Mal angenommen, jemand bekommt ein Schreiben der Polizei zur Fahrerfeststellung.
Ihm wird vorgeworfen, er hätte beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt und hätte sich ohne den Pflichten als Unfallbeteildigter vom Unfallort entfernt.
Der Person ist aber nichts aufgefallen, auch kann an seinem Fahrzeug keinerlei Schaden festgestellt werden.
Was hat die Person zu erwarten?
Der Person ist aber nichts aufgefallen, auch kann an seinem
Fahrzeug keinerlei Schaden festgestellt werden.
Was hat die Person zu erwarten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn man keinen Unfall bemerkt hat, hat man sich auch nicht vorsätzlich vom Unfallort entfernt. Das Problem ist nur, dass eigentlich so jeder bei Prakremplern behauptet, er habe nichts bemerkt. Im Zweifel kann das dann durch einen Gutachter festgestellt werden. Gegenüber der Polizei muss man sich nicht einlassen, ich würde im wirklichen Leben anraten, sich einen Verteidiger zu suchen. Der kann dann eine Einlassung abgeben. Ohne Rechtsanwalt würde ich mich nicht zur Sache einlassen.
Der Person ist aber nichts aufgefallen, auch kann an seinem
Fahrzeug keinerlei Schaden festgestellt werden.
Was hat die Person zu erwarten?
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn man keinen Unfall bemerkt
hat, hat man sich auch nicht vorsätzlich vom Unfallort
entfernt. Das Problem ist nur, dass eigentlich so jeder bei
Prakremplern behauptet, er habe nichts bemerkt. Im Zweifel
kann das dann durch einen Gutachter festgestellt werden.
Gegenüber der Polizei muss man sich nicht einlassen, ich würde
im wirklichen Leben anraten, sich einen Verteidiger zu suchen.
Der kann dann eine Einlassung abgeben. Ohne Rechtsanwalt würde
ich mich nicht zur Sache einlassen.
Das ist sicherlich sehr empfehlenswert.
Zudem muss bzgl. rechtlicher Konsequenzen für den Halter m.W. bewiesen werden, dass dieser den Unfall wirklich selbst verursacht hat, also selbst gefahren ist.
Ist der Fahrer nicht feststellbar, könnte es, vorausgesetzt ein Schaden und dessen Verursachung durch das Fahrzeug des Halters können nachgewiesen werden, beim Ausgleich des Schadens durch die Fahrzeughaftpflichtversicherung bleiben.
Gesetzt der Fall, ich wäre die Person. Ich würde mich mit dem Schreiben sofort in das Fahrzeug setzten und zur nächsten Polizeiwache gehen. Das Schreiben vorlegen und darum bitten, das man mein Fahrzeug anschaut.
Einen Rechtsanwalt ohne Rechtsschutzversicherung ist eine teuere Geschicht und nur wenige Rechtsanwälte kennen sich wirklich mit der Materie aus.
Was soll das beweisen? Nicht immer sind beide Fahrzeuge sichtbar beschädigt und zudem könnte der Beschuldigte es inzwischen repariert haben. Oder die Polizei entdeckt einen anderen Schaden und bringt ihn fälschlicherweise mit der Unfallflucht in Verbindung. Und dann?
nur wenige Rechtsanwälte kennen sich
wirklich mit der Materie aus.
Die Zahl der Rechtsanwälte, die sich damit auskennen, dürfte die Zahl der Autofahrer, die sich damit nicht auskennen, übersteigen.
Es empfiehlt sich immer, sich gegenüber der Polizei zur Sache nicht zu äußern und auch ohne Rechtsschutzversicherung das Geld für einen Anwalt zu investieren.
Ich meine in irgendeinem anderen Forum gelesen zu haben, dass das eine neue Betrugs-Masche sein soll. Betrüger behaupten einen Unfall und beschuldigen jemanden, der zufällig neben ihnen geparkt hatte.
Aus diesem Grund würde ich unbedingt einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen. Evtl. kann ein Automobilclub jemanden emfpehlen.
Zudem muss bzgl. rechtlicher Konsequenzen für den Halter m.W.
bewiesen werden, dass dieser den Unfall wirklich selbst
verursacht hat, also selbst gefahren ist.
Ist der Fahrer nicht feststellbar, könnte es, vorausgesetzt
ein Schaden und dessen Verursachung durch das Fahrzeug des
Halters können nachgewiesen werden, beim Ausgleich des
Schadens durch die Fahrzeughaftpflichtversicherung bleiben.
Hallo,
mit dem Problem, dass dem Versicherungsnehmer hier kein Recht auf „Aussageverweigerung“ zusteht, er muss also vollständige Angaben machen, auch zum Fahrer.
Ein pfiffiger Staatsanwalt weiß also, wo er die fehlenden Informationen bekommen kann…
mit dem Problem, dass dem Versicherungsnehmer hier kein Recht
auf „Aussageverweigerung“ zusteht, er muss also vollständige
Angaben machen, auch zum Fahrer.
Ein pfiffiger Staatsanwalt weiß also, wo er die fehlenden
Informationen bekommen kann…
§ 55 StPO gilt auch für Versicherungsnehmer.
Ein pfiffiger Zeuge weiß also, wie er dem Staatsanwalt fehlende Informationen vorenthalten kann…
mit dem Problem, dass dem Versicherungsnehmer hier kein Recht
auf „Aussageverweigerung“ zusteht, er muss also vollständige
Angaben machen, auch zum Fahrer.
Ein pfiffiger Staatsanwalt weiß also, wo er die fehlenden
Informationen bekommen kann…
§ 55 StPO gilt auch für Versicherungsnehmer.
Ein pfiffiger Zeuge weiß also, wie er dem Staatsanwalt
fehlende Informationen vorenthalten kann…
Man sieht, da gäbe es wohl Möglichkeiten.
Aber auch ohne bösen Willen würde es wohl manch einem schwer fallen, nach einiger Zeit noch klar feststellen zu können, wer zum fraglichen Zeitpunkt den Wagen genutzt hatte.
Aber auch ohne bösen Willen würde es wohl manch einem schwer
fallen, nach einiger Zeit noch klar feststellen zu können, wer
zum fraglichen Zeitpunkt den Wagen genutzt hatte.
das Recht zur Aussageverweigerung mit bösem Willen gleichzusetzen halte ich für verfehlt.
Gegen sonstige Erinnerungslücken kann für die Zukunft ein Fahrtenbuch angeordnet werden.
§ 55 StPO gilt auch für Versicherungsnehmer.
Ein pfiffiger Zeuge weiß also, wie er dem Staatsanwalt
fehlende Informationen vorenthalten kann…
Gut gebrüllt Löwe, kommt noch eine Begründung?
Der Versicherunsgvertrag richtet sich nach den AKB und dem VVG, die StPO sehe ich da nicht… und auch keinen Zeugen, sondern nur einen Versicherungsnehmer, der bei einer Obliegenheitsverletzung seine Deckung riskiert.
Häufig kündigt der VR zumindest den Vertrag, was dem (ehemaligen) Kunden das Auto fahren in der Zukunft deutlich erschwert… insofern: selbst wenn der Schaden voll reguliert wird, meist nicht empfehlenswert.
na ja, ohne Versicherung ist das Fahren riskant… der Spaß ist natürlich evtl noch größer, durch den Nervenkitzel
Und suche mal einen neuen Versicherer, wenn Du beim Vor-VR rausgeflogen bist, insbesondere weil Du keine bzw. falsche Angaben zu einem Schaden gemacht hast. Eine Kasko wird dann sehr oft nicht mehr angeboten.
Und suche mal einen neuen Versicherer, wenn Du beim Vor-VR
rausgeflogen bist, insbesondere weil Du keine bzw. falsche
Angaben zu einem Schaden gemacht hast. Eine Kasko wird dann
sehr oft nicht mehr angeboten.
Hm. Ich bin in der Tat mal rausgeflogen (zwei Schadensfälle in einem Jahr) und hatte keinerlei Problem bei einer neuen Versicherung. Aber das muss ja nichts heißen - Direktversicherungen verhalten sich da evt. kritischer als andere.
Wird denn der Grund der Kündigung irgendwo gemeldet?
Gruß
loderunner