Autounfall - Rechtsbeistand nehmen?

Angenommen Person A fährt auf der Schnellstraße (erlaubte 100) mit 120, kommt durch Unachtsamkeit rechts von der Straße ab und als sie nach links (über-)steuert, fährt sie natürlich direkt in den Gegenverkehr rein. Ein anderes, entgegenkommendes Auto (Person B) fährt ihr in die Beifahrerseite. Alle Beteiligen sind schwer verletzt (Person A liegt 2 Monate im Krankenhaus, Person B wird die nächsten 1,5 Jahre dort noch ein- und ausgehen.).

Jetzt meinte der zuständige Polizist zu Person A, dass sie besser täte sich einen Rechtsanwalt zu nehmen in der Sache, weil er schon einen Anwaltsbrief von der Gegenseite auf dem Tisch hat und das sie auserdem ihre Aussage zu der Angelegenheit auch über einen Anwalt machen könnte (Person A erinnert sich an den ganzen Tag nicht mehr, ist sich aber unsicher ober der Unfallhergange wirklich so passierte, wie vom Gutachter beschrieben, weil der Gegner einen ungeklärten geplatzten Reifen am Auto hat).

Nun die alles entscheidende Frage: Person A hat keine Rechtschutzversicherung, überlegt sich also, ob sie erst einen Rechtanwalt nehmen soll, wenn die Gegenseite wirklich auf „Schmerzensgeld“ klagt, bzw. wenn es zur Gerichtsverhandlung kommt (was es wahrscheinlich wird).

Was spricht dafür und was dagegen, sich erst später einen Anwalt zu nehmen, also wenn es wirklich notwendig ist? (Dafür sprechen die Kosten, aber dagegen?)

Huhu!

Was die rein zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen angeht, so hat der Haftpflichtversicherer das Recht, diese abzuwehren oder anzuerkennen. Man selbst hat da wenig Einfluss drauf, also kann man sich als Mitbeklagter auch ohne Anwalt in den Gerichtssaal setzen, sofern man dem Haftpflichtversicherer vertraut.

Kommt es aber zu einem Strafverfahren (und warum sonst sollte ein „zuständiger Polizist“ mit im Spiel sein, sollte man sich grundsätzlich immer anwaltlich vertreten lassen.

Auch hallo (?!),

verstehe ich das richtig: A fährt mit 120 km/h in den Gegenverkehr, beide Fahrzeuge sind wohl mehr oder weniger nur noch Schrott und A wundert sich über einen „ungeklärten“ platten Reifen beim Beteiligten?

Da bin ich sprachlos… ansonsten hat der Kollege ja schon sehr fundiert geantwortet.

Grüße, M

Ja, A fährt ungebremst in den Gegenverkehr laut Gutachter, aber es gibt keine Zeugen und die Unfallbeteilgten können sich an den Unfall nicht erinnern. Wer sagt also, dass A tatsächlich in den Gegenverkehr gefahren ist und nicht B der Reifengeplatz ist (was auch einen ähnlich logischen Sachverhalt erklären würde) und somit der Gutachter nicht einfach falsch gelegen hat?

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