Ein Pole mit ständigem Sitz in Polen, und zweitem Wohnsitz in Deutschland (er ist gewerblich als Selbstständiger angemeldet hier) wurde von ziviler Polizei wegen seinem Auto angehalten
, das ein polnisches Kennzeichen trägt.
Die Beschwerde die ihm zu Last gelegt wird, ist jene, dass das Auto mit polnischem Kennzeichen hier in Deutschland nicht benutzt werden darf.
Es muss in Deutschland angemeldet sein.
Dieser Mensch also benutzt sein Auto nur vorübergehend, paar Wochen pro Jahr, da das Auto sonst von seiner Frau in Polen benutzt wird.
Er hat nicht vor sein Auto hier in Deutschland jetzt anzumelden, da das Auto weiterhin in Polen gebraucht wird.
Ihm wird zur Last gelegt, dass sein Auto hier einen ständigen Nutzen hatte seit 2006 (Anmeldung seines Gewerbes hier in Deutschland).
Nun muss er sich bis zur Mitte Dezembers dieses Jahres dazu äussern.
Nun muss er sich bis zur Mitte Dezembers dieses Jahres dazu
äussern.
Wie würde er das am besten tun?
Schriftlich, ich würde mich schriftlich dazu äußern.
Aber mal im Ernst, weswegen soll er sich äußern. Mir fällt spontan nur die Steuer ein. Und da wird er kaum drum herum kommen, für ein Kfz eines Unternehmens in D auch die Kfz-Steuer zahlen zu müssen.
In diesem Zusammenhang möchte ich mal dezent auf die
MAUT-Erfassung an den Autobahnen hinweisen…)
Dort werden Kennzeichen automatisch erfasst…
Und was passiert mit den Kennzeichen von PKW, die dort erfasst werden? Die werden sofort gelöscht. Siehe §9 Abs.5 Autobahnmautgesetz: http://bundesrecht.juris.de/abmg/__9.html
Der Ursprungsposter sprach aber von Auto, deshalb vermute ich einfach mal, dass es sich nicht um ein mautpflichtiges Fahrzeug handelt.
Es handelt sich um ein PKW, das aber nur sporadisch hier in Deutschland benutzt wird (Familie besucht ihn mit dem Auto).
Nun wird er aber mit selbigem auto hier „erwischt“, und es sieht natürlich so aus, als ob er ständig mit dem Auto unterwegs wäre.
Wie könnte man sich in solch einem Fall gegen die Vorwürfe wehren?
Gibt es Möglichkeiten? Darf er, bzw. darf sich die Familie mit dem Auto überhaupt noch in Deutschland aufhalten nach diesem Vorfall, bzw. einreisen?
Wie kann man überhaupt erfassen wie lange eine Person sich mit seinem ausländisch-gekennzeichneten Auto in Deutschland aufgehalten hat?