Versicherung will Ersatzwagen nicht voll zahlen

Hallo,

der Fahrer eines VW Golf Variants (Baujahr 2003) hatte im Dezember 2007 einen unverschuldeten Unfall (wurde auch so von der Polizei festgestellt).
Das Fahrzeug war daraufhin 11 Tage zur Reparatur in einer Werkstatt. Diese konnte keinen Ersatzwagen stellen und bot dem Fahrer an, einen Ersatzwagen bei einer Autovermietung zu besorgen. Die Autovermietung brachte einen Ford Focus C zur Werkstatt, anschließend unterschrieb der Fahrer den Mietvertrag bei dem Autovermieter.
Am 16.8.2008 erhielt nun der Fahrer von der Autovermietung eine Aufforderung, einen Differenzbetrag von ca. 450 Euro zu bezahlen, da die Rechnung über den Mietvertrag in Höhe von ca. 1150 Euro nicht in voller Höhe durch die gegnerische Versicherung Haftpflichtversicherung übernommen worden wäre. Die Aufforderung enthält keine Aufstellung bzw. Begründung, warum nicht der volle Betrag bezahlt worden ist. Es wird nur eine „unklare Haftung“ erwähnt.
Nun hat der Fahrer gelesen, daß ein Ersatzfahrzeug nicht über der Klasse des eigenen Wagens liegen darf, bzw. sogar ein oder zwei Klassen darunter eingestuft sein muß, wenn das Fahrzeugalter über 5 Jahren liegt. Das Unfallfahrzeug war allerdings zum Zeitpunkt des Unfalls erst 4 Jahre alt.
Welche Möglichkeiten hat der Fahrer nun?
Muß der Zahlungsaufforderung der Autovermietung Folge geleistet werden?

Danke und Gruß
Crazy

Hi,

der Fahrer eines VW Golf Variants (Baujahr 2003) hatte im
Dezember 2007 einen unverschuldeten Unfall (wurde auch so von
der Polizei festgestellt).

über die Haftungsfrage entscheiden keine Polizisten. Das darf im Zweifel nur ein Richter (wenn sich Geschädigter und gegnerische Versicherung nicht vorher einigen).

Die Aufforderung enthält keine Aufstellung bzw. Begründung,
warum nicht der volle Betrag bezahlt worden ist. Es wird nur
eine „unklare Haftung“ erwähnt.

Offensichtlich sieht die Versicherung die Haftungsfrage nicht so klar wie der Geschädigte und die den Unfall aufnehmenden Polizisten.

Welche Möglichkeiten hat der Fahrer nun?

Eine Möglichkeit hat man bei unverschuldeten Unfällen immer: auf Kosten der gegnerischen Versicherung sich anwaltlich vertreten zu lassen. In meinen Augen ist das die einzig sinnvolle Vorgehensweise, denn warum soll ich als Geschädigter mir auch noch Arbeit und Ärger einhandeln. Mit der Organisation von Reparatur oder Ersatzbeschaffung habe ich sowieso schon genug zu tun. Da lasse ich mir die lästige Schreiberei gerne von einem Fachmann abnehmen. Ein Anwalt ist dafür ausgebildet, sich für die (rechtlichen) Interessen anderer einzusetzen.

Muß der Zahlungsaufforderung der Autovermietung Folge
geleistet werden?

Erstmal wohl ja. Evtl. bekommt man es später zurück (von der Versicherung), aber das würde ich einen Anwalt bearbeiten lassen.

Gruß Stefan

Hallo,

wenn die gegnerische Versicherung nicht den vollen Schaden reguliert, kann das jede Menge Gründe haben.

Insbesondere bei den Mietwagenkosten kann das auch daran liegen, dass zu einem überhöhten Unfallersatztarif angemietet wurde (glaube ich hier aber eher nicht, weil die Versicherung ansonsten darauf hingewiesen hätte).

Nachdem hier in Forum die Ansprüche des Geschädigten nicht abschließend beurteilt werden können, wird er die Abrechnung der Versicherung entweder akzeptieren oder aber sich anwaltlich beraten lassen müssen.

Chrissie