PKW kann nicht überholt werden

Hallo,
vor ein paar Tagen hatte ich ein Erlebnis der besonderen Art:
Auf einer Bundesstraße unmittelbar vor mir fuhr ein PKW mit ca. 60 km/h.
Der Versuch diesen PKW zu überholen scheiterte, weil der Fahrer jedes mal beschleunigte. Der Überholvorgang mußte dann abgebrochen werden. Danach fuhr der besagte PKW wieder seine 60. Hinter uns (meine Frau war Mitfahrerin) hatte sich bereits eine größere Schlange gebildet.
Das Ganze ging über eine Strecke von ca. 15 Kilometern.
Meine Frage hierzu: Wie verhält sich die Polizei wenn sie über so einen Vorgang über die 110 informiert wird?

Besten Dankfür dieAntwort
Zorro

StVO § 5, Abs. 6
§5 Überholen

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

http://bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html

Ob und wie darauf jedoch Sanktionen stehen, steht auf einem anderen Blatt. Ober geh ruhig bei den Menschen mit der (noch) grünen Berufskleidung vorbei.

Gruß

Stefan

Hi Zorro,

ich denke, wenn mir sowas widerfahren würde,
so hätte ich den Fahrer angezeigt.

IMHO ist das nämlich ne Nötigung und damit ne Straftat aber IANAL.
Wenn Du noch einen Beifahrer im Wagen hattest, dann hast Du auch nen Zeugen, was wiederum die Chancen erhöht, dass das geahndet wird.
Wenn nicht, vielleicht hat ja einer der anderen Fahrer ebenfalls ne Anzeige erstattet.

Mich hat mal einer auf der Autobahn ausgebremst - denke, der is die Pappe los geworden…

Grüße,
Grünblatt

Hallo!

Bin kein Anwalt, aber der entsprechende § wurde ja bereits zitiert.

M.E. ist das Beschleunigen beim Überholtwerden eines der gefährlichsten Vergehen, welches man im Straßenverkehr überhaupt begehen kann.
Hier ist m.E., obwohl ich von der Anzeigerei im Verkehr eigentlich nichts halte, sofort eine Info an die Rennleitung geboten.

M.E. optimalerweise direkt per 110 und ohne den Sichtkontakt zum betr. Fahrzeug zu verlieren, denn so kann sich der Fahrer später auch nicht dahingehend „Herausreden“, er sei zum fraglichen Zeitpunkt nicht der Fahrer des Wagens gewesen, man hätte einen fahrerwechsel gemacht o.ä… Also dahinterbleiben und warten, bis die Polizei ihn „stellt“, dann sofort eine entsprechende Aussage zu Protokoll geben. Das geht auch ohne Zeugen, der Richter macht sich dann ggf. (sollte der Staatsanwalt die Ermittlungen aufnehmen) ohnehin sein eigenes Bild. Mehr Zeugen = Sieg vor Gericht gilt somit nicht zwingend.

Wenn das Kennzeichen bekannt ist, könnte man aber natürlich auch jetzt noch Anzeige erstatten, auch bei der Polzeistation nahe des Wohnortes.

Gruß,
M. (kein anwalt, kein Rechtsberater)

Hallo,

bin zu faul zum Suchen, aber wenn das so im Gesetz steht, habe ich keinen Zweifel, dass es auch einen entsprechenden Punkt im Bussgeldkatalog gibt.

Aber ich würde es nicht bei der Ordnungswidrigkeit belassen. Aus meiner Sicht ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt. Das heisst nicht, dass man jemanden deswegen anzeigen muss, nur weil er mal einen Fehler macht. Aber dieser Fahrer da hat das mit Absicht gemacht, Dich zum Verbleib dort genötigt und mit dem Beschleunigen während des Überholens andere gefährdet. Solche Leute brauchen m.E. mal eine Bedenkzeit, über das Thema gegenseitige Rücksichtnahme nochmal ganz intensiv nachzudenken.

Ich würds so machen: Eine Nacht drüber schlafen und wenn der Ärger noch nicht verraucht ist, zur „Rennleitung“ gehen und beantragen, dass er disqualifiziert wird.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

M.E. optimalerweise direkt per 110 und ohne den Sichtkontakt
zum betr. Fahrzeug zu verlieren,

Prima Idee. Gefährliche Situation, Aufregung und Ärger, völlig nervös und dann während der Fahrt telefonieren. Das entschärft die Sache natürlich sofort.
Gruß
loderunner

Vielleicht hätte seine Frau anrufen können?

:wink: Grüße

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Vielleicht hätte seine Frau anrufen können?

Zitat: „Das geht auch ohne Zeugen,…“
Gruß
loderunner

Moin!

M.E. optimalerweise direkt per 110 und ohne den Sichtkontakt
zum betr. Fahrzeug zu verlieren,

Prima Idee. Gefährliche Situation,

Mit 60 auf der Landstraße hinterher zu fahren hältst Du für auérgewöhnlich „gefährlich“…?

Aufregung und Ärger,

Das hatte man zuvor ja ohnehin.

völlig
nervös

Stand das da?
Ich persönlich wäre wohl schon noch in der Lage, nach einer solchen Aktion mit 60 geradeaus zu fahren…

und dann während der Fahrt telefonieren.

Kein Problem, normalerweise hat man heutzutage eine legal nutzbare Freisprecheinrichtung im Auto.
(Polemik-Mode on) Wer bei 60 auf der Landstraße nicht in der Lage ist zu telefonieren, sollte vielleicht besser mit der Bahn fahren (Polemik-Mode off)…

Das entschärft
die Sache natürlich sofort.

Hier würde, v.a. weil ein Telefonat mit der Polizei in der beschriebenen Situation sehr gut möglich zu sein scheint, zur Entschärfun v.a. das Grounden des Vorausfahrenden beitragen.

Gruß,
M.

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Hallo,
vor ein paar Tagen hatte ich ein Erlebnis der besonderen Art:
Auf einer Bundesstraße unmittelbar vor mir fuhr ein PKW mit
ca. 60 km/h.
Der Versuch diesen PKW zu überholen scheiterte, weil der
Fahrer jedes mal beschleunigte.

Frag mich nicht, aber einige Mitmenschen halten es wohl für eine Beleidigung und Herabwürdigung, wenn sie überholt werden. Das mögen die einfach nicht.
Und wenn er 60 fährt, dann hat er es halt nicht eilig und will die Landschaft genießen. Selbstverständlich hat er aber auch nicht soviel Zeit, mal rechts ran zu fahren…

Entspann dich und beobachte diese Leute. Da kann man sogar seinen Spaß dran haben! Ist wie im Zoo, wenn man den Affen beim Unsinn machen zuschaut.
So halte ich das. Aufregen und anzeigen bringt leider nur selten was, weil bei Ordnungswidrigkeiten die Polizei nicht verpflichtet ist, etwas zu unternehmen und dann immer noch die Frage der Beweisbarkeit im Raum steht.
Wenn man dann aber wirklich mal die Schanuze voll hat, dann kann einem ein echter Geschwindigkeitesüberschuss helfen. Also erst zurückfallen lassen, dann aufholen und vorbei ziehen.
Aber dazu muss man eine gute Gelegenheit haben, denn das Aufholen kann ganz schnell sehr gefärhlich werden, wenn plötzlich auftauchender Gegenverkehr das Überholen unmöglich macht und man seine liebe Mühe hat, nicht aufzufahren.
Manchmal ergibt sich auch beim Anfahren, z.B. nach Ampeln die Möglichkeit, den Voruasfahrenden zu Überholen, in dem man die Gänge bei Vollgas voll ausfährt. Dazu muss das Überholen und die dafür nötige Geschwindigkeit natürlich auch erlaubt sein.

So halte ich das. Aufregen und anzeigen bringt leider nur
selten was, weil bei Ordnungswidrigkeiten die Polizei nicht
verpflichtet ist, etwas zu unternehmen

Was erzählst du da für einen Schwachsinn? Natürlich muss die Polizei auch Ordnungswidrigkeiten verfolgen!