Angenommen man dürfte nur mit Kontaktlinsen fahren laut FS und würde aber wegen eines Nottfalles einmal mit Brille (in gleicher Stärke versteht sich) fahren was wären die Konsequenzen?
Angenommen man dürfte nur mit Kontaktlinsen fahren laut FS und
würde aber wegen eines Nottfalles einmal mit Brille (in
gleicher Stärke versteht sich) fahren was wären die
Konsequenzen?
garnix. Welcher Polizeibeamter würde schon beweiskräftig darlegen können, dass keine Kontaktlinsen getragen wurden? Und wenn er es könnte, wogegen hat denn der Betroffene verstoßen? Letztlich kommt es doch nicht auf die Form der Sehkorrektur, sondern auf deren Wirksamkeit an.
Aber unterstellt, dass es feststeht, dass ohne diese Kontaktlinsen keine ausreichende Sehkraft vorhanden ist und die Kontaklinsen nicht getragen werden, würde der Autofahrer von jetzt auf gleich zum Fussgänger, d.h. die Weiterfahrt würde untersagt. Evtl. folgt ein Bussgeldverfahren.
Iru
Steht das wirklich so im Führerschein? Was können Kontaktlinsen was eine Brille nicht kann?
Ich kenne nur den Eintrag mit beidem, wortwörtlich:
„Befristungen, Beschränkungen, Auflagen: Geeignete Augengläser / Kontaktlinsen sind erforderlich“