Rechtliche schritte bei fast-unfall möglich?

Hallo,

ist es möglich, verkehrsteilnehmer in irgendeiner weise rechtlich zu belangen, wenn sie durch ihr verhalten einen beinahe-unfall (eine sehr gefährliche Situation) verursacht haben und auch durch ihre uneinsichtigkeit davon auszugehen ist, dass dies in Zukunft wieder geschehen wird.

Beispiel:
Einbahnstraße, die so beschildert ist, dass Radfahrer in beide Richtungen auf der Straße fahren dürfen (müssen, da kein radweg vorhanden). Autofahrer biegt mit deutlich überhöhter geschwindigkeit in die Tempo-30-Zone Einbahnstraße ein, hat rechts von sich genügend platz, um auszuweichen oder zu bremsen.
Radfahrer kommt dem Autofahrer entgegen, hat rechts von sich parkende Autos und somit keine Möglichkeit, auszuweichen. Es kommt zu einer sehr gefährlichen situation, in der das Auto den Radfahrer fast streift.

Radfahrer hält nach dem vorbeifahren an, dreht um und fährt dem Fahrzeug hinterher. in der nachfolgenden Diskusssion Radfahrer-Autoführer fallen vom letzteren Äußerungen wie „Radfahrer haben immer Platz zu machen“ und „Radfahrer müssen immer warten“ sowie „Radfahrer darf eine Einbahnstraße nicht falschrum befahren“ und „das steht alles in der StVO“ …

kann man einem derart renitenten und uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer auf die Sprünge helfen?

Gruß und Dank

kann man einem derart renitenten und uneinsichtigen
Verkehrsteilnehmer auf die Sprünge helfen?

Hallo,

welchen meinst Du jetzt,

den Radfahrer oder den Autofahrer?

Denke, da haben sich die zwei Richtigen getroffen.

Gruß

hartmut

kann man einem derart renitenten und uneinsichtigen
Verkehrsteilnehmer auf die Sprünge helfen?

Hallo,

welchen meinst Du jetzt,

den Radfahrer oder den Autofahrer?

Denke, da haben sich die zwei Richtigen getroffen.

weil der radfahrer, ohne Chance, auszuweichen, fast über den Haufen gefahren wurde? O.o
Interessante Ansicht.

weil der radfahrer, ohne Chance, auszuweichen, fast über den
Haufen gefahren wurde? O.o
Interessante Ansicht.

Hallo,

nein wegen der Schilderung.

Gruß

hartmut

Hallo,
selbstverständlich kann der Autofahrer wegen Gefährdung belangt werden. Wobei natürlich das Problem mit der Beweisbarkeit besteht. Aber vielleicht hilft ja auch schon ein Anhörungsbogen der Polizei zu dem Vorfall, ihn nachdenklich zu machen. Eine Anzeige kostet ja nichts.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ist es möglich, verkehrsteilnehmer in irgendeiner weise
rechtlich zu belangen, wenn sie durch ihr verhalten einen
beinahe-unfall (eine sehr gefährliche Situation) verursacht
haben

Ja.

und auch durch ihre uneinsichtigkeit davon auszugehen
ist, dass dies in Zukunft wieder geschehen wird.

Möglicherweise.

Beispiel:
Einbahnstraße, die so beschildert ist, dass Radfahrer in beide
Richtungen auf der Straße fahren dürfen (müssen, da kein
radweg vorhanden). Autofahrer biegt mit deutlich überhöhter
geschwindigkeit in die Tempo-30-Zone Einbahnstraße ein, hat
rechts von sich genügend platz, um auszuweichen oder zu
bremsen.
Radfahrer kommt dem Autofahrer entgegen, hat rechts von sich
parkende Autos und somit keine Möglichkeit, auszuweichen. Es
kommt zu einer sehr gefährlichen situation, in der das Auto
den Radfahrer fast streift.

Radfahrer hält nach dem vorbeifahren an, dreht um und fährt
dem Fahrzeug hinterher. in der nachfolgenden Diskusssion
Radfahrer-Autoführer fallen vom letzteren Äußerungen wie
„Radfahrer haben immer Platz zu machen“ und „Radfahrer müssen
immer warten“ sowie „Radfahrer darf eine Einbahnstraße nicht
falschrum befahren“ und „das steht alles in der StVO“ …

kann man einem derart renitenten und uneinsichtigen
Verkehrsteilnehmer auf die Sprünge helfen?

Ja klar.
Die beiden sollten sich gegenseitig anzeigen, so dass ein schlauer Richter sie gleich beide aus dem Verkehr ziehen kann…

M.

Hallo,

Ja klar.
Die beiden sollten sich gegenseitig anzeigen, so dass ein
schlauer Richter sie gleich beide aus dem Verkehr ziehen
kann…

Was hat der Radfahrer deiner Meinung nach falsch gemacht?

Grüsse

Jörg

Moin!

Ja klar.
Die beiden sollten sich gegenseitig anzeigen, so dass ein
schlauer Richter sie gleich beide aus dem Verkehr ziehen
kann…

Was hat der Radfahrer deiner Meinung nach falsch gemacht?

Ich war nicht zugegen, hatte aber mit ENSI hier schon entsprechende Diskussionen welche darauf schliessen lassen, dass die Schuldfrage hier möglicherweise doch nicht ganz so eindeutig sein könnte…

Meiner bescheidenen Erfahrung nach passt in Einbahnstraßen, die für Radler als Gegenverkehr freigegeben sind, ein Radler dann auch locker „dazwischen“.

Aber wie gesagt, ich weiß es nicht.

Was ich jedoch weiß ist, dass gewisse pestige Radikalradler ab und an ein gestörtes Empfinden bzgl. ihrer vermeintlichen Rechte im Straßenverkehr haben…

Nix für Ungut,
M.
(auch Radler, hat aber niemals Ärger mit Autofahrern. Irgendwie eigenartig…)

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Hallo,

am Besten, den vorfall bei der Polizei melden. Da wird abgeklärt, ob der PKW-Lenker evtl. wegen solcher Delikte bekannt ist. Ist dies der Fall, kann eine Anzeige sinnvoll sein. Es könnte sich um eine Straßenverkehrsgefährdung §315c StGB handeln. Aber vorsicht: Bei eigenem Fehlverhalten des Radfahrers kann der motivierte Polizeibeamte auch diesen zur Anzeige bringen (Ich denke da an Nötigung o.ä.). Dies ergibt sich evtl. aus der Anhörung des PKW-Lenkers. Also bei der Chance eines „Eigentors“ lieber das ganze runterschlucken und versuchen, nicht wieder in eine solche Situation zu kommen.

Gruß

Grüss Gott!

Meiner bescheidenen Erfahrung nach passt in Einbahnstraßen,
die für Radler als Gegenverkehr freigegeben sind, ein Radler
dann auch locker „dazwischen“.

Stimmt. Wenn der Autofahrer dementsprechend auch ein bischen Platz macht.

Aber wie gesagt, ich weiß es nicht.

Ich auch nicht. Genausowenig sehe ich einen Grund, an ENSIs Angaben zu zweifeln. Deutungsspielraum sehe ich hier nicht. Nur weil er als Radler unterwegs ist, heisst das noch lange nicht, dass er sich falsch und der Autofahrer richtig verhalten hat. Auch Autofahrer sind nicht alles Jesi(Jesusse?,Jesen?)

Was ich jedoch weiß ist, dass gewisse pestige Radikalradler ab
und an ein gestörtes Empfinden bzgl. ihrer vermeintlichen
Rechte im Straßenverkehr haben…

Stimmt. Aber die ihre körperlichen Gebrechen kompensierenden Autofahrer erst!

Nix für Ungut,
M.

Von meiner Seite auch nicht,

(auch Radler, hat aber niemals Ärger mit Autofahrern.
Irgendwie eigenartig…)

auch Autofahrer, der nie Ärger mit Radlern hat, seltsam…

Grüsse

Jörg

Hallo,

Es könnte sich um eine Straßenverkehrsgefährdung §315c
StGB handeln.

das nun mit Sicherheit nicht. Hierzu bedürfe es einer Rücksichtslosigkeit („ich mache was ich will, andere sind mir egal“), eines groben Verkehrsverstosses (z.B. doppelt so schnell als erlaubt) und einer konkreten Gefährdung, die eigentlich nur bejaht wird, wenn ein Unfall entweder eingetreten ist oder mit sehr viel Glück eben noch abgewendet werden konnte. Alle drei Sachen müssen vorliegen, sonst ist es keine Straftat.

Dazu kommt, dass ein gewisser Vorsatz des Täters vorhanden sein muss, ein „Augenblicksversagen“ (kurz nicht aufgepasst) wird von 315c nicht sanktioniert.

Gruss Hans-Jürgen
***

ist es möglich, verkehrsteilnehmer in irgendeiner weise
rechtlich zu belangen, wenn sie durch ihr verhalten einen
beinahe-unfall (eine sehr gefährliche Situation) verursacht
haben und auch durch ihre uneinsichtigkeit davon auszugehen
ist, dass dies in Zukunft wieder geschehen wird.

Ist ne Ordnungswidrigkeit, die so bei 30 EUR liegt.
Die Polizei muss das nicht verfolgen (anders als bei einer Straftat) und wird dies angesichts der Beweislage wohl auch nicht.

erstmal danke
ja nun,

wie erwähnt - erstmal danke an die ideengeber. Der fiktive Radfahrer hat im fiktiven Fall tatsächlich Anzeige erstattet.

den Personen, die der Meinung sind, der fiktive Radler hätte von der situation einen falschen eindruck bekommen oder übermäßig empfindlich reagiert, sei zu sagen: der Radler hat sich schon auf der Straße liegen sehen, vom Außenspiegel des entgegenkommenden Pkws niedergerissen.
Der Radfahrer hatte zu keiner Zeit die Möglichkeit, auszuweichen.
ähnliche situationen (Radler+Autofahrer+enge Straßen) kommen in bestimmten Wohngegenden häufig vor. gegenseitige Rücksichtnahme funktioniert in allen Fällen - Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wer einen Radfahrer im Verkehr übersieht (was natürlich immer mal passieren kann) und sich dafür entschuldigt (so wie sich ein radfahrer auch dafür entschuldigt, wenn er ein ausparkendes Auto übersieht), ist das alles kein Problem. Es kann vorkommen. fehleinschätzung („das schaff ich noch“) oder unaufmerksamkeit („hups, hab dich nicht gesehen, tut mir echt leid“) … usw.

Wer aber mit Vorsatz beschleunigt, den Raum für Radler extrem verringert, obwohl er selbst die möglichkeit hatte, auszuweichen, und sich dann auch noch auf den Standpunkt stellt, Radler hätten immer platz zu machen - solche fiktiven Autofahrer sollten doch ggfs. eine Nachschulung erhalten. da hier davon auszugehen ist, dass der nächste Zwischenfall durchaus schlimmer enden kann.

Vermutlich kann die Angst vor einem Sturz zwischen 2 Autos nur derjenige nachvollziehen, der schonmal in eine derartige situation gekommen ist.

Gruß