Wegerecht Neuer besitzer Kündigt?

Morgen und Hallo,

es wurde ja mal wieder Zeit, dass ich eine Frage stelle :wink:

Der Eigentümer eines Grundstückes gibt den Nachbarn ein Wegerecht, damit dieser am anderen ende seines Gartens eine Garge bauen kann (ok geht auch ohne Wegerecht) und zu dieser auch kommt (dafür braucht er das Wegerecht). Das Grundstück ist nicht bebaut und der weg führt mitten durch das Grundstück, so ist es nicht möglich etwas drauf zu bauen.

Der Eigentümer des Grundstückes ist verschultet und das Grundstück fällt der Bank zu.

Die Bank hat natürlich ein berechtigtes Interesse das Grundstück zu verkaufen. Daher tritt die Bank an den Nachbarn heran und lässt verlauten, dass er das Grundstück kaufen soll, ansonsten entzieht man den Nachbarn das benötigte Wegerecht.

Kann die Bank als neuer Eigentümer das Wegerecht wirklich entziehen?

cu Naseweis

Guten Morgen,

ist denn das Wegerecht im Grundbuch eingetragen? Gibt es einen Vertrag? Was steht in diesem Vertrag?

Grundsätzlich gibt es ein sogenanntes Notwegerecht. Aber um zu beurteilen, ob Du ein solches Recht hast, sind die Informationen zu dürftig.

Gruß
Tina

Morgen

ist denn das Wegerecht im Grundbuch eingetragen? Gibt es einen
Vertrag? Was steht in diesem Vertrag?

Nein

Grundsätzlich gibt es ein sogenanntes Notwegerecht.

Unter welchen Voraussetzungen tritt dies im Kraft?

beurteilen, ob Du ein solches Recht hast, sind die
Informationen zu dürftig.

Cu Naseweis, der weder Grundstück noch KFZ hat ( daher ist der fall wirklich vormeinen Seite aus rein Hypothetisch)

Hallo,

http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/130/i…

Tschüß
Tina

Morgen,

Danke,

nun aber noch mal zum normalen nicht eingetragenen Wegerecht, dies kann entzogen werden?

cu naseweis

Hallo,

ja, aber unter Umständen greift dann eben das Notwegerecht.

Gruß
Tina