Verwarngeld / Bußgeldbescheid

Hallo,

wenn ein Autofahrer geblitzt wird, erhält er in den meisten Fällen, einen Bescheid über ein Verwarngeld oder einen Bußgeldbescheid. In diesen Bescheiden steht sehr oft folgender Text :

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h. Zulässige Geschwindigkeit 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit ( nach Toleranzabzug ): 63km/h.

Die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit und die abgezogene Toleranz
ist nicht konkret angegeben.
Ist es nach gültiger Rechtslage so richtig oder muß die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit und die abgezogenen Toleranzen angegeben sein ? Wer weiss etwas dazu ?

Mit freundlichen Grüssen

Jens M.

Hallo Jens

Hallo,

wenn ein Autofahrer geblitzt wird, erhält er in den meisten
Fällen, einen Bescheid über ein Verwarngeld oder einen
Bußgeldbescheid. In diesen Bescheiden steht sehr oft folgender
Text :

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h. Zulässige
Geschwindigkeit 50 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit ( nach
Toleranzabzug ): 63km/h.

Die tatsächlich gemessene Geschwindigkeit und die abgezogene
Toleranz
ist nicht konkret angegeben.
Ist es nach gültiger Rechtslage so richtig oder muß die
tatsächlich gemessene Geschwindigkeit und die abgezogenen
Toleranzen angegeben sein ?

da sowas jedes Jahr Millionen mal verschickt wird, wird es schon seien Richtigkeit haben

Wer weiss etwas dazu ?

tante gugel

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/toleranz.php

Mit freundlichen Grüssen

Jens M.

LG
Mikesch

Hi
das ist so in Ordnung.
Es muss nur angegeben werden, was dem Betroffenen vorgeworfen wird.
und das ist ja damit erfüllt.

CU
HaWeThie