Quasi über Nacht plötzlich Parkverbot?

In einer Straße galt bisher auf der rechten Seite Parkverbot mit der Ergänzung „für Anlieger frei“. Als Anwohner parkt man dort halt, wie gewohnt. Eines Tages hat man ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer wegen parken im Parkverbot, da das Schild „für Anlieger frei“ irgendwann unbemerkt entfernt wurde. Hat man die Möglichkeit gegen den Strafzettel Einspruch zu erheben, z.B. wegen Gewohnheitsrecht? Weil man guckt ja nicht jedesmal auf das Schild, ob man noch da parken darf. Was meint Ihr?

LG Nicole

Schild gestohlen

… da das Schild „für Anlieger frei“ irgendwann unbemerkt entfernt wurde.

Man stelle sich vor, der Betroffene ginge erst einmal zur nächsten Polizeidienststelle um die kriminelle Entfernung öffentlichen Eigentums zur Kenntnis/Anzeige zu bringen. Und lässt sich dies quittieren. Damit wird dann auf den Zettel des Ordnungsamts …

Gruß

Stefan

Hallo Nicole,
der/die Betroffene könnte einen freundlichenEinspruch versuchen mit der bereits gegebenen Begründung. Wenn dieser Strafzettel der erste in diesem Bereich ist, kann die ausstellende Behörde sicherlich großzügig sein, muß sie jedoch vermutlich nicht, da jeder die Pflicht hat, zu prüfen, ob da, wo er parken will, das auch erlaubt ist.
Habe selbst mal so einen Fall gehabt (ca. 20 Jahre gewohnheitsmäßig Parknutzung eines unbefestigten Randstreifens durch die Anwohner), bei dem dann die Polizei von heute auf morgen etwas anderes meinte und kassieren wollte. Nach sachlicher Argumentation wurden die Strafzettel eingestampt und es darf wieder jeder in diesem sonst ungenutzten Bereich parken.

MfG BM

Hallo Nicole,

In einer Straße galt bisher auf der rechten Seite Parkverbot
mit der Ergänzung „für Anlieger frei“. Als Anwohner parkt man
dort halt, wie gewohnt. Eines Tages hat man ein Strafzettel
unter dem Scheibenwischer wegen parken im Parkverbot, da das
Schild „für Anlieger frei“ irgendwann unbemerkt entfernt
wurde. Hat man die Möglichkeit gegen den Strafzettel Einspruch
zu erheben, z.B. wegen Gewohnheitsrecht? Weil man guckt ja
nicht jedesmal auf das Schild, ob man noch da parken darf. Was
meint Ihr?

da wir nach Schildern fahren und nicht nach Gewohnheit, hat ein Einspruch keinen Sinn.
Ein Gewohnheitsrecht im Straßenverkehr gibt es auch nicht.
Eine Möglichkeit wäre, auf dem Straßenverkehrsamt nachzufragen,
ob das „für Anlieger frei“-Schild evtl. durch einen Witzbold
abhanden gekommen ist, oder heruntergefallen und demnächst
wieder aufgehangen wird. Aber egal wie, als man als Anwohner
dort parkte und das Schild nicht da war, beging man eine OW.

Tröstende Grüße Grisu

Hallo Nicole,

wie ja auch schon andere geschrieben haben, wird das mit dem Gewohnheitsrecht nichts nutzen. Aber deine Frage hat bei mir eine andere Überlegung ausgelöst.

Daher nun meine Frage an die Experten:

Soweit ich weiß, muss ein eingerichtetes Halteverbot eine bestimmte Zeit vorher ( ich glaube 3 Tage) angekündigt werden, damit der Halter die Möglichkeit hat sein Fahrzeug zu entfernen. Wie würde nun folgender Sachverhalt aussehen?

In einer Straße war das Parken für Anwohner erlaubt. Ein Anwohner stellt sein Fahrzeug Dienstagmorgen ab. Am Dienstag ist er nicht zuhause (ohne Fahrzeug unterwegs). In dieser Zeit wir das Zusatzschild (Parken für Anwohner erlaubt) entfernt. Am Mittwochabend kommt der Anwohner zu seinem Fahrzeug und findet einen Strafzettel wegen Falschparken.

Der Fahrzeughalter hatte in diesem Beispiel genauso wenig die Möglichkeit sein Fahrzeug zu entfernen wie bei einem eingerichteten Halteverbot. Hätte der Anwohner deswegen eine Chance wenn er Einspruch gegen den Strafzettel einlegen würde?

Wo könnte der Anwohner genau erfahren wann das Zusatzschild entfernt wurde?

Gruß Horst

Daher nun meine Frage an die Experten:

Soweit ich weiß, muss ein eingerichtetes
Halteverbot
eine bestimmte Zeit vorher (ich
glaube
3 Tage) angekündigt werden, damit der Halter
die Möglichkeit hat sein Fahrzeug zu entfernen. Wie würde nun
folgender Sachverhalt aussehen?

In einer Straße war das Parken für Anwohner erlaubt. Ein
Anwohner stellt sein Fahrzeug Dienstagmorgen ab. Am Dienstag
ist er nicht zuhause (ohne Fahrzeug unterwegs). In dieser Zeit
wir das Zusatzschild (Parken für Anwohner erlaubt) entfernt.
Am Mittwochabend kommt der Anwohner zu seinem Fahrzeug und
findet einen Strafzettel wegen Falschparken.

Der Fahrzeughalter hatte in diesem Beispiel genauso wenig die
Möglichkeit sein Fahrzeug zu entfernen wie bei einem
eingerichteten Halteverbot. Hätte der Anwohner deswegen eine
Chance wenn er Einspruch gegen den Strafzettel einlegen würde?

Wo könnte der Anwohner genau erfahren wann das Zusatzschild
entfernt wurde?

Danke für die Frage! Das hatte ich vergessen zu erwähnen, daß man nicht „vorgewarnt“ wurde. Ich denke eigentlich auch, daß dem Anwohner die Möglichkeit gegeben werden muß, sein Auto umzuparken. Dann wäre das ganze ja kein Problem. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten der Experten.

LG Nicole

Hallo,

die Frage ist, wie lange das Schild weg war bevor es die ersten Knollen gab.

Wenn ich mich recht erinnere, hat jeder Fahrzeughalter eine Verpflichtung, regelmässig nach seinem Auto zu sehen und dafür zu sorgen, das es rechtes geparkt ist.

Vorwarnung usw. braucht es nicht, wenn ich glaub es waren weniger als 48 Stunden zwischen dem Entfernen des Schildes und den Knollen liegt.

gruss