Aussage eines Polizisten verbindlich ?

Servus Experten !

Angeregt durch einen Thread weiter unten habe ich eine Frage. Der geschilderte Fall hat sich vor vielen Jahren zugetragen, es geht mir hier jedoch nicht um eine „Rechtsberatung“ zum konkreten Fall (der ist längst abgeschlossen), sondern aus dem Fall leitet sich eine theoretische Frage ab.
Der Fall:
Fahrer fährt nachts in der Stadt, wird von der Polizei angehalten (man ist eine Zeitlang hinter dem Fahrer hergefahren).
Polizist: „Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugschein bitte:“
Fahrer: „Habe ich etwas falsch gemacht?“
Polizist: „Nein, aber ihr Fahrstil ist auffällig.“
Anschließend pusten, Blutabnahme auf der Wache, Führerschein wird einbehalten.
Nach einigen Tagen kommt ein behördliches Schreiben zusammen mit dem Führerschein und dem Inhalt, dass das Verfahren wegen Trunkenheit eingestellt sei, da 0,22 Promille.
Wieder einige Tage später kommt eine Anzeige seitens der Polizei, dass bei obiger Fahrt der Fahrtrichtungsanzeiger nicht betätigt worden sei… Zeugen: Die beiden Polizisten der oben beschriebenen Kontrolle.
Nun die Frage allgemeiner Art. In wieweit ist eine „Aussage“ eines Polizisten wie im obigen Beispiel („etwas falsch gemacht?“, „NEIN“) bindend / rechtsverbindlich / rechtsgültig / zur Entlastung des Beschuldigten verwertbar?

Danke im Voraus und
Grüße aus Wien
Helmut

Fahrer fährt nachts in der Stadt, wird von der Polizei
angehalten (man ist eine Zeitlang hinter dem Fahrer
hergefahren).
Polizist: „Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugschein
bitte:“
Fahrer: „Habe ich etwas falsch gemacht?“
Polizist: „Nein, aber ihr Fahrstil ist auffällig.“

Er hat wohl den nicht betätigten Blinker gemeint.

Anschließend pusten, Blutabnahme auf der Wache, Führerschein
wird einbehalten.
Nach einigen Tagen kommt ein behördliches Schreiben zusammen
mit dem Führerschein und dem Inhalt, dass das Verfahren wegen
Trunkenheit eingestellt sei, da 0,22 Promille.

Puh, da hat derjenige Schwein gehabt. Nur 0,08 mehr und wäre in die Hose gegangen!

Wieder einige Tage später kommt eine Anzeige seitens der
Polizei, dass bei obiger Fahrt der Fahrtrichtungsanzeiger
nicht betätigt worden sei… Zeugen: Die beiden Polizisten
der oben beschriebenen Kontrolle.
Nun die Frage allgemeiner Art. In wieweit ist eine „Aussage“
eines Polizisten wie im obigen Beispiel („etwas falsch
gemacht?“, „NEIN“) bindend / rechtsverbindlich / rechtsgültig
/ zur Entlastung des Beschuldigten verwertbar?

Tja, weiß der Geier wieso der Polizist den Grund der Kontrolle nicht angegeben hat. Vielleicht war er mundfaul oder wollte nicht zugeben, dass er bereits wegen einer simplen Lapalie jemanden anhält.
Eine Verwertung der Aussage „nichts falsch gemacht“ zur Entlastung halte ich für aussichtslos.