angenommen, jemand fährt mit einem VW Transporter (Kastenwagen) auf einer 3spurigen Autobahn auf der mittleren Spur mit ca. 120 km/h. Vor ihm fährt ein langsameres Fahrzeug, und dieser jemand setzt den Blinker und zieht nach links rüber. Im linken Außenspiegel war längere Zeit kein Fahrzeug zu sehen, so dass angenommen wurde, dass problemlos rübergezogen werden kann. Plötzlich lautes Hupen, und im Außenspiegel taucht ein Pkw mit Lichthupengewitter auf, der eine Vollbremsung machen musst, damit keine Kollision erfolgt. Der Fahrer des Kastenwagens hat den PKW nicht wahrgenommen, da der wohl längere Zeit im toten Winkel gefahren sein muss. Danach fährt der PKW neben den Transporter, der Fahrer gestikuliert wild, und die Beifahrerin holt eine Kamera raus und fotografiert den VW-Fahrer.
Frage: Was kann im Falle einer Anzeige auf den Fahrer des Transporters zukommen?
angenommen, jemand fährt mit einem VW Transporter
(Kastenwagen) auf einer 3spurigen Autobahn auf der mittleren
Spur mit ca. 120 km/h. Vor ihm fährt ein langsameres Fahrzeug,
und dieser jemand setzt den Blinker und zieht nach links
rüber. Im linken Außenspiegel war längere Zeit kein Fahrzeug
zu sehen, so dass angenommen wurde, dass problemlos
rübergezogen werden kann.
ah ja , man hat längere Zeit nicht in Spiegel gesehn und dann angenommen solche Annahmen können tödlich enden…
Plötzlich lautes Hupen, und im
Außenspiegel taucht ein Pkw mit Lichthupengewitter auf, der
eine Vollbremsung machen musst, damit keine Kollision erfolgt.
Der Fahrer des Kastenwagens hat den PKW nicht wahrgenommen, da
der wohl längere Zeit im toten Winkel gefahren sein muss.
wenn man überholen will fährt man nicht lange im toten Winkel um den anderen zu erschrecken
Danach fährt der PKW neben den Transporter, der Fahrer
gestikuliert wild, und die Beifahrerin holt eine Kamera raus
und fotografiert den VW-Fahrer.
Frage: Was kann im Falle einer Anzeige auf den Fahrer des
Transporters zukommen?
Anhörungsbogen von der Bussgeldstelle, evtl. wegen Herbeiführung einer gefährlichen Situation oder sowas in der Richtung
angenommen, jemand fährt mit einem VW Transporter
(Kastenwagen) auf einer 3spurigen Autobahn auf der mittleren
Spur mit ca. 120 km/h. Vor ihm fährt ein langsameres Fahrzeug,
und dieser jemand setzt den Blinker und zieht nach links
rüber. Im linken Außenspiegel war längere Zeit kein Fahrzeug
zu sehen, so dass angenommen wurde, dass problemlos
rübergezogen werden kann.
In der Fahrschule mal was vom Schulterblick gehört?
Plötzlich lautes Hupen, und im
Außenspiegel taucht ein Pkw mit Lichthupengewitter auf, der
eine Vollbremsung machen musst, damit keine Kollision erfolgt.
Der Fahrer des Kastenwagens hat den PKW nicht wahrgenommen, da
der wohl längere Zeit im toten Winkel gefahren sein muss.
Halte ich eher für ein Gerücht, denn wenn der länger im toten Winkel gewesen wäre hätte er ja die selbe Geschwindigkeit gehabt haben müssen. Dann wäre es nur ein leichteres Runterbremsen gewesen.
Danach fährt der PKW neben den Transporter, der Fahrer
gestikuliert wild, und die Beifahrerin holt eine Kamera raus
und fotografiert den VW-Fahrer.
Frage: Was kann im Falle einer Anzeige auf den Fahrer des
Transporters zukommen?
Das falsche Überholen mit Gefährdung ist eine der sieben Todsünden im Rahmen des § 315c StGB, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
Das falsche Überholen mit Gefährdung ist eine der sieben
Todsünden im Rahmen des § 315c StGB, die mit Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.
ich glaube aufgrund meiner Erfahrungen,
dass die hier unter „angenommen“ geschilderte Fahrweise eine der Grundvoraussetzungen sein muss, damit jemand einen Kleintransporter fahren darf.
Anders kann ich mir das nicht erklären.
Und die Nr.1 a und b ist nur eine läßliche Sünde?
OK, die Nr.1 a hat sich ja durch Becksteins „2-Maß-geht-noch“-Spruch erledigt, aber mit der Nr. 1 b willst du unsere Landesvater doch hoffentlich nicht in Verbindung bringen!
Wenn der genötigte Autofahrer sich (hoffentlich) die Zeit nimmt und eine Anzeige verfasst, so muss trotz des Photos, welches höchstwahrscheinlich unbrauchbar ist, zunächst der Fahrer ermittelt werden.
Daran scheitert es oftmals schon.
Hinzu kommen dann häufig „Gegenanzeigen“ von uneinsichtigen Verkehrsteilnehmern, was oft zu einer Einstellung beider Verfahren führt.
Ein williger Staatsanwalt und ein Richter, der auch ab und an mal selbst mit dem Auto fährt könnten hier jedoch ein Fahrverbot und eine saftige Geldstrafe erwirken.
Ich persönlich hoffe es…