Unfall trotz grüner Ampel

Hallo,

wisst ihr wie es sich bei folgendem Sachverhalt verhält. Fahrzeug A fährt auf eine Ampel zu, die gerade auf grün umschaltet, auf der Strasse sind innerorts 60 erlaubt, der Fahrer fährt diese. ER befindet sich auf der mittleren Spur, links von ihm auf der Linksabbiegerspur fährt ein LKW rechts auf einer weiteren geradeaus Spur fährt ein anderes Fahrzeug. Als er in der Kreuzung fährt kommen von links Fahrzeug B und Fahrzeug C beide wollen von ihrerseits aus gesehen links abbiegen. Beide Fahrzeuge warteten noch auf die Möglichkeit zum Abbiegen in der vorherigen Grünphase des Querverkehrs. Fahrzeug B stand bereits in der vollständig Kreuzung, Fahrzeug C stand aber noch auf Höhe der Ampel. Fahrzeug B schaffte es noch vor Fahrzeug A über die Kreuzung, aber Fahrzeug C fährt Fahrzeug A direkt in die linke Seite. Wie seht ihr den Sachverhalt?

MFG
Sven

A darf trotz grün nicht in eine noch nicht geräumte Kreuzung fahren.

C darf trotz rot seiner Ampel noch in und über die Kreuzung fahren, wenn er (also C) seine Ampel nicht mehr im Blickfeld hat. Er fährt also bei grün in die Kreuzung und darf die Kreuzung räumen, wenn er die schon auf rot gechaltete Ampel hinter sich gelassen hat. Er hat vor A die Vorfahrt.

A muß also nachweisen, daß C von einem Punkt losgefahren ist, von dem C die rote Ampel hätte sehen müssen. Ansonsten bekommen A und C jeweils 50% Schuld oder A sogar weitgehend die Hauptschuld.

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Hi
nahezu identischen Ablauf hatte ich einmal, nur das ich auf der linken von 2 Geradeausspuren war (bei 4 Spuren im Kreuzungsbereich), Hinter mir ein LKW und rechts neben mir 2 PKW… und das die Kruzung direkt hinter einer Kurve liegt und erst kurz vor erreichen voll einsehbar ist
… da hoppelte mir eine Linksabbiegerin vors Auto die noch von der letzten Ampelphase auf der Kreuzung stand (sie war die letzte Abbiegerin, vermutlich noch auf die Kreuzung geeiert als schon dunkelgelb war und stehen geblieben als der Querverkehr kam).
Wäre sie weiterhin stehengeblieben, wäre am Ende dieser Phase abgebogen, wäre nix passiert… Aber sie meinte, mit Vollgas käme sie vor dem mit 50-60 anfliegenden Verkehr (schöne grüne Welle wenn man sich an ca 55 hielt) noch rum. Leider würgte sie die Kiste ab und stand nach einem Satz Quer über auf 1,5 Spuren. Die beiden PKW rechts von mir konnten sich da keine Rechtsabbieger neben Ihnen waren mit einem Ausweichmanöver retten, Ich sah nur im Rückspiegel den LKW (Mischer) in etwa 10m Abstand und dachte ich werd jetzt zermalmt. Um mmich so kurz wie möglich zu machen hab ich bei der Vollbremsung rechtseingeschlagen und wieder gelöst, was das Auto parallel zum Hindernis dreht, ich schlug mit dem hinteren Seitenteil in ihre rechte hintere Seite ein. Durch das Manöver hatte der Truck tatsächlich genügend Platz um zum Stehen zu kommen ohne mich von hinten zu nehmen.
Es kam zum Verfahren gegen MICH als Unfallverursacher!!, was ich nicht nachvollziehen konnte, die nach Aussagen 2er Zeugen und der aufnehmenden Polizisten zu meinen Gunsten eingestellt wurde was ich äusserst ärgerlich fand da eine Einstellung immer einen schalen Geschmack hat. Die Dame fühlte sich völlig im Recht, der Richter konnte sich nicht recht entscheiden.

Moin!

Das Problem dürfte hier sein, dass man, abgekürzt beschrieben, immer bremsen können muss.

Natürlich ist jedem klar, dass die Dame durch ihren Fehler die eigentliche Ursache des Problems war. Man darf sie jedoch trotzdem nicht einfach umnieten…

Ich vermute, dass solche Fälle juristisch schwer zu fassen sind. Denn Fehler muss jeder machen dürfen, andererseits kann man von anderen nicht erwarten, jedweden Schwachsinn den man produziert entsprechend perfekt auszugleichen…

Gruß,
M.