Einfahrt zuparken

Liebe Gemeinde!

Wie verhält sich das mit den Einfahrten? Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass Parken in Einfahrten grundsätzlich verboten ist. Sollte man wirklich so dumm sein, sein Auto über Nacht in einer Einfahrt zu stellen, muss man damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Eine Politesse und den in neulich weismachen, dass in Einfahrten abgestellte Fahrzeuge nur dann abgeschleppt werden können, wenn die Einfahrt überdeutlich als solche zu erkennen ist. Abgesenkter Bordstein oder ein beleuchtetes Tor genügen nicht! Es müsse ein überdeutlich lesbarer schriftlicher Hinweis zu finden sein. Sie würde in solchen Fällen nicht Abschleppen bestenfalls verwarnen. Ich frage mich nun ob das so korrekt ist?
Welche Rechte/Pflichten hat der Fahrzeughalter?
Welche Pflichten hat die Politesse?
Welche Rechte/Pflichten hat Grundstückseigentümer? (bzw. Mieter? )

Ich hoffe Ihr bringt Licht ins Dunkel.

Viele liebe Grüße

Florian

Hallo,

ganz einfach:
Einfahrten unterliegen privatem Recht. Steht da ein Auto, so muß der Eigentümer der Einfahrt erst mal das Abschleppen bezahlen und dann sein Recht an der Erstattung der Kosten an dem Fahrzeughalter geltend machen. Abgesehen davon, das das Parken vor Einfahrten nicht gestattet ist, enstprechend StVO. Die Behörden erstellen gern einen Bescheid, vollziehen jedoch nicht das Abschleppen, da eben privates Recht.

Viele Grüße
Selorius

Wie verhält sich das mit den Einfahrten? Ich habe in der
Fahrschule gelernt, dass Parken in Einfahrten grundsätzlich
verboten ist. Sollte man wirklich so dumm sein, sein Auto über
Nacht in einer Einfahrt zu stellen, muss man damit rechnen,
dass es abgeschleppt wird.

Steht das angenommene Fahrzeug auf der Einfahrt auf dem ohne Probleme zugänglichem Privatgrund oder vor der Einfahrt im öffentlichem Verkehrsraum? Das wäre einerseits Privatrecht, andererseits Abschleppen zur Gefahrenabwehr bzw. Störungsbeseitigung. Das Parken vor einer Einfahrt ist regelmäßig eine Owi, diese stellt aber keine Grundlage zum Abschleppen dar.

Eine Politesse und den in neulich

weismachen, dass in Einfahrten abgestellte Fahrzeuge nur dann
abgeschleppt werden können, wenn die Einfahrt überdeutlich als
solche zu erkennen ist. Abgesenkter Bordstein oder ein
beleuchtetes Tor genügen nicht! Es müsse ein überdeutlich
lesbarer schriftlicher Hinweis zu finden sein. Sie würde in
solchen Fällen nicht Abschleppen bestenfalls verwarnen.

Das ist eine Güterabwägung, die erfolgt. Sind die Nachteile für den Fahrzeugführer höher als die des Einfahrtnutzers? So etwas kann nicht generalisiert werden, sondern müsste im Einzelfall (sehr exakt)geprüft werden, da man sich meist über die Abschleppkosten streiten wird. Es gibt Fälle, in denen die Verwaltungsbehörde die Abschleppkosten eingetrieben hat und nach Widerspruch zurückzahlen musste.

Ich

frage mich nun ob das so korrekt ist?
Welche Rechte/Pflichten hat der Fahrzeughalter?

Das Fahrzeug zu fahren (Recht) und in einem verkehrssicherem Zustand zu halten (Pflicht). Hier wären aber eher die Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers gefragt. Und diese gehen aus dem StVG, der StVO und evtl. aus der StVZO hervor. Ich würde selbst mal nachlesen.

Welche Pflichten hat die Politesse?

Kommt auf deren Status an und auf das Gesetz, auf dessen Vorschriften sie ihre Maßnahmen stützt (ist Landesrecht)

Welche Rechte/Pflichten hat Grundstückseigentümer? (bzw.
Mieter? )

Der Nutzer der Einfahrt hat ausschließlich private Rechte. Er könnte ein ihn hinderndes Fahrzeug abschleppen lassen, muss aber die Kosten zunächst vorlegen und dann vom Störer zurückfordern. Wenn der nicht zahlen will… dann …viel Spass :wink:

Aber etwas Grundsätzliches zum Abschleppen:
Das zwangsweise Abschleppen beschäftigt schon seit der Erfindung des Autos die Gerichte und wird es auch weiterhin tun. Es gibt zwar Rechtsgrundlagen, nach denen abgeschleppt werden kann, aber ob die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, das wird immer wieder im Einzelfall geprüft. Von daher kann auch zu deinem fiktiven Fall ohne exakte Kenntnis der Umstände wenig wirklich Hilfreiches gesagt werden.

Gruss

Iru