Fahren ohne Führerschein + Unfall ohne Polizei

Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Herr A (21 Jahre, ohne Fahrerlaubnis, Mofa auf Bekannten gemeldet, aber Fahrzeug gehört Herr A) hat vor 4 Wochen Frau B ihr Auto hinten leicht gestriffen -> Mofa beschädigt, Auto von Frau B kein Lackschaden, nur Abdrücke an Stoßstange (sicherlich leicht mit Lackstift oder Polierung entfernbar).
Herr A und Frau B haben nur Personalien ausgetauscht und Nummernschild, ohne Polizei, ohne Zeugen und ohne Unfallbericht, quasi nix unterschrieben.
Herr A und Frau B wollten sich untereinander einigen. Allerdings hat Frau B doch die Versicherung angeschrieben des Besitzer (auf den das Mofa gemeldet ist). Der Besitzer des Mofas gibt im dadurch ihn zugesandten Versicherungsbogen an, dass er nicht gefahren sei (was ja wahr ist) und der nicht weiß wer mit dem Gerät gefahren ist, da das Mofa mit Kennzeichen vor Monaten an einen fernen Bekannten verkauft wurde (ohne Kaufvertrag).

Die Frage wäre, wie der weitere Verlauf sein könnte?!
Ist die Annahme richtig, dass die Versicherung dadurch eine Regulierung ablehnt und Frau B auf ihrem Schaden sitzen bleibt bzw. zivil gegen Herr A mit wenig Erfolg vorgehen könnte?

Eine nachträgliche Anzeige nach dieser Zeit wäre ja nicht wirklich sinnvoll für sie. Herr A würde aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis alles abstreiten.

Insbesondere haftet Herr B, denn er ist Halter des Fahrzeuges. Und nach einem Verkauf- auch wenn ohne Vertrag - müsste er den Käufer/neuen Halter benennen können.

Ansonsten kann man nur hoffen, dass A beim nächsten Unfall unter die Räder kommt, denn sowas brauchen wir nicht auf der Straße.

Grüße, M

Hi,

könntest Du uns wenigstens annäherd sagen aus welchem Grunde Herr B haften sollte?

Zumindest ich bin der Meinung das jeder noch für die Schäden die er verursacht selber verantwortlich ist.

Zudem ist beim Verkauf von Fahrzeugen auch keine bestimmte Form vorgeschrieben, wie beim Pferdehandel reicht Handschlag wenn überhaupt erforderlich.

Einzig ist versäumt worden der Versicherung den neuen Besitzer mitzuteilen.

Ansonsten kann man nur hoffen, dass A beim nächsten Unfall unter die
Räder kommt, denn sowas brauchen wir nicht auf der Straße.

Und aus welchen Grund, außer das er ohne Prüfbescheinigung gefahren ist, ist imho nur eine kleine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat. Ist wie wenn Du etwas zuschnell gefahren bist.

Zudem hat er sich um die Schadensregelung vorbildlich bemüht.

Ansonsten finde ich das absolut geschmacklos. Hier kommen Leute weil sie ein Problemchen haben her, und müssen sich so einen Dummfug sagen lassen.

Klappe halten wäre sinnvoller, wenn man

A keine Ahnung hat, siehe falsche Antwort.
B nur rumspamt wie der letzte Troll

Q-Gruß

Auch Hi,

könntest Du uns wenigstens annäherd sagen aus welchem Grunde
Herr B haften sollte?

§ 7 (1) Straßenverkehrsgesetz => Halterhaftung

Zumindest ich bin der Meinung das jeder noch für die Schäden
die er verursacht selber verantwortlich ist.

Nein, der Fz-Halter haftet ohne Verschulden, aus der sog. Betriebsgefahr

Zudem ist beim Verkauf von Fahrzeugen auch keine bestimmte
Form vorgeschrieben, wie beim Pferdehandel reicht Handschlag
wenn überhaupt erforderlich.

Ich habe nichts anderes behauptet, aber er kann den Verkauf ja kaum beweisen, lt. Sachverhaltsschilderung… und wer behauptet, muss nun mal Beweis antreten im dt. Rechtssystem

Ansonsten kann man nur hoffen, dass A beim nächsten Unfall unter die
Räder kommt, denn sowas brauchen wir nicht auf der Straße.

Und aus welchen Grund, außer das er ohne Prüfbescheinigung
gefahren ist, ist imho nur eine kleine Ordnungswidrigkeit

Ohne Führerschein zu fahren magst Du gut oder zumindest akzeptabel finden, ich nicht.

Zudem hat er sich um die Schadensregelung vorbildlich bemüht.

Indem er im Nachhinein behauptet, da war nix, und abwartet ob die Gegenseite einen Nachweis bringen kann…? Das deutet der Fragesteller ja wohl an, wenn ich es nicht falsch verstanden haben sollte.

Ansonsten finde ich das absolut geschmacklos.

Eine überspitze Bemerkung über jemanden ohne Führerschein, der andere ggf. beim nächsten Mal platt fährt.

Klappe halten wäre sinnvoller, wenn man

A keine Ahnung hat, siehe falsche Antwort.

Das stimmt. Aber wer soll verhindern, dass Du Dich trotz Nichtwissen zu Wort meldest?

Grüße, M

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Auch nochmal Hi,

§ 7 (1) Straßenverkehrsgesetz => Halterhaftung

Und wer ist der Halter?
Versicherungsnehmer und Halter müssen nicht identisch sein.

Nein, der Fz-Halter haftet ohne Verschulden, aus der sog.
Betriebsgefahr

Nicht so ganz, er haftet nur wenn er es auch zum vertreten hat, und auch hier die Frage, wer ist Halter? Die Betriebsgefahr ist wieder eine andere Baustelle.

Ich habe nichts anderes behauptet, aber er kann den Verkauf ja
kaum beweisen, lt. Sachverhaltsschilderung… und wer
behauptet, muss nun mal Beweis antreten im dt. Rechtssystem

Warum sollte er es auch beweisen. Behaupten tun andere.

Ohne Führerschein zu fahren magst Du gut oder zumindest
akzeptabel finden, ich nicht.

Finde ich überhaupt nicht akzeptabel. Es geht hier nicht um fahren ohne Führerschein, sondern um fahren ohne die Prüfbescheinigung. Das eine ist eine Straftat, das andere eine Ordnungswidrigkeit.

Die Prüfbescheinigung ist kein Führerschein.

Indem er im Nachhinein behauptet, da war nix, und abwartet ob
die Gegenseite einen Nachweis bringen kann…? Das deutet der
Fragesteller ja wohl an, wenn ich es nicht falsch verstanden
haben sollte.

Er wollte den Schaden ausgleichen, das andere geht darum das fahren ohne Prüfbescheinigung zu verschleiern.

Eine überspitze Bemerkung über jemanden ohne Führerschein, der
andere ggf. beim nächsten Mal platt fährt.

Hier geht es um eine simple Ordnungswidrigkeit, um ein Mofa mit max. 25km/h, nicht um eine Rakete. Um ein Fahrrad mit Hilfsmotor.

Das stimmt. Aber wer soll verhindern, dass Du Dich trotz
Nichtwissen zu Wort meldest?

Dann können wir ja den Club der Unwissenden gründen. :wink:

Q-Gruß