Hallo,
mich interessiert der folgende Fall und wäre sehr froh, wenn jemand sich dazu kompetent äußern würde:
Person A ist leider, ohne dies zu bemerken, bei Rotlicht über eine Ampel gefahren. A wird deshalb von der Polizei angehalten. Der Polizist äußert sich dementsprechend im Sinne von: Sie sind eben über eine rote Ampel gefahren… Wenn da schon Verkehr von der Seite gekommen wäre, dann hätte das gefährlich werden können… bitte ihre Personalien!
A sieht den Sachverhalt ein, denkt sich, dass A vermutlich wirklich unbemerkt eine rote Ampel missachtet hat und gibt die Personalien. A fragt noch, mit welchem Bußgeld zu rechnen ist, Antwort des Polizisten: etwa 50 Euro.
A bekommt beim anschließenden Bußgeldbescheid einen gehörigen Schreck. Statt 50,-Euro nun 150 Euro und ein Monat Fahrverbot. Vorwurf nun: Rote Ampel mißachtet nachdem diese schon länger als 1 Sekunde rot war mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Problem nun: es gab nur eine im Prinzip mögliche Gefährdung, im konkreten Fall hat A aber keinen tatsächlich gefährdet. Ein solcher Vorwurf wurde A vom Polizisten auch nicht gemacht.
Fragen:
- kann schon eine mögliche, wenn auch nicht konkrete Gefährdung zur Verhängung des höheren Bußgeldes führen?
- Das Bußgeld entspricht nicht dem Vorwurf und auch die Höhe des genannten Bußgeldes nicht dem tatsächlichen. Man könnte also von einem Versehen/falscher Einstufung o.ä. ausgehen. Wie sollte man am besten Widerspruch einlegen?
Danke für alle hilfreichen Antworten!