Unfallflucht

Ich hoffe ich werd hier nicht als Forenspammer bekannt, aber zur
Weihnachtszeit redet man eben viel xD

Folgende Szenarien: Autofahrer parkt beim Supermarkt aus/ein, beschädigt ein
fremdes Auto und fährt weg --> Unfallflucht, klar .
Ein Fahradfahrer stößt sich im Fahren an einem Auto und beschädigt es
und fährt weg --> Unfallflucht

Folgende Szenarien : Autofahrer schlägt die Tür gegen ein anderes
Auto , dem Autofahrer rollt sein Einkaufswagen weg und stößt gegen ein anderes
Auto , der Autofahrer rutscht wegen Glatteis aus, stützt sich an einem
anderen Auto und dellt es ein/verkratzt es oder ein Fahradfahrer stellt sein Rad
ab , es stürtz um und fällt gegen ein Auto … Verursacher haut ab :
Ist dies Unfallflucht?
Also worauf ich hinaus will :
Ist jede Beschädigung eines KFZ mit anschließendem Entfernen eine
„Unfallflucht“ ?
Oder ist es relevant womit das KFZ beschädigt wurde ?
Dass die Handlungen jeweils strafbar sind ist klar , dass es eventuell zu einem
Führerscheinentzug kommen kann auch , aber bezeichnet man dies auch als
Unfallflucht ?

Gruß

Entgegen deiner Auffassung ("…ist klar…") sind diese Fälle nicht alles strafbar. Denn wenn § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) nicht erfüllt ist, was dann? Wer ausrutscht und dabei ein Auto beschädigt, beschädigt dies ja nicht vorsätzlich (§ 15 StGB).

Die Unfallflucht setzt jedenfalls einen Unfall im Straßenverkehr, also einen Verkehrsunfall voraus; dies ist ein mit den Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs ursächlich zusammenhängendes plötzliches Ereignis (BGHSt 8, 263, 24, 382).

Es geht überhaupt nicht darum, ob ein Auto beschädigt wird. Das ist weder hinreichende noch notwendige Bedingung für die Strafbarkeit wegen Unfallflucht.

Levay

Hallo Levay,

Wer
ausrutscht und dabei ein Auto beschädigt, beschädigt dies ja
nicht vorsätzlich (§ 15 StGB).

Wer einem anderen Auto mit dem seinigen in die Seite rauscht macht das auch in den allerwenigsten Fällen vorsätzlich. Trotzdem ist es Unfallflucht wenn er danach einfach das Weite sucht.

Grüße von
Tinchen

Wer
ausrutscht und dabei ein Auto beschädigt, beschädigt dies ja
nicht vorsätzlich (§ 15 StGB).

Wer einem anderen Auto mit dem seinigen in die Seite rauscht
macht das auch in den allerwenigsten Fällen vorsätzlich.
Trotzdem ist es Unfallflucht wenn er danach einfach das Weite
sucht.

Ich verstehe nicht ganz, was du mir damit sagen willst. In dem von dir beschriebenen Fall liegt eine vorsätzliche „Unfallflucht“ vor. Wenn aber der objektive Tatbestand gar nicht erfüllt ist (Bsp.: Jemand rutscht auf einem Parkplatz aus und beschädigt dabei ein Auto), dann kommt es auf den Vorsatz gar nicht mehr an.

Willst du behaupten, dass in diesem Fall eine Straftat vorliegt?

Levay

Hi,

ihr redet etwas aneinander vorbei.

Der Unfall ist keine vorsätzliche Tat.
Die Unfallflucht ist eine vorsätzliche Tat.

Es sind also zwei völlig verschiedene Taten, nicht eine Tat.

Q-Gruß

Ja, aber… das meine ich doch…!? :smile:

Ja, aber… das meine ich doch…!? :smile:

Hi

ich weiß das Du es weißt.

Es wissen aber nicht alle das Unfallflucht eine eigenständige Straftat ist und mit dem eigentlichen Unfall nichts zu tun hat.

Die gehen davon aus das Unfall und Unfallflucht eine Tat ist. Deshalb auch das Gemenge fahrlässig/vorsätzlich.

Q-Gruß

Hallo zusammen!

Wollte nur mal anmerken: Selbst wenn man als Fußgänger ausrutscht und dadurch ein fremdes Fahrzeug beschädigt und dann flüchtet, muss man mit einer entsprechenden Anzeige rechnen. Es ist schließlich für beispielsweise die Polizei vor Ort überhaupt nicht feststellbar ob die Tat vorsätzlich begangen wurde. Sprich in besagtem Falle könnte dann eine Anzeige wegen Sachbeschädigung folgen.
Auch wenn ich euch bezüglich der rein rechtlichen Würdigung zustimme.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es ist schließlich für beispielsweise die Polizei vor
Ort überhaupt nicht feststellbar ob die Tat vorsätzlich
begangen wurde.

Hi,

ein Unfall ist nie vorsätzlich, liegt in der Natur der Dinge.

Sprich in besagtem Falle könnte dann eine
Anzeige wegen Sachbeschädigung folgen.

Das wäre aber dann wohl eher eine zivilrechtliche Forderung.

Q-Gruß

Hallo,

Wollte nur mal anmerken: Selbst wenn man als Fußgänger
ausrutscht und dadurch ein fremdes Fahrzeug beschädigt und
dann flüchtet, muss man mit einer entsprechenden Anzeige
rechnen. Es ist schließlich für beispielsweise die Polizei vor
Ort überhaupt nicht feststellbar ob die Tat vorsätzlich
begangen wurde. Sprich in besagtem Falle könnte dann eine
Anzeige wegen Sachbeschädigung folgen.

Sachbeschädigung setzt Vorsatz voraus. Und solange nicht Indizien für einen Vorsatz bestehen, wird die Polizei definitiv auch nicht in diese Richtung ermitteln. Sonst müsste sie auch gegen jeden ermitteln, der in der Kneipe versehentlich ein Bierglas kaputt macht.

Gruß

S.J.

Wie soll die Polizei vor Ort denn bitte Indizien für eine vorsätzliche Handlung feststellen. Die Polizei erscheint am Tatort und stellt eine Beschädigung fest. Der Verursacher lässt ja keine Karte da auf der steht: „Habe ich extra gemacht“. Also bleibt für die Polizei gar nichts anderes übrig als zunächst von einer vorsätzlichen Tat auszugehen. Schließlich besteht nun der Anfangsverdacht einer Straftat und da beginnt nun mal der Verfolgungszwang der Polizei

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie soll die Polizei vor Ort denn bitte Indizien für eine
vorsätzliche Handlung feststellen. Die Polizei erscheint am
Tatort und stellt eine Beschädigung fest. Der Verursacher
lässt ja keine Karte da auf der steht: „Habe ich extra
gemacht“. Also bleibt für die Polizei gar nichts anderes übrig
als zunächst von einer vorsätzlichen Tat auszugehen.
Schließlich besteht nun der Anfangsverdacht einer Straftat und
da beginnt nun mal der Verfolgungszwang der Polizei

Hi.

ein Unfall ist immer ohne Vorsatz. Wäre ein Vorsatz vorhanden, dann wäre es kein Unfall. Warum sollte da dann jemand nach einem Vorsatz suchen.

Feststellbar ist allein der Unfallschaden den jemand nicht vorsätzlich verursacht hat.

Es besteht kein Grund eine Straftat anzunehmen. Zudem ist idR. ein Unfall eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

Damit ist der Unfall abgeschlossen. Wurde der Schaden vorsätzlich verursacht, dann ist es kein Unfall.

Q-Gruß

Das ist klar. Ein Unfall ist nicht vorsätzlich. Aber du kommst zu deinem Auto und der Außenspiegel ist abgerissen und liegt neben dem Fahrzeug. Der Verursacher ist nicht vor Ort. Wovon gehst du aus? Es ist für dich vor Ort nicht erkennbar ob der Verursacher dir den Spiegel abgetreten hat, oder ob er aus Versehen vor den Spiegel gefallen ist und er dadurch abriss. Somit besteht nun doch zunächst der Anfangsverdacht einer Sachbeschädigung. Zumindest müsste die Polizei davon ausgehen oder etwa nicht???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wovon
gehst du aus? Es ist für dich vor Ort nicht erkennbar ob der
Verursacher dir den Spiegel abgetreten hat, oder ob er aus
Versehen vor den Spiegel gefallen ist und er dadurch abriss.

Hi,

ich gehe erst mal davon aus das ich jetzt einen neuen Spiegel brauch.

Dann schaue ich erst einmal ob der Spiegel abgetreten oder abgefahren wurde. Sollte man schon sehen. Wenn jetzt die Polizei hinzugezogen wird kann ich Anzeige erstatten, und die nimmt auch die Polizei entgegen.

Die Polizei wird mir dann auch gleich sagen das es höchst unwahrscheinlich ist hier einen Täter zu ermitteln.
Nach einigen Wochen kommt dann ein Schrieb das die Ermittlungen erfolglos eingestellt wurden.

Wenn eine Versicherung vorhanden ist kann diese in Anspruch genommen werden, würde sich aber wohl nur bei einem sehr teuren Spiegel lohnen.

Q-Gruß