BAll/Hund/Motorrad

Hi all,
habe heute in der Stadt einen Unfall beobachtet und frage mich jetzt was die rechtlichen Folgen davon sind.

Frau geht mit Hund den Bürgersteig entlang. Der Hund trägt einen Ball, lässt ihn fallen, dieser springt Richtung Strasse, der Hund hinterher.

In dem Moment kommt ein Motorrad (ca 20-30kmh zu schnell) die Strasse runter und überfährt den Hund. Dabei verliert er die Kontrolle und stürzt mitsamt Beifahrer böse.

(Kurzes Fazit: Beifahrer und Motorradfahrer sind verletzt, Motorrad schwer beschädigt, Hund schwer verletzt.)

Was sind die Folgen für die Frau mit dem Hund?

Zahlen wird sie, bzw die hoffentlich vorhandene Haftpflicht, den ganzen Vorfall (K-hauskosten, etc.) höchstwahrscheinlich.

Aber wird sie dafür auch strafrechtlich irgendwie belangt? So wegen Hund ohne Leine, oder so?

Würde mich wirklich interessieren, da ich auch ab und zu einen Hund ohne Leine führe.

Gruß und Danke
Nick

Hi,

Aber wird sie dafür auch strafrechtlich irgendwie belangt? So
wegen Hund ohne Leine, oder so?

Würde mich wirklich interessieren, da ich auch ab und zu einen
Hund ohne Leine führe.

es ist wie immer im Strafrecht eine Frage des Einzelfalls. Aber möglich ist auch eine strafrechtliche Verfolgung und je nach Folgen könnte dann z.B. eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung drohen. Dazu müßte dem Halter sein Verhalten (den Hund ohne Leine zu führen) aber vorwerfbar sein.
Wann dieser Punkt überschritten ist, hängt von den konkreten Umständen und von der Auffassung des Richters ab. Jedes Urteil, daß man zu solch einem Thema findet, kann nur Hinweise auf die Strafhöhe liefern.

Gruß Stefan

Moin, Nick,

eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung steht sowieso ins Haus. Wenn dort Leinenzwang herrscht (eher nicht, oder?), dann käme eine Ordnungswidrigkeit hinzu, das aber völlig unabhängig von der Körperverletzung.

Gruß Ralf

Moin, moin,
danke schonmal,

eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung steht sowieso
ins Haus.

Wieso denn? Ich meine mit einem Hund den Gehsteig entlangzugehen ist doch nicht grundsätzlich fahrlässig, oder?

Wenn dort Leinenzwang herrscht (eher nicht, oder?),
dann käme eine Ordnungswidrigkeit hinzu, das aber völlig
unabhängig von der Körperverletzung.

Nö, in München gilt Leinenzwang nur in Grünanlagen.

Gruß Ralf

Gruß
Nick

Hi Nick,

eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung steht sowieso
ins Haus.

Wieso denn? Ich meine mit einem Hund den Gehsteig
entlangzugehen ist doch nicht grundsätzlich fahrlässig, oder?

das nicht, ihn auf die Straße rennen zu lassen schon.

Gruß Ralf

Hi Ralf,

eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung steht sowieso
ins Haus.

Wieso denn? Ich meine mit einem Hund den Gehsteig
entlangzugehen ist doch nicht grundsätzlich fahrlässig, oder?

das nicht, ihn auf die Straße rennen zu lassen schon.

Also obwohl die Leine nicht Pflicht ist, ist man auf jeden Fall fällig wenn was passiert?
Weil, daß ein Hund mal irgendwo hinrennt läge ja eigentlich in seiner Natur.

Ich hätte jetzt (als totaler Laie!!!) das Empfinden, daß solange ich mich nicht rechtswidrig verhalte, Folgen meines Tuns (straf)rechtlich auch keine negativen Folgen für mich haben würden.

Wo liegt da mein (sicher vorhandener :wink:) Irrtum?

Danke für die Antworten!
Nick

Hallo,

Weil, daß ein Hund mal irgendwo hinrennt läge ja eigentlich in
seiner Natur.

ich vermute, daß das so eine Geschichte ist, daß das zwar in der Natur
des Hundes liegt (dem ja auch niemand einen Vorwurf macht), aber dadurch
eben der Halter in der Pflicht ist, mit sowas zu rechnen und es im
Zweifel zu verhindern.

Ich hoffe zumindest, daß es so ist.

Gruß,

Malte

Leinenzwang
Hallo,

nur eine Frage, weil es nicht in meinen Kopf hineinwill:
Leinenzwang in den Grünanlagen, aber auf der Straße (Gehsteig) kann ein Hund so mitlaufen?
Ergibt das irgendeinen Sinn?

Gruß
Elke

*die vermutet hätte, dass Leinenzwang im Straßenverkehr automatisch besteht*

Mahlzeit!

Nö, in München gilt Leinenzwang nur in Grünanlagen.

Les mal … http://tierheim-muenchen.com/ihtm/foren.htm?q=0&afl=…:

Besonders interessant:
„a) genereller Leinenzwang in allen öffentlichen Anlagen sowie auf
allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen.“

Wohingegen in Grünanlagen es eher anders herum ist.

Gruß
Stefan

Hallo!

Les mal …

Erstens heisst es „lies mal“, zweitens solltest Du Deinen Rat vielleicht einmal selbst beherzigen. Besonders interessant: Das, was vor dem Doppelpunkt steht.

http://tierheim-muenchen.com/ihtm/foren.htm?q=0&afl=…:

Besonders interessant:
„a) genereller Leinenzwang in allen öffentlichen Anlagen sowie
auf
allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen.“

Wohingegen in Grünanlagen es eher anders herum ist.

Gruß
Stefan

Ups…
Hallo!

Besonders interessant: Das, was vor dem Doppelpunkt steht.

… hat was.

Ich gelobe Besserung :smile:

Gruß
Stefan

Moin,

ich vermute, daß das so eine Geschichte ist, daß das zwar in
der Natur
des Hundes liegt (dem ja auch niemand einen Vorwurf macht),
aber dadurch
eben der Halter in der Pflicht ist, mit sowas zu rechnen und
es im
Zweifel zu verhindern.

Richtig, so sehe ich das auch. Und wenn der Hund einen Ball im Maul hat, so hat IMHO der Hundehalter eine besondere Sorgfaltspflicht.
Bei unserem Hund würde ich sowas gar als grob fahrlässig bezeichnen, da ich weiss dass der Hund jedem Ball sofort hinterherrennt.
Und in diesem Bewusstsein hätte der Hundehalter den Hund eben an der Leine führen müssen.

Gruss Jakob

Moin, Elke,

Leinenzwang in den Grünanlagen

weil sich andernfalls nach kürzester Zeit im Englischen Garten niemand mehr ins Gras setzen könnte.

aber auf der Straße (Gehsteig) kann ein Hund so mitlaufen?

Dafür habe ich allerdings keine brauchbare Erklärung :frowning:

Man könnte vermuten, die Leute vom Grünflächenamt haben schlechtere Nerven als die vom - ja von welchem Amt denn nun? Gibt es überhaupt ein Amt, das für Gehwege zuständig ist? Wahrscheinlich nicht, es genügt ja, wenn einmal täglich der Kehrwagen die Granaten mitnimmt. Wenigstens um den Hauptbahnhof herum.

Gruß Ralf

Hi Nick,

Weil, daß ein Hund mal irgendwo hinrennt läge ja eigentlich in
seiner Natur.

es liegt in der Natur des Tigers, sich Frischfleisch da zu besorgen, wo er es findet; die Boa Constrictor handelt gemäß ihren Bedürfnissen, wenn sie Menschen erwürgt.

Wo liegt da mein (sicher vorhandener :wink:) Irrtum?

Die Erde sei dem Menschen untertan, vor allem aber der Hund dem Hundehalter, woraus direktemang folgt, dass der Halter für den Hund verantwortlich ist.

Gruß Ralf

Hi Ralf,

Wo liegt da mein (sicher vorhandener :wink:) Irrtum?

Die Erde sei dem Menschen untertan, vor allem aber der Hund
dem Hundehalter, woraus direktemang folgt, dass der Halter für
den Hund verantwortlich ist.

Ok das ist logisch. Der Halter hat die volle zivilrechtliche Haftung für alles was der Hund verursacht.

Aber wieso ist der Halter strafrechtlich dran?

(Sorry wenn ich da uneinsichtig erscheine! Es will mir einfach nicht in den Kopf, daß diese Dame nichts Verbotenes getan hat und ihr trotzdem eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung droht.
Wenn da jetzt Leinenzwang geherrscht hätte, ok, wäre ein klares Versäumnis von ihr, aber so ist das doch eher ein Unglück.)

Gruß
Nick

Hi,

Ok das ist logisch. Der Halter hat die volle zivilrechtliche
Haftung für alles was der Hund verursacht.

Aber wieso ist der Halter strafrechtlich dran?

(Sorry wenn ich da uneinsichtig erscheine! Es will mir einfach
nicht in den Kopf, daß diese Dame nichts Verbotenes getan hat
und ihr trotzdem eine Anzeige wegen fahrlässiger
Körperverletzung droht.
Wenn da jetzt Leinenzwang geherrscht hätte, ok, wäre ein
klares Versäumnis von ihr, aber so ist das doch eher ein
Unglück.)

doch, sie könnte eben doch etwas verbotenens getan haben:
§ 229 Fahrlässige Körperverletzung
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__229.html)

Die Frage, die der Richter in dieser Situation beantworten muß: war das konkrete Verhalten der Frau in dieser konkreten Situation fahrlässig? Mußte sie damit rechnen, ob in dieser konkreten Situation so etwas passiert?
Maßstab ist dabei, etwas böse ausgedrückt, das, was der Richter für diese Situation als allgemein übliche und notwendige Sorgfalt empfindet.

Auch wenn es viele nicht wahr haben wollen: Unser Rechtssystem gibt dem einzelnen in gewissem Rahmen die Freiheit selbst zu entscheiden, was richtig ist und was nicht (etwas anderes wäre auch nicht praktikabel). Da das eigentliche Handeln dann nicht hinterfragt wird, wird die strafrechtliche Verantwortung an den Folgen festgemacht.
Stelle Dir mal vor welche Folgen es hätte, wenn man nur dann bestraft werden darf, wenn das vorherige Handeln schon verboten war: Jeder Schritt, den wir machen, müßte über Gesetze geregelt sein…

Gruß Stefan