Hallo,
habe eine Frage zur rechtlichen Situation bezüglich PKV/GKV Wechsel.
Angenommen ein Angesteller wechselt von der GKV in die PKV (drei Jahr über der Entgeld-Grenze) und ist dann in der PKV einige Jahre glücklich.
Nun rutscht er wegen Arbeitslosigkeit, Jobwechsel oder sonstigem Grund wieder unter die Grenze der 48.000 Euro, wird GKV Pflichtig und lässt sich hiervon auch nicht befreien.
Jetzt ist er wieder in der GKV glücklich, arbeitet wieder einige Jahre fleißig und verdient auf einmal wieder über der Grenze und wird somit wieder GKV freiwillig.
Mir hat letztens nun jemand gesagt dass er dann quasi PKV pflichtig wird und nicht freiwilillig in der GKV bleiben kann.
Dies kann ich allerdings nicht wirklich nachvollziehen und konnte auch in den Gesetzestexten herzu nichts finden.
Ist da was dran, und wenn ja, auf welchen Gesetzen beruft sich das?
Merci & Gruß,
Thomas
