Hallo,
folgende Situation:
vor Jahren hat sich vor dem Büro die Parksituation (intuitiv) umgestellt. Es wurde anfang immer in Richtung Fahrtrichtung geparkt mit der Hälfte des Autos auf der Straße, die Hälfte auf dem Gehweg. Da aber dadurch extrem viele Parkplätze verloren gingen, parkten irgendwann alle quer zur Fahrtrichtung, da so die Autos zur Hälfte auf Privatgrundstück standen und zur Hälfte auf dem Gehweg. Für die Fußgänger ist trotzdem genügend Platz um hinter den Autos vorbei zu gehen (sogar Zwillingskinderwagen passen vorbei).
Nun hat die Stadt vor einiger Zeit einfach Striche auf die Straße gemalt, die die Parkrichtung angeben sollen. Es hält sich bisher niemand daran, weil dann 50% der Parkplätze verloren gehen (und die sind wirklich rar).
Ein Schild wurde nicht aufgestellt, das angibt, wie man zu parken hat.
Es wurden bereits Strafzettel vergeben (25 Euro für „Behinderung der Fußgänger“).
Geben Striche auf der Straße wirklich rechtsverbindlich an, wie geparkt werden muss oder muss das Schild dafür auch stehen? Im weiteren Straßenverlauf steht das Schild übrigens auch irgendwann, aber erst DAHINTER (dort wird auch immer wie vorgeschrieben geparkt). Fußgänger werden definitiv nicht behindert. Ob es erfolgswirksam ist gegen so eine Ordnungswidrigkeitsanzeige Einspruch einzulegen?
Grüße,
Anja