Rechtmässiger Besitzer eines Autos ?

Angenommen Person A ist von Person B geschieden, Person B war während der Ehe so nett und hat ein Auto auf seinen Namen angemeldet.

Nach der Ehe hat Person A den Fahrzeugbrief behalten obwohl Person B als Fahrzeughalter eingetragen ist. Wem gehört nun das Fahrzeug ? Demjenigen der als Fahrzeughalter eingetragen ist, oder demjenigen der den Brief besitzt ?

Wenn Person B aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist das Fahrzeug persönlich abzumelden, kann dann eine dritte Person mit einer Vollmacht das Fahrzeug abmelden ?

Liebe Grüße

Cif

Hallo!

Wem gehört nun
das Fahrzeug ? Demjenigen der als Fahrzeughalter eingetragen
ist, oder demjenigen der den Brief besitzt ?

Demjenigen, dem vom Voreigentümer das Eigentum übertragen worden ist. Das kann man aus Deiner Schilderung leider nicht herauslesen. Die beiden von Dir genannten Kriterien sind jedenfalls nur Indizien, nicht Beweise für das Eigentum.

Hallo,

Wenn Person B aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage
ist das Fahrzeug persönlich abzumelden, kann dann eine dritte
Person mit einer Vollmacht das Fahrzeug abmelden ?

Ja. Aber der Fahrzeugbrief sollte da sein.

Cheers, Felix

Vielen lieben dank für eure Antworten. Das hilft mir sehr weiter