Hallo,
Fahrzeughalter A möchte auf einem mit
"Reserviert für „XY-Z 123“ gekennzeichneten Parkplatz parken.
Kann er das ohne Probleme zu bekommen?
Besten Dank und Gruß
Zorro
Hallo,
Fahrzeughalter A möchte auf einem mit
"Reserviert für „XY-Z 123“ gekennzeichneten Parkplatz parken.
Kann er das ohne Probleme zu bekommen?
Besten Dank und Gruß
Zorro
Hallo Zorro,
da deine Anfrage sehr ungenau ist, gehe ich mal von folgendem Sachverhalt aus.
Fahrzeughalter B mit dem Fahrzeug „XY-Z 123“ hat einen Parkplatz gemietet oder zugeteilt bekommen. Dieser Parkplatz wurde als Reserviert für das Fahrzeug „XY-Z 123“ gekennzeichnet.
Wenn nun Fahrzeughalter A (nicht XY-Z 123) auf diesem Parkplatz parkt, kann er schon Probleme mit Fahrzeughalter B bekommen.
Fahrzeughalter A würde ja auch nicht auf die Idee kommen seinen Wagen einfach in der Garage von Fahrzeughalter B zu stellen wenn diese Garage offen währe.
Gruß Horst
Hallo.
"Reserviert für „XY-Z 123“ gekennzeichneten Parkplatz parken.
Kann er das ohne Probleme zu bekommen?
Natürlich. Wenn sein Kennzeichen XY-Z 123 lautet.
Wenn es anders lautet - und das dürfte gemeint sein - kommt es darauf an, wer wo eine Reservierung ausgeschildert hat (diese Information fehlt in der Frage). Es dürfte klar sein, dass nicht jeder jeden beliebigen Parkplatz für sich reservieren kann, nur, weil’s praktisch für ihn wäre. In aller Regel erfolgt die Reservierung eines Parkplatzes aber durch dazu Berechtigte. Und wer berechtigt ist festzulegen, wer auf einem bestimmten Parkplatz parken darf, der muss es nicht dulden, wenn sich dort jemand anderes hinstellt.
Gruß,
Zeh_14
Hallo,
Fahrzeughalter A möchte auf einem mit
"Reserviert für „XY-Z 123“ gekennzeichneten Parkplatz parken.
Kann er das ohne Probleme zu bekommen?
Also, ich vermute jetzt mal, dass die Frage so gemeint ist, dass der Fahrzeughalter einen Parkplatz für sein Auto reserviert haben will.
Soetwas gibt es grundsätzlich nur auf Privatparkplätzen. Hier kann natürlich jeder seine Parkfläche beschildern.
Auf öffentlichen Parkpätzen ist das zwar auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde denkbar, was einen entsprechenden Antrag voraussetzen würde. Da aber öffentliche Parkflächen - wie der Name schon sagt- nicht individuell vergeben werden, müssten schon ganz außergewöhnliche Gründe vorliegen, damit die Behörde soetwas anordnen würde (und überhaupt dürfte).
Gruß
Dea
Ich kenne solche Schilder von Parkplätzen, die zwar für jedermann befahrbar sind, aber eben zu Privatgrundstücken gehören. Hier darf selbstverständlich nicht geparkt werden.
Levay
Ich habe andere Info!
Hallo,
erst einmal schönen Dank für Eure Antworten.
Von einem Schiedsmann (hier NRW) habe ich erfahren, dass bei der Ausbildung von Schiedsleuten der Dozent darauf hingewiesen hat, dass z. B. ein Kfz mit dem Kennzeichen X-Y 123 auf dem reservierten Parkplatz für das Kfz mit dem Kennzeichen A-BC 789 ohne Probleme parken darf.
Ich gehe davon aus, dass es nur private reservierte Plätze gibt!?
Auf Eure Antworten bin ich gespannt.
Schönen Gruß
Zorro
Moin,
Ich gehe davon aus, dass es nur private reservierte Plätze
gibt!?
Auf einem Privaten Parkplatz benötigt der Inhaber m.E. nicht einmal ein Reserviert-Schild um sein Anrecht auf Parkraum aufrechtzuerhalten. Ein Fremder hat da nichts verloren, egal was da steht und was er für ein Kennzeichen hat.
Sollte die Privatfläche als Parkplatz ausgeschildert sein und nur bestimmte Zonen auf diesem Parkplatz für bestimmte Kennzeichen reserviert sein so ist das das Privatvergnügen des Inhabers dieses Geländes und damit absolut o.k.
Andersrum gefragt: Welche Berechtigung sollte denn der „Fremdparker“ haben, dort sein Fahrzeug abzustellen?
bye
Rolf
Von einem Schiedsmann (hier NRW) habe ich erfahren, dass bei
der Ausbildung von Schiedsleuten der Dozent darauf hingewiesen
hat, dass z. B. ein Kfz mit dem Kennzeichen X-Y 123 auf dem
reservierten Parkplatz für das Kfz mit dem Kennzeichen A-BC
789 ohne Probleme parken darf.
Das macht mir ehrlich gesagt etwas Angst…aber ich bin ja nicht in NRW!
Hallo Zorro,
im Normalfall befinden sich Parkplätze auf einem Grundstück (oder in einem Gebäude das auf einem Grundstück steht). Diese Grundstücke haben im allgemeinen auch einen Eigentümer. Manchmal ist dies ein privater Eigentümer, manchmal ein gewerblicher Eigentümer und manchmal auch ein öffentlicher Eigentümer wie z.B. eine Stadt oder eine Gemeinde.
Nun hat meiner Meinung nach jeder Eigentümer das Recht zu bestimmen wer auf seinem Eigentum (Grundstück) parkten darf. Wenn ich als Eigentümer nun nur dem Halter des Fahrzeugs A - BC 123 erlaube auf einem bestimmten Parkplatz meines Grundstücks zu parken, bedeutet dies doch nicht das ich dies auch dem Halter des Fahrzeugs D - EF 456 erlauben muss.
Wenn dann dieser Parkplatz sogar durch ein RESERVIERT Schild gekennzeichnet ist, sollte eigentlich für jeden Fahrzeughalter klar sein das ich als Eigentümer nur dem Halter des Fahrzeugs A - BC 123 das parken auf meinem Eigentum (Parkplatz) erlaube.
Als Eigentümer bin ich ja auch nicht verpflichtet jeden in meinen Garten zu lassen, warum sollte also jeder das Recht haben auf meinem Parkplatz zu parken. Für mich ist es das gleiche wenn ich eine Wohnung vermiete oder wenn ich einen Parkplatz vermiete (reserviere).
Oder anders gefragt, erlaubst du jeden der es möchte deine Wohnung oder deine Garage zu benutzen?
Gruß Horst
Moin, Zorro,
selbst im zweiten Anlauf wird nicht klar, was Du wissen möchtest.
Es kommt überhaupt nicht darauf an, wie ein Parkplatz reserviert ist, sondern nur darauf, dass die Reservierung deutlich wird.
Die Polizei interessiert sich nicht für derartige Reservierungen, solange sich niemand beschwert. Ein Eigentümer oder Inhaber des Parkplatzes kann natürlich jederzeit gegen einen unberechtigt Parkenden vorgehen.
Gruß Ralf