Ist es zulässig, nach langjähriger Nutzung eines Fremdrundstückes durch Fahrzeuge und Fußgänger - ohne Wegerechteintrag - diese Duldung rückgängig zu machen?
Oder gibt es hierzu BGH Urteile / Grundsatzentscheidungen?
Ist es zulässig, nach langjähriger Nutzung eines
Fremdrundstückes durch Fahrzeuge und Fußgänger - ohne
Wegerechteintrag - diese Duldung rückgängig zu machen?
Oder gibt es hierzu BGH Urteile / Grundsatzentscheidungen?
gibt es über diese duldung denn was schriftliches oder wurde sich in der vergangenheit schlichtweg nicht gekümmert?
falls es nichts schriftliches gibt, wird wohl auch keine duldung stattgefunden haben, sondern es wurde lediglich keine massnahmen ergriffen um die illegalen nutzer fernzuhalten.
falls es nichts schriftliches gibt, wird wohl auch keine
duldung stattgefunden haben, sondern es wurde lediglich keine
massnahmen ergriffen um die illegalen nutzer fernzuhalten.
wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Seit wann erfordert Duldung denn was schriftliches? Kann es sein, dass Du da was verwechselst?
Interessant wäre hier aber der Zeitraum, über den geduldet wurde. Und die Regelmäßigkeit.
na warum sollte man anspruch auf was haben, was bislang (stillschweigend) geduldet wurde, aber ja trotzdem rechtswidrig ist?
wenn man jahrelang im parkverbot stand ohne konsequenzen (kann man auch als duldung auslegen) und jetzt auf einmal strafzettel bekommt - ist das dann auch eine frage des gewohnheitsrecht und der dauer der vorherigen duldung?
falls die grundstücke auch anders erschlossen sind und es KEIN geh- und fahrrecht gibt, warum sollte man anspruch haben nur weil es mitunter bequemer ist?
b) warum sollte das rechtswidrig sein, wenn der Besitzer
nichts dagegen hat?
na anscheinend hat ja nun jemand was dagegen, sonst wäre die
anfangsfrage wohl kaum entstanden.
Genau: nun. Vorher offensichtlich nicht. Du hast aber behauptet, die Benutzung wäre schon immer illegal gewesen. Wir sind uns also nun einig, dass die bisherige Nutzung aufgrund der Duldung rechtmäßig war? Und dass Duldung nichts schriftliches erfordert?
und wenn jetzt jemand was dagegen hat, glaub ich kaum, dass
man das vorherige weiterhin dulden muss. ;o)
Dazu lies mal den im ersten Post von Rumburak verlinkten Artikel: http://www.frag-einen-anwalt.de/Wegerecht-und-Duldun…. Es gibt sehr wohl die Möglichkeit, dass durch Gewohnheit ein Anspruch entstanden ist. Was man hier mangels Information aber nicht beurteilen kann.
Gruß
loderunner (ianal)