hallo
angenommen: A fährt bei dunkelheit auf der strasse. ihm kommt ein pkw ohne licht entgegen. A blendet diesem pkw kurz auf, um zu signalisieren „schalt dein licht an“. hinter dem pkw ohne licht steht ein weiterer pkw der abbiegen möchte. dieser abbiegende pkw deutet die lichtsignale von A als aufforderung abzubiegen. das hat A aber nicht gemeint und rauscht in den abbiegenden.
wie wäre in diesem fall die schuldfrage?
gruss
Hi,
nur persönliche Meinung:
A hat keinen Fehler gemacht und sich richtig verhalten.
Der abbiegende Fahrer darf sich nicht darauf verlassen, im gegenteil, Lichthupe ist für solche Zwecke gar nicht erlaubt.
Und hier noch ein Nachweis:
„Der wartepflichtige Linksabbieger darf aus einem Signal der Lichthupe bei Dunkelheit von Seiten eines im Geradeausverkehr entgegenkommenden Fahrzeugführers nicht auf dessen Verzicht auf sein Vorfahrtsrecht schließen, auch wenn der Bevorrechtigte zuvor seine Geschwindigkeit herabgesetzt hat. Der Bevorrechtigte schafft durch Verzögerung seines Fahrzeuges allein und die Abgabe eines Lichthupensignals für den entgegenkommenden Linksabbieger noch keine unklare Verkehrslage (OLG Hamm v. 21. September 1999 in NZV 2000, 415)“.
Gruß
Didi
Auch noch eine persönliche Meinung (IANAL, wie man so schön sagt):
A wird auf jeden Fall mit längeren Prozessen, Ärger mit der Versicherung und so weiter mit unklarem Ausgang zu kämpfen haben. Man kommt aus sowas aber nur sehr sehr selten als völlig „schuldlos“ raus.
Dafür gibts dann wahrscheinlich in einer Verhandlung tausendsiebzehn Gründe, die dann plötzlich hochkommen können, die in Deinem Fallbeispiel nicht erwähnt sind.
z.B.:
War A zu schnell?
A hat sicher das abbiegende Auto (welches ja schließlich das Licht an hatte) gesehen…?
Existierte das Auto ohne Licht überhaupt? (jaja…)
Im Großen und Ganzen sage ich einfach mal aus persönlicher Erfahrung: Das hat Potential, lustig zu werden.