Mietwagenzwahlung nach Unfall

Folgende Annahme: Jemand hat einenen unverschuldeten Unfall mit seinem Fahrzeug welches Teilkasko versichert ist mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro.

Er bringt das Auto in die Werkstatt und bekommt einen Leihwagen. Aufgrund der Tatsache,dass er selbst nur eine Teilkaskoversicherung hat bekommt er gesagt,dass er nur einen Anspruch auf einen Leihwagen hat mit 1000 Euro Selbstbeteiligung. Den Differenzbetrag zu der Vollkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung müsste der Geschädigte selbst tragen.

Ist dies korrekt oder kann er auch die Mehrkosten für die geringere Selbstbeteiligung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen?

Wenn der Unfall unverschuldet ist zahlt i.A. die gegnerische
Versicherung. i.A. deswegen, weil der Autofahrer für seinen
kaputten Smart natürlich keinen Ferarri mieten darf.

Wenn der Unfall unverschuldet ist zahlt i.A. die gegnerische
Versicherung. i.A. deswegen, weil der Autofahrer für seinen
kaputten Smart natürlich keinen Ferarri mieten darf.

Ja das ist schon klar. Die Frage bezog sich eher auf den Umfang der Versicherung für das gemietete Fahrzeug. Und zwar konkret um die Selbstbeteiligung ob es korrekt ist,dass die gegnerische Versicherung nur die Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung zahlen brauch und der Differenzbetrag zu der Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung vom Geschädigten getragen werden muss

Hi,

wenn ich nicht irre, gibt es Urteile in beide Richtungen… in der Regel hat der Geschädigte keine Probleme, wenn er ein Fahrzeug einer „niedrigeren“ Fz.-Klasse anmietet; auch die VK ist dann eigentlich mit drin.
Empfehlung: vorab (!) vom gegn. Versicherer das okay einholen. Im E-Mail-Zeitalter dauert das doch keine 15 min.

Grüße, M