Hallo,
folgendes Beispiel:
In einer Wohngegend mit mehreren Ein-und Mehrfamilienhäusern mit nicht gekennzeichneten Parkflächen parken die Anwohner, sofern diese keine Garage besitzen ordnungsgemäß auf der Straße. Da es wesentlich mehr Autos als Garagenplätze gibt, kommt es oft zu Engpässen was freie Plätze auf der Straße angeht. Erschwerend kommt hinzu, dass das Parken praktisch nur auf einer Straßenseite möglich ist.
Nun wird aber auch noch ein Platz auf der Straße seit ein paar Tagen von einem Auto mit ortsfremden Kennzeichen blockiert. Da dieses Fahrzeug in der Gegend des Öfteren zu sehen ist, liegt die Vermutung nahe, dass die Fahrerin/Eigentümerin irgendeine Beziehung zu der Gegend hat (Freund wohnt dort?).
Gut, an Sicht ist an dieser Situation noch nichts auszusetzen. Aber aus den Erfahrungen der letzten zwei Jahren muss man davon ausgehen, dass das Auto dort zum Überwintern abgestellt wurde – vermutlich Versicherung über den Winter abgemeldet- und erst zum Frühjahr hin wieder bewegt wird, da die Frau wohlmöglich irgendwo im Süden ebenfalls überwintert.
Nun die Fragen hierzu:
Müssen es die Anwohner hinnehmen, dass praktisch über den ganzen Winter völlig unnötig ein Platz belegt wird?
Hat man ab einen bestimmten Zeitpunkt die Möglichkeit hiergegen vorzugehen (Abschleppen etc.)?
Es besteht kein Park- bzw. Halteverbot. Dennoch stellt dieses Auto für die Anwohner ein Hindernis dar. Insbesondere für die Bewohner des Hauses, vor dem das Auto steht, da es sich um ein älteres Ehepaar handelt, die durch diese Situation ihre getätigten Einkäufe unnötig weit vom Auto ins Haus schleppen müssen.
Im vorraus vielen Dank für die Antworten
Joerg
Hallo,
folgendes Beispiel:
Sehr nett und typisch, aber zum Glück ja nur ein Beispiel
Gut, an Sicht ist an dieser Situation noch nichts auszusetzen.
Aber …
Warum folgt so oft auf eine klare Situation immer noch dieses „aber“?
– vermutlich Versicherung über den Winter abgemeldet-
Wie soll das den gehen?
Müssen es die Anwohner hinnehmen, dass praktisch über den
ganzen Winter völlig unnötig ein Platz belegt wird?
ja.
Es besteht kein Park- bzw. Halteverbot.
Danke für die Erklärung hierzu.
Insbesondere für die
Bewohner des Hauses, vor dem das Auto steht, da es sich um ein
älteres Ehepaar handelt, die durch diese Situation ihre
getätigten Einkäufe unnötig weit vom Auto ins Haus schleppen
müssen.
Um eine ganze Wagenlänge. Unmöglich sowas.
Grüßerle
Richard
Huhu!
Nun wird aber auch noch ein Platz auf der Straße seit ein paar
Tagen von einem Auto mit ortsfremden Kennzeichen blockiert. Da
dieses Fahrzeug in der Gegend des Öfteren zu sehen ist, liegt
die Vermutung nahe, dass die Fahrerin/Eigentümerin irgendeine
Beziehung zu der Gegend hat (Freund wohnt dort?).
Oder die Fahrerin wohnt dort. Meine Autos hatten während Studium und Referendariat immer ortsfremde Kennzeichen, da sie an meinem heimatlichen Zweitwohnsitz zugelassen waren. Trotzdem war ich schön brav dort gemeldet, wo ich meinen Erstwohnsitz hatte, und hatte sogar Anwohnerparkausweise für mein ach so fremdes Auto erhalten.
vermutlich Versicherung über den Winter abgemeldet-
Ein Auto ohne Versicherungsschutz hat auf einer öffenbtlichen Straße nichts zu suchen. Wer einen derartigen begründeten Verdacht hegt, möge das örtliche Ordnungsamt informieren und sich der Gefahr aussetzen, sich lächerlich zu machen.
Müssen es die Anwohner hinnehmen, dass praktisch über den
ganzen Winter völlig unnötig ein Platz belegt wird?
Gesetzt den Fall, das Auto ist für den Straßenverkehr zugelassen: Was heißt hier unnötig? Irgendwo muss so ein Auto ja mal parken.
Huhu!
vermutlich Versicherung über den Winter abgemeldet-
Ein Auto ohne Versicherungsschutz hat auf einer öffenbtlichen
Straße nichts zu suchen. Wer einen derartigen begründeten
Verdacht hegt, möge das örtliche Ordnungsamt informieren und
sich der Gefahr aussetzen, sich lächerlich zu machen.
Hihi,
oder möge er das Kennzeichen in allen Einzelheiten betrachten. Wenn Versicherung abgemeldet, wird Kennzeichen entstempelt…
Gruß Keki
Hi,
oder möge er das Kennzeichen in allen Einzelheiten betrachten.
Wenn Versicherung abgemeldet, wird Kennzeichen entstempelt…
und dann kommt die Versicherung und macht n Loch rein?
Gruß
Richi
Huhu!
und dann kommt die Versicherung und macht n Loch rein?
Nein, das macht der Außendienst der Zulassungsstelle, wenn er das Auto findet.
Wenn Versicherung abgemeldet, wird Kennzeichen entstempelt…
und dann kommt die Versicherung und macht n Loch rein?
Gruß
Richi
Ganz so ist es nicht.
Variante 1:
Fahrzeug wird abgemeldet, Kennzeichen entstempelt (Kein Loch rein, einfach nur der Stempel abgekratzt)
Variante 2:
Versicherung erlischt, aus welchen Gründen auch immer (§§38/39 VVG
, dann wird ebenfalls der Stempel abgekratzt (auch ohne Loch rein); nicht von der Versicherungsgesellschaft, sondern von der Zulassungsstelle
Gruß Keki
Hallo!
Bei mir ist die Parkplatzsituation ähnlich.
Wenn einem dann jemand den Sprinter übers WE vor die Tür stellt, macht das natürlich keinen Spaß.
Machen kann man auf legalem Wege jedoch üblicherweise nichts.
Gruß,
M.