Endlich mal eine sinnvolle Antwort 
Die Beschilderung ist die Ausführung einer sogenannten „Verkehrsbehördlichen Anordnung“, welche für jeden Eingriff in den fließenden Verkehr auf Autobahnen erforderlich (Ausnahmen, zB. sofortige Wiederherstellung des verkehrssicheren Zustandes, zu dem die Straßenbaubehörden verpflichetet sind (s. Verkehrssicherungspflicht nach Privatrecht) durch das Entfernen von toten Tieren).
Sowas war eine der Infos, die ich eigentlich suchte.
(1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Und das auch.
Die Straßenbaubehörde schreibt lediglich die entsprechende Baumaßnahme aus, der Bauunternehmer stellt einen Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung und die Verkehrsbehörde erteilt diese, nach entsprechender Anhördung u.a. der Straßenbaubehörden und der Polizei.
Also sehe ich das jetzt richtig, dass das Bauunternehmen selbst klassifiziert, welche Schilder da hin sollen und die Behörde dann „nur“ absegnet?
Die ganze Beschilderung ist demnach kein Späßchen, der in dunkler Amtsstube ausgeheckt wird, um dir deinen Fahrspaß zu nehmen.
Allerdings glaube ich schon, dass manchmal ein Schild irrtümlich aufgestellt wird und deswegen der Autofahrer das Recht haben sollte, nach der Berechtigung zu fragen und bei Nichteinverständnis auch dagegen vorzugehen (ob das im Einzelfall, wie zB. 70 statt Fußgängerzone auch Erfolg hat, ist dabei zweitrangig).
Die 40 km/h die nun an deinem Beispiel beschildert wurden, werden normalerweise soweit es geht vermieden auf Autobahnen.
Sowas dachte ich auch. In diesem Fall ist für mich halt besonders prekär, dass es von 80 auf 40 geht, nicht mit Abstand von 80 auf 60 auf 40.
Denn das bedeutet in der Praxis doch wirklich, dass man recht zügig seine Geschwindigkeit um 50% drosseln muss.
Alternativ könnte man jetzt auch fragen, ob da nicht einfach ein „60“ Schild vergessen wurde.
Sollte aber eine entsprechende Verkehrsuntersuchung ergeben, dass es besondere Stellen gibt, dann muss auch die 40 km/h beschildert werden.
Auch wenn an dieser Stelle eine Zufahrt vorhanden ist (es gibt auf der Baustelle mehrere, 5 um genau zu sein und 4 sind ohne Reduktion) ist für den Fahrer kein Unterschied zu anderen Stellen zu sehen.
Das Einzige was der Fahrer mitbekommt, dass eigentlich täglich bis zu dieser Stelle ein massiver Stau vorhanden ist und hinter diesem Punkt der Stau sich sofort auflöst, obwohl die Baustelle mit weiteren Zufahrten weitergeht.
Dein Beispiel hast du selbst erklärt, wenn an dieser Anschlussstelle viele Fahrzeuge auffahren und der Verkehrsstrom auf der durchgehenden Fahrbahn ist so dicht (bspw. die A 2 hat teilweise über 100.000 Kfz/24h), dass hier keine Auffahrt möglich wäre, muss eine entsprechende Möglichkeit eben über die 40 geschaffen werden.
Ich habe da mal grob gerechnet: Bei 40 km/h.
Unter Einhaltung des Sicherheitsabstands verlassen bei 2 Spuren maximal 3200 Autos pro Stunde diese Strecke bzw. an einem Tag 76.800 Autos.
Wenn jetzt am Tag allerdings 100.000 Autos da durch müssen, dann ist schon allein der Logik wegen klar, dass die Autos entweder schneller als 40 fahren oder den Sicherheitsabstand nicht einhalten. Oder beides.
Kommen wir auf 150000 Autos pro Tag, dann müssen die Autofahrer entweder 80 fahren bei einem Sicherheitsabstand von 20m, oder einen Sicherheitsabstand von maximal 10m halten.
Beides ist vorschriftswidrig (ersteres natürlich noch viel schlimmer).
Und wenn derjenige, der die Schilder aufstellt weiß bzw. wissen sollte, dass es eben rein physikalisch unmöglich ist, bei 40 dem Verkehrsaufkommen vorschriftsmäßig gerecht zu werden, dann sollte man hinterfragen, ob so nicht Autofahrer bewußt kriminalisiert werden.
Genau das wäre dann der Aufhänger, mit dem ich bei zuständigen Behörden danach fragen würde, ob eine solche Ausschilderung in diesem Kontext berechtigt ist.
Anderer Gedanke wäre, die Beschleunigunsgspur ist so kurz, dass der Auffahrende länger benötigt um die 60 oder 80 km/h zu erreichen, dass es vermehrt zu Auffahrunfällen kommt oder kommen kann, muss der Verkehr zumindest an diesem Punkt verlangsamt werden um entsprechende Lücken zu schaffen.
Diesen Gedankengang hatte ich noch nicht verfolgt, denn da könnte was Wahres dran sein. Aber wie löst man so ein Dilemma?
Der mögliche Rückstau, den du da mit 5-6 km berechnest, entsteht in der Länge nicht.
Okay, stimmt. Die Nachrichten melden eigentlich eher 8-10. Also muss es weitere Gründe geben. Ich tippe auf ohnehin zu hohe Verkehrsdichte.
Das Aufstellen des Schildes ist, wie oben beschrieben, die Ausführung einer Verkehrsbehördlichen Anordnung. Diese stellt einen Verwaltungsakt dar. Welche Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung man gegen VA hat, kannst du selbst nachlesen. Das Aufstellen an sich ist durch den VA rechtsgültig.
Und genau das war der Teil, den ich eigentlich suchte. Diese Leute kriegen dann mal eine höfliche Anfrage nach der Begründung und wenn die akzeptabel ist dann ist das halt so. Trotz Staus.
Zur Überwachung der entsprechenden Vorschriften nimmt sich die Polizei nicht aus Jux und Langeweile heraus, eine Radarfalle
aufzustellen, sondern sie hat das RECHT dazu.
Das zweifle ich nicht an. Wenn die Polizei jedoch Radarfallen an einer Stelle aufstellt, wo rein physikalisch die Verkehrsteilnehmer gezwungen sind, mindestens einen Paragraphen der StVO zu verletzen, dann drängen sich Zweifel auf, ob nun Geldmachen oder Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen.
Inwiefern siehst du nach den Erläuterungen noch eine Mitverantwortlichkeit von Polizei oder Straßenbaubehörde an entstehenden Auffahrunfällen ?
Nur insoweit als dass man statt einer stufenweisen Geschwindigkeitsanpassung (80-60-40) eine aprupte Reduktion um 50% einfordert, was allein der Physik wegen mit recht scharfem Bremsen verbunden ist - und das kann im Berufsverkehr schon mal den einen oder anderen überfordern.
Mein Hauptkritikpunkt eigentlich ist das 80-40, der Rest ist nur „Aufreger nebenher“ 
Und danke für den Literaturlink.
Dein Posting war wirklich hilfreich!
Gruß,
Michael