Muss KFZ-Versicherung zahlen bei falschen Angaben

Ein Motorradfahrer verursacht einen Unfall. Danach stellt sich heraus, dass er seiner Versicherung falsche Angaben gemacht hat oder das Nummernschild von einem anderen Motorrad benutzte. Jedenfalls passen die Motorrad-Angaben bei der Versicherung nicht mit dem Unfallverursachenden Motorrad zusammen. Muss Versicherung trotzdem bezahlen?

Lieber mugga,

eins vorweg: Ich bin weder Versicherungsfachmann noch Anwalt, OK?

Ein Motorradfahrer verursacht einen Unfall. Danach stellt sich
heraus, dass er seiner Versicherung falsche Angaben gemacht
hat oder das Nummernschild von einem anderen Motorrad
benutzte. Jedenfalls passen die Motorrad-Angaben bei der
Versicherung nicht mit dem Unfallverursachenden Motorrad
zusammen.

Das nennt man in Fachkreisen auch: Sich selbst ins Knie fic***.
Wie blöd kann man sein?

Muss Versicherung trotzdem bezahlen?

Das kommt IMHO auf den Einzelfall an. Wenn das Mopped als solches eigentlich versichert war, ein Handeln des Halters aber zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führte (z.B. durch Frisieren und ähnlichen Dummheiten), so kann es sein, daß die Versicherung zahlt. Und sich die Kohle dann beim Verursacher zurückholt. So sollen die Opfer geschützt und die wirtschaftlich schwächeren (= Unfallgegner) nicht ruiniert werden. Das Ruinieren erledigt dann die Versicherung an ihrem ehemaligen Kunden…

Hat man aber das Kennzeichen von Bruders 125er an seine nicht zugelassene R1 geschraubt und dann einen crash verursacht, dann ist man OHNE Versicherung unterwegs gewesen. Das weckt das berufliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Fahrerlaubnis und den Vermögenswerten des Verursachers…
Hier seien die Juristen gefragt, ob das „nur“ Betrug oder auch Urkundenfälschung bzw. -mißbrauch ist, da bin ich überfragt.

Gruß
BeLa

Hallo,

eins vorweg: Ich bin weder Versicherungsfachmann noch Anwalt,
OK?

Jo! Isss klar!

Das nennt man in Fachkreisen auch: Sich selbst ins Knie
fic***.

Welche Fachkreise denn bitte??

Wie blöd kann man sein?

Die Frage zu stellen? Oder die Straftat zu begehen?
Oder eine Antwort wie z.B Deine zu schreiben?

Muss Versicherung trotzdem bezahlen?

Das kommt IMHO auf den Einzelfall an.

Naja, in diesem Fall hier ist es eindeutig, dass die Versicherung nicht and den Unfallverursacher zahlen wird. Weder wenn:

das Mopped als solches eigentlich versichert war, ein Handeln des :Halters aber zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führte

noch wenn :

man aber das Kennzeichen von Bruders 125er an seine nicht
zugelassene R1 geschraubt und dann einen crash verursacht,

Das Unfallopfer wird natürlich von der Versicherung entschädigt.

da bin ich überfragt.

Jop, ist offensichtlich.
Aber nicht wirklich schlimm. Denn zum Glück haben wir auch
Experten im Forum, die es wirklich wissen und die Fragen
richtig und ohne Fäkalsprache beantworten können :smile:

liebe Grüße
Jasmin

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man aber das Kennzeichen von Bruders 125er an seine nicht
zugelassene R1 geschraubt und dann einen crash verursacht,

Das Unfallopfer wird natürlich von der Versicherung
entschädigt.

Jetzt bin ich aber neugierig? Von welcher denn? Warum gerade von der, zu der das Fahrzeug mit dem geklauten Kennzeichen gehört? Sie hat ja mit dem nicht zugelassenen und nicht versicherten Unfallfahrzeug nichts zu schaffen.

Grüße,
Sebastian

Das Unfallopfer wird natürlich von der Versicherung
entschädigt.

Jetzt bin ich aber neugierig? Von welcher denn?

Von der KFZ-Versicherung des Unfallverursachers, denn der hat ja eine, so wie er im Ausgangsposting versichert hat.

Der Betrug / Urkundenfälschung oder Sonstiges ist dann ein ganz anderes Verfahren.
Gefragt wurde, ob die Versicherung zahlen muss und nicht mit welchen Konsequenzen der Verursacher zu rechnen hat.

liebe Grüße
Jasmin

Von der KFZ-Versicherung des Unfallverursachers, denn der hat
ja eine, so wie er im Ausgangsposting versichert hat.

Das heisst, wenn er neben dem nichtzugelassenen nichtversicherten Unfallmotorrad noch zwei korekt versicherte Autos daheim stehen hätte, würden sich die beiden Autoversicherungen die Haftung teilen? Oder der Unfallgegner könnte sich eine aussuchen?

Ich dachte bisher, KFZ-Versicherungen bezögen sich auf konkrete Fahrzeuge, nicht auf die Person.

Grüße,
Sebastian

Tach,

Von der KFZ-Versicherung des Unfallverursachers, denn der hat
ja eine, so wie er im Ausgangsposting versichert hat.

IANAL und so, aber:

meiner Erfahrung nach hat *er* keine Versicherung, eine Kfz-Versicherung ist Fahrzeuggebunden. Aus dem Ursprungspost geht nicht klar hervor, was hier eigentlich der Fall ist:

a) Das Fahrzeug ist angemeldet und versichert, entspricht aber nicht den Angaben, die der Versicherung gegenueber gemacht worden sind (leistungsgesteigert, sonstwie umgebaut, gar anderes Modell?).

b) Das Fahrzeug ist nicht angemeldet und nicht versichert und wird mit dem Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs bewegt.

c) irgendwas anderes.

Im Fall a) wird die Versicherung den Schaden vermutlich bezahlen und den Unfallverursacher in Regress nehmen. Im Fall b) ist das Fahrzeug schlicht nicht versichert, es gibt aber meines Wissens einen Fond fuer solche Faelle (mein Wissen diesbezueglich ist aber beschraenkt). Im Fall c) kann alles moegliche passieren :wink:

Gefragt wurde, ob die Versicherung zahlen muss und nicht mit
welchen Konsequenzen der Verursacher zu rechnen hat.

Da nicht klar ist, ob ein Versicherungsschutz ueberhaupt besteht: kommt drauf an.

Gruss
Paul