eine Frau parkt auf einem Supermarkt Parkplatz. Sie parkt vorwärts ein, muss also nachher rückwärts raus.
NAchdem sie zurück zum Auto kommt,steigt sie ein, fährt aber nicht sofort los, sondern unterhält sich noch mit einer zufällig vorbei kommenden Bekannten.
Während dessen lässt ein LKM, der schräg hinter ihr steht, eine Laderampe runter, aber so tief, dass die Frau diese im Rückspiegel nicht sehen kann.
Schließlich fährt die Frau rückwärts und rammt die Rampe .
Klar, wer rückwärts fährt, muss sich versichern, dass da auch alles frei ist - aber hat der LKW-Fahrer nicht auch eine Sorgfaltspflicht?
Eine Rampe da ausfahren, wo man weiss, dass sie nicht gesehen werden kann, kommt mir recht fahrlässig vor - was meint ihr dazu?
Totschlagargument
Hallo M
Nichts gegen Deine Verkehrsauskunft.
eine Mithaftung des Fahrers des LKM (Lastkraftmagen?) könnte gegeben sein, vermutlich aber zu verneinen.
Was aber soll das Argumentieren mit dem Kind?
Was wäre, wenn ein 2jähriges Kind sich hinter dem Fz positioniert hätte, das wäre ja ebenfalls plattgefahren worden.
Immer wenn Leute in Verkehrsfragen mit kleinen Kindern argumentieren, werde ich mißtrauisch. Denn meistens wird die Gefährdung kleiner Kinder immer dann angeführt, wenn der Verweis auf die Regeln entweder sehr dünn ausfällt oder völlig unsinnig ist.
Was bitte, hat ein zweijähriges Kind allein auf einem Parkplatz zu suchen? Das ist kein Spielplatz! Schon mal was von Aufsichtspflicht gehört?
dein Misstrauen in Ehren und eigentlich teile ich es, aber DAS -->
Was bitte, hat ein zweijähriges Kind allein auf einem
Parkplatz zu suchen? Das ist kein Spielplatz! Schon mal was
von Aufsichtspflicht gehört?
ist nicht besser.
Two wrongs don’t make a right.
Auch wenn ein zweijähriges Kind nicht allein auf einem Parkplatz rumlaufen sollte, hat ein Unfall mti einem Kind erstmal nichts mit der Aufsichtspflicht zu tun.
Was wäre, wenn ein 2jähriges Kind sich hinter dem Fz positioniert hätte, das wäre ja ebenfalls plattgefahren worden.
Immer wenn Leute in Verkehrsfragen mit kleinen Kindern
argumentieren, werde ich mißtrauisch. Denn meistens wird die
Gefährdung kleiner Kinder immer dann angeführt, wenn der
Verweis auf die Regeln entweder sehr dünn ausfällt oder völlig
unsinnig ist.
Was bitte, hat ein zweijähriges Kind allein auf einem
Parkplatz zu suchen?
zum Beispiel hat es sich gerade von mütterlicher Hand losgerissen, als diese die Einkäufe einladen, versorgen, usw. wollte?
Merke: Kleine Kinder sind wieselflinke Wesen, die man auch besser nicht dauerhaft irgendwo anbinden sollte. Spätestens dann kämen nämlich so eifrige Zeitgenossen, die einem mitteilen, dass man mit dem armen Kind sowas nicht machen dürfe.
sorry aber manchmal sollte man schonmal eine Minute länger nachdenken.
§ 14 StVO Umkehren und Rückwärtsfahren
(3) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, muß sich der Lenker beim Rückwärtsfahren von einer geeigneten Person einweisen lassen.
Woher soll der LKW-Fahrer wissen, wann es jemandem beliebt, irgendwann irgendwo herauszufahren.
Mag ärgerlich sein, die Sache, aber wenn man im Winter nichts sieht, weil die Scheibe zugefroren ist, ist auch der Schneemann, der Weihnachtsmann odder Frau Holle Schuld, dass man beim trotzdem losfahren einen Unfall baut?
Gruß
T.
es geht um die sog. Kausalität. Wenn jemand rückwärts fährt und dabei „etwas passiert“ - mehr oder weniger egal was - dann haftet der Rückwärtsfahrende.
Es ist völlig unerheblich, ob ein Kind dort was zu suchen hat. Wenn es sich dort befindet, darf es (trotzdem) nicht plattgefahren werden.
(Übrigens: bei dem Beispiel mit dem Kind haftet der Halter bereits aus der Betriebsgefahr und kann sich niemals exculpieren.)