Abgefahrener Spiegel mit Unfallflucht

Hallo an alle, hier meine abstrakte Fallbeschreibung:

Angenommen wir befinden uns in einem Wohngebiet (Mehrfamilienhäuser) und man kommt gerade aus dem Haus und hört ein Scheppern im Bereich der geparkten Fahrzeuge in der Straße und genau in dem Moment fährt auch nur ein Fahrzeug durch diese Straße. Und man läuft weiter zu seinem Auto und sieht das der Spiegel kaputt ist. Und da ein Hausmeister, der gerade den Gehweg fegt auch das Scheppern gehört hat, fährt man dem weiterfahrenden PKW hinterher und spricht den Fahrer (hat gerade eingeparkt) 5 Straßen weiter auf diesen Vorfall an. Dieser weiß nichts davon bzw. will nichts bemerkt haben, kommt aber mit zurück zum Unfallort, sieht sich alles an und stellt seine Personalien zur Verfügung. Da sein Spiegel keinerlei Schäden aufweist, bleibt er weiterhin der Meinung er hat mit dem kaputten Spiegel nichts zu tun.

Wie würde es in einem solchen Fall weitergehen?? Macht eine Anzeige wegen Unfallflucht Sinn? Reicht die Beweislage wenn zwei Zeugen gehört haben wie der Spiegel zu Bruch ging und in dem Moment nur ein Fahrzeug durch die Straße fuhr?

Ich danke allen recht herzlich die zu diesem Fall eine Meinung haben, egal ob kurz oder ausführlich.

Hallo,
erfahrungsgemäß scheppert es auch dann, wenn der Spiegel nicht ab- sondern überfahren wird (also schon auf der Erde lag). Wenn außerdem keinerlei Beschädigungen am anderen Fahrzeug sind, hat man evt. den falschen erwischt. Ob das ein Richter auch so sieht, ist natürlich eine ganz andere Frage.
Gruß
loderunner (ianal)

@loderunner: danke erstmal

„abgefahren“ war vielleicht das falsche Wort, auf der Straße würde in diesem Fall lediglich das Spiegelglas liegen, das Gehäuse wäre noch an der Tür. Natürlich kann auch auf der Straße liegendes, überfahrenes Glas Geräusche von sich geben.

Wie sieht es mit der Anzeige wegen Unfallflucht aus? Oder macht nur eine Anzeige wegen Sachbeschädigung Sinn? Oder müsste man ganz anders vorgehen?

Würde die Staatsanwaltschaft tandenziell überhaupt tätig werden …nicht das man am Ende auf noch mehr Kosten als den Spiegel sitzen bleibt?

Huhu!

Wie sieht es mit der Anzeige wegen Unfallflucht aus?

Schlecht, denn der „Täter“ will ja gar nichts bemerkt haben, was ihm auch angesichts seines intakten Spiegels zu glauben sein dürfte. Hinzu kommt, dass er sofort nach dem „Stellen“ seine Personalien angegeben hatte. Ich sehe da keine Strafbarkeit.

Oder
macht nur eine Anzeige wegen Sachbeschädigung Sinn?

Die schon mal gar nicht. Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus, und der wird ganz bestimmt nicht nachzuweisen sein.

Oder
müsste man ganz anders vorgehen?

Ja. Man müsste abwägen, ob man die Sachbeschädigung beweisen könnte - ob es Lackspuren am eigenen Spiegel gibt, ob die Zeugen verlässlich aussagen können, dass dieser und nur dieser Fahrer es gewesen sein kann. Wenn dem so ist, gehe man zu einem Anwalt und beauftrage diesen, von der Versicherung des Schädigers ein wenig Geld zu verlangen. Die Staatsanwaltschaft lasse man ganz außen vor.

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Hallo

Wenn dem so ist, gehe man zu
einem Anwalt und beauftrage diesen, von der Versicherung des
Schädigers ein wenig Geld zu verlangen. Die Staatsanwaltschaft
lasse man ganz außen vor.

wobei man auch nicht vergessen darf, dass die Versicherung dem vermeindlichen Verursacher aufgrund der Vermutung, dass Fahrereflucht vorlag, nicht unerhebliche Probleme bereitet. Die Versicherung wird dem Geschädigten dann den Schaden zahlen, das Geld vom Verursacher zurück fordern (bis € 5000,- im Einfalfall bis € 10000 möglich), in zurückstufen und eine Kündigung aussprechen.
Was ich sagen möchte ist, dass man sich der Unfallflucht sehr sicher sein sollte bevor man jemanden bezichtigt, dies getan zu aben und über eine Anwalt den Versicherer einschaltet.
Grüße
Mike

Was ich sagen möchte ist, dass man sich der Unfallflucht sehr
sicher sein sollte bevor man jemanden bezichtigt, dies getan
zu aben und über eine Anwalt den Versicherer einschaltet.
Grüße
Mike

Hi Mike,

Du vergisst dabei, dass die bloße Vermutung ja keineswegs ausreicht, den V-Schutz zu versagen.

Darüber hinaus: die Leistungsfreiheit/Regress ist beschränkt auf 2500 EUR bis max 5000 EUR und wie kommst Du denn darauf, dass immer auch gekündigt wird?!

Grüße, M

Du vergisst dabei, dass die bloße Vermutung ja keineswegs
ausreicht, den V-Schutz zu versagen.

Darüber hinaus: die Leistungsfreiheit/Regress ist beschränkt
auf 2500 EUR bis max 5000 EUR und wie kommst Du denn darauf,
dass immer auch gekündigt wird?!

Grüße, M

Hallo Masch,

du hast vollkommen Recht, ich wollte hier auch nur den „Worst case“ darstellen.

Grüße
Mike