Es soll ja Schüler geben die ihren Führerschein in den USA machen während sie ihren Auslandsjahr genießen. Diese haben ja den Vorteil besonders billig zu sein.
Karl war in den USA und hat seinen Führerschein mitgebracht. Das deutsche Amt händigt ihn seinen neuen allerdings nur gegen den amerikanischen aus.
Darf der Führerschein eingezogen werden?
Gibt es eine Möglichkeit den Führerschein zurück zu erlangen? Zu Beweiszwecken oder als Andenken?
An wen muss Karl sich wenden um ihn zurück zu erhalten.
Also, entweder den Amerikanischen behalten, und nach Ablauf der Frist wo der hier genutzt werden darf, nicht mehr fahren, oder eben einen Euro-Führerschein besorgen.
Der Amerkanische wird entweder an die ausstellende Behörde zurückgeschickt oder vernichtet, weiß ich nicht genau. Falls vernichtet wird, sollte es möglich sein ihn ungütig zu kennzeichnen und als Andenken zu bekommen. Fragen.
Falls vernichtet wird, sollte es möglich sein ihn ungütig zu
kennzeichnen und als Andenken zu bekommen. Fragen.
Sollte man mal die Behörde ansprechen die ihn eingezogen hat.
Hi,
meinen alten grauen Lappen habe ich auch als Andenken mitgenommen. War kein Problem, wurde lediglich mit roten Stempeln „UNGÜLTIG“ verziert.
Gruß Keki
Ich hab mich mal schlau gemacht. Der FS wird nach § 31 Abs. 4 Fahrerlaubnis-Verordnung in VERWAHRUNG genommen. also nicht eingezogen. Die Abgabe des ausländischen FS ist demnach eine Freiwilligkeitsentscheidung, denn gibt er ihn nicht ab, kriegt er keinen neuen FS. Ich habe den Absatz mal kopiert und eingefügt:
Auf einem auf Grund des Absatzes 1 Satz 1 ausgestellten Führerschein ist zu vermerken, daß der Erteilung der Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zugrunde gelegen hat, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden war. Der auf Grund des Absatzes 1 und 2 ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken.
Verwahrte Führerscheine können nach 3 Jahren vernichtet werden.