstellen.
Anders würde es aussehen, wenn die Zufahrt zu dem Volksfest nur über diese Strasse möglich wäre. In Deinem „Fall“ aber sieht es wohl eher umgekehrt aus und die temporäre Beschilderung soll den Anwohnern nützen.
Nach einem Urteil des Bayerischen OLG hingegen ist es bereits ausreichend, mit einem Anwohner in Beziehung treten zu wollen, egal ob erwünscht oder unerwünscht und ob diese Beziehung überhaupt zustande kommt.
Um auf den Titel Deiner Frage zu antworten: In der Praxis eher nichts, es sei denn Du meinst den monetären Wert :wink:

Gruss Jakob

Hallo Jakob!

Vielen Dank für die ausführliche Antwort (auch wenn es keine wirklich positive war). Ich sehe schon, in diesem Fall müssten die Anwohner halt einfach zeitig genug nach Hause kommen, um noch einen Parkplatz in Wohnungsnähe zu bekommen. Aber dafür haben sie ja die anderen 50 Wochen im Jahr freie Platzwahl :wink:

Grüße!