Fahrerflucht

Hallo, ich hätte da mal eine Frage:
Folgender Fall: ein Autofahrer „übersieht“ ein auf einer großen,Video-überwachten Tankstelle abgestelltes Fahrrad,fährt es um und begeht Fahrerflucht…
Das Fahrzeugkennzeichen ist bekannt, es gibt Zeugen…der Fall liegt bei der Polizei.
Jetzt meine Frage… Wer kommt für den entstandenen Schaden auf? Die Versicherung des Halters/Fahrers oder muss er das selbst zahlen, weil er Fahrerflucht begangen hat und die Versicherung den Schaden ablehnt?
Und hätte der Geschädigte außer der Schadensregulierung noch weitere Ansprüche?
Danke für die hoffentlich hilfreichen Tipps!
Tanja

Hallo!

Die Versicherung des Halters/Fahrers oder muss er das
selbst zahlen, weil er Fahrerflucht begangen hat und die
Versicherung den Schaden ablehnt?

Das wäre ja ordentlich ungerecht, wenn man als Geschädigter darauf hoffen müsste, dass der Unfallgegner nur fahrlässig gehandelt hat und brav da geblieben ist. Nein, die Versicherung muss den Schaden ersetzen, das ist ihr Job. Wie sie sich das Geld dann vom Schädiger wieder holt, soll nciht das Problem des Geschädigten sein.

Und hätte der Geschädigte außer der Schadensregulierung noch
weitere Ansprüche?

Was denn? Schmerzensgeld, weil es das Lieblingsfahrrad war?

Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten, gegebenenfalls auch Nutzungsausfall, Auslagen und selbstverständlich auch der Kosten für den Anwalt, den er mit der Regulierung beauftragen sollte.

Moin, Tanja,

der Geschädigte meldet den Fall seiner Versicherung, die kümmert sich um den Rest. Da der Schädiger bekannt ist, wird dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden eintreten und sich das Geld im Regress von ihm zurückholen.

Gruß Ralf

Moin moin,

nur mal so nachgefragt: Warum denn seiner Versicherung? Normalerweise hat ein Radfahrer nicht zwingend eine Haftpflichtversicherung. Und in diesem Fall hat die eigene Versicherung so mal gar nichts damit zu tun.

Gruß

ALex

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hallo tanja,

fahrerflucht ist zusätzlich noch
eine straftat.
der staatsanwalt müßte noch er-
mitteln.

mfg

kunde3

Moin, ALex,

dann bleibt dem Geschädigten nur, sich in Geduld zu üben:
Spätestens beim Gerichtsverfahren wird herauskommen, wo der
Schädiger versichert ist.

Gruß Ralf

Hi,
wie schon geschrieben erfährt der GS die Versicherung des Verursachers vom Zentralruf innerhalb von 2 Minuten. Ich würde trotzdem einen Anwalt beauftragen.
Gruß Keki

Vielen Dank für die hilfreichen Tipps! Immer weider gut zu wissen, das es Leute gibt die Ahnung haben! Danka allen!
Gruß Tanja

Grundsätzlich haftet als erstes gegeüber dem Radfahrer die Haftpflichtversicherung. Ob die Versicherung das Geld vom Schädiger wiederholt ist eine andere Sache. Man sollte grundsätzlich bei Verkehrdelikte einen Rechtsanwalt einschalten, da die versicherungen mit ihren Anwälten versucht Geld zu sparen und die Geschädigten etwas abzuziehen. Dieser Anwalt kann Dir auch sagen, ob Du bis zur Zahlung eventuell teilweise Kosten vor ÖNV in Rechnung stellen kannst.

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