Parken im Wohngebiet

Hallo an Alle :smile:

Hab mal ne Frage, welche Bestimmungen für das Parken gibt es in einem Wohngebiet?
Die Strasse ist eine Sackgasse und es gibt keinen Fußweg, sie ist von Gartenzäunen links und rechts umgeben.
gibt es da eine Mindestbreite für die Straße bzw. einen Mindestabstand vom parkenden Auto?
Gibt im übrigen keine Parken-Verboten Schild.

Mfg Haus

Von der Logik her würde ich sagen, dass ein Löschfahrzeug oder der Müllwagen ohne Probleme die Straße befahren kann.
Und wenn es um den Abstand von Wagen zu Wagen geht, der sollte so groß sein, das die Mülleimer zwischen den Wagen problemlos transportiert werden können.

Wenn das Löschfahrzeug oder der Müllwagen nicht durchfahren kann, dürfte es ganz schöne Probleme für alle Autohalter geben die wild ihre Fahrzeuge parken.

Hallo Haus,

beim Parken muss grundsätzlich eine Restfahrbahnbreite von 2,60 Metern verbleiben, da sonst die Feuerwehr behindert würde.
Das Parken ist am rechten Fahrbahnrand immer erlaubt, es sei denn es ist durch Schilder verboten. In der Einbahnstraße darf auf beiden Fahrbahnseiten in Fahrtrichtung geparkt werden…

mfg tim1981

Danke für die präzise Antwort!
weiß ich jetzt also erstmal bescheid.