Rechtsabbieger vs Radfahrer

Folgender fiktiver Fall treibt mich um:
Ein Autofahrer biegt rechts ab und hält vor dem Fußgängerüberweg (auf dem Fußgänger gehen) und auf dem Radweg, ein (aus gleicher Richtung kommender) geradeausfahrender Radfahrer fährt in die Beifahrertür.
Der Autofahrer beteuert die Radampel wäre bereits rot gewesen, der Radfahrer sagt, es wäre grün gewesen. Die Beifahrerin bestätigt die Aussage des Autofahrers. Weitere Zeugen gibt es nicht. Die Ampelschaltung lässt theoretisch beide Varianten zu.
Die gerufene Polizei stellt ein Ordnungsgeld für den Radfahrer in Aussicht und meint sonst, die Parteien sollten das unter sich ausmachen.
Wer wäre für einen möglichen Schaden am Fahrzeug verantwortlich? Wäre ein Ordnungsgeld aufgrund einer Vermutung begründet?

Für erhellende Einsichten dankbar: Kurt

Wer wäre für einen möglichen Schaden am Fahrzeug
verantwortlich?

Dazu müsste imho, notfalls gerichtlich, die Schuldfrage geklärt werden. Wobei da natürlich auch sowas wie 50:50 rauskommen kann, nach dem Motto beide müssen aufpassen.

Hallo,

das ist relativ leicht zu beantworten, weil es nämlich konkret nicht zu beantworten ist :smile:

Zum einen haftet der Fz.-Halter IMMER aus der Betriebsgefahr, eine Entlastung ist generell nicht möglich, da hier keine „höhere Gewalt“ vorliegt. Einzige Möglichkeit, die Schadenersatzforderung des Radlers zurückzuweisen: vortragen, dass dessen (eigenes) schuldhaftes Verhalten die Betriebsgefahr des Fzges deutlich überwiegt.
In der Praxis läuft es dann darauf hinaus, dass einer den anderen verklagt und der Richter eine Entscheidung zur Haftungsverteilung fällt.

Da der Autofahrer einen Insassen als Zeugen vorweisen kann und auch die Polizei ja offenbar den Radfahrer als unachtsam bzw. Verursacher „identifiziert“ hat, ist hier wohl von 100:0 bis 0:100 alles denkbar.

Grüße, M

danke, etwas ähnliches hatte ich vermutet.
es widerspricht nur meinem Rechtsempfinden, wenn es theoretisch möglich ist, dass ein Autofahrer, der einen Radfahrer übersieht, die Kosten für beispielsweise einen so entstandenen Lackschaden in der Beifahrertür vom Radfahrer ersetzt bekommen kann.

dass ein Autofahrer, der einen
Radfahrer übersieht, die Kosten für beispielsweise einen so
entstandenen Lackschaden in der Beifahrertür vom Radfahrer
ersetzt bekommen kann.

Theoretisch ist es auf jeden Fall möglich, in der Praxis kann der A-Fahrer das häufig nicht. Allerdings wird häufig vergessen: auf deutschen Straßen haben auch Radfahrer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, d. h. sie müssen vorausschauénd fahren und haften für Fahrfehler ebenso wie die motorisierten Leute…

Grüße, M

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Allerdings wird häufig
vergessen: auf deutschen Straßen haben auch Radfahrer nicht
nur Rechte, sondern auch Pflichten, d. h. sie müssen
vorausschauénd fahren und haften für Fahrfehler ebenso wie die
motorisierten Leute…

da hast du recht, ist im übrigen auch in deren eigenem interesse.
Hast du noch ne Einschätzung zu der Frage, ob ein Ordungsgeld berechtigt wäre, wenn die Polizei nicht gesehen hat, sondern nur der Unfallgegner bezeugt, dass ein anderer das Rotlicht missachtet habe?
Dank und Grüße,
Kurt

Hast du noch ne Einschätzung zu der Frage, ob ein Ordungsgeld
berechtigt wäre, wenn die Polizei nicht gesehen hat, sondern
nur der Unfallgegner bezeugt, dass ein anderer das Rotlicht
missachtet habe?

Hmm… ein Rotlichtverstoß „dürfte“ allemal bestraft werden, aber die Polizei hat vor Ort ja scheinbar nichts unternommen, da kann ich mir nicht vorstellen, dass noch was nachkommt.

Grüße, M