Rückkehr von PKV zu GKV, und dann?

Hallo,

habe eine Frage zur rechtlichen Situation bezüglich PKV/GKV Wechsel.

Angenommen ein Angesteller wechselt von der GKV in die PKV (drei Jahr über der Entgeld-Grenze) und ist dann in der PKV einige Jahre glücklich.

Nun rutscht er wegen Arbeitslosigkeit, Jobwechsel oder sonstigem Grund wieder unter die Grenze der 48.000 Euro, wird GKV Pflichtig und lässt sich hiervon auch nicht befreien.

Jetzt ist er wieder in der GKV glücklich, arbeitet wieder einige Jahre fleißig und verdient auf einmal wieder über der Grenze und wird somit wieder GKV freiwillig.

Mir hat letztens nun jemand gesagt dass er dann quasi PKV pflichtig wird und nicht freiwilillig in der GKV bleiben kann.

Dies kann ich allerdings nicht wirklich nachvollziehen und konnte auch in den Gesetzestexten herzu nichts finden.

Ist da was dran, und wenn ja, auf welchen Gesetzen beruft sich das?

Merci & Gruß,
Thomas

Und was hat das Ganze…
… mit Verkehrsrecht zu tun?

Im Brett verrutscht?

Gruß

S.J.

Hallo,

falsches Brett aber kurzer Hinweis.
Man nennt das nicht ohne Grund freiwillig Versichert… d.H. mann kann es wählen ob man privat sich versichert oder gesetzlich bleibt.
Aber dieser Berater kann Ihnen das bestimmt Schriftlich geben oder über die Beratungsdokumentation schriftlich geben. (Wenn nicht wissen Sie bescheid, oder?)

Mfg Sven

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sorry, hatte ich mich echt verklickt und dann nicht mehr aufgepasst.
soll nicht wieder vorkommen.

trotzdem vielen Dank für die Info, hatte ich mir ja auch schon so gedacht! :smile: