Unfall auf dem Parkplatz

Hallo Leute,

folgende Situation hat sich heute Morgen auf einem Parkplat abgespielt:

Fahrzeug A ist auf der Suche nach einem Parkplatz, fährt also in Schrittgeschwindigkeit an den parkenden Autos vorbei (es sind noch 2 Insassen im Auto, die die ganze Situation bezeugen können).
Als Auto A dabei ist an dem Auto B vorbei zu fahren, fährt dieses rückwärts, um seine Parkstellung nochmal zu verbessern und fährt dem Auto A in die Beifahrertür rein. Nachdem beide Fahrer dann ausgestiegen sind, meinte die Fahrerin des PKW B das sie zur Arbeit müsse, also wurden nur schnell die Adressen und die Telefonnumern ausgetauscht.
Im Laufe des Vormittags meldete sich Fahrerin B bei der Fahrerin A nochmal, und die beiden sind mit noch einer außenstehenden Person zum Parkplatz gegangen.
Beim Auto B ist nicht wirklich was zu sehen, aber beim Auto A ist halt die Beifahrertür verbeult, das sieht auch der Außenstehende so. Der Außenstehende meinte der Schaden würde sich sicher so um die 300 Euro belaufen. Nach einigem hin und her wurde sich dann darauf geeinigt, dass es nicht der Versicherung der Fahrerin B gemeldet wird, sondern sie es selbst bezahlen will, um nicht in der Versicherung zu steigen.

Jetzt war die Fahrerin A in ner freien Werkstatt und die meinten es würde sicher mehr als 300€ kosten, so in etwa das doppelte. Als sie dieses der Fahrerin B mitteilte meinte sie, es sei ja nicht mal die Schuldfrage geklärt und sie will selber mit der Werkstatt reden (was sie dann morgen machen wird) und ihr Freund der selbst Lackierer ist könnte es auch am Wochenende machen (wohnt ca. 200km von dem Wohnort der Fahrerin A entfernt).

Meine Frage ist nun, wie sich die Fahrerin A in der Situation verhalten soll, sie hat ja 3 Zeugen, die alles gesehen haben, aber beim googeln stellt sich heraus das bei Parkunfällen meist 50/50 entschieden wird (laut Polizei).
Was soll sie denn machen, wenn die Fahrerin B auf einmal sagt, sie zahlt es nicht? Kann Fahrerin A im Nachhinein noch die Polizei einschalten, bzw. kann Fahrerin B denn A dazu zwingen es von Ihrem Freund machen zu lassen oder sollte A dann lieber einen Gutachter einschalten bzw. kann auch die Versicherung die Schuldfrage klären?

Ich danke jetzt mal schon für schnelle Antworten.

LG

Hi,

auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtsnahme. Deshalb auch oft die Schadensteilung 50:50. Nur muss man auch Rücksicht nehmen können, das ist bei einem Treffer mittlings des Autos selten möglich. So das hier wohl ein Alleinverschulden des Rückwärtsfahrenden vorliegen dürfte.

Zu den Kosten. Eine neue Türe kostet bei einem Kleinwagen ca. 450€. Kann sie augebeult, gespachtelt und lackiert werden etwas weniger. Das kann durch eine Fachwerkstatt gemacht werden. Auf mein Bruder / Vetter / Onkel der Lackierer usw. brauch man sich nicht einzulassen.

Gutachter, liegt der Schaden unter 800€ reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, ein Gutachter wird da nicht von der Versicherung übernommen.

Bei meiner Frau war es letztes Jahr ähnlich, die Abwicklung haben wir über die Versicherung des Unfallgegners gemacht. Macht alles die Werkstatt.

Abzug kann es geben wenn es schon Vorschäden an der Türe gegeben hat.

Q-Gruß

Hallo,

vielleicht noch ergänzend zum Q_treibär, wer rückwärts fährt hat besondere Sorgfaltspflichten.

Mein Tipp. Zur Werkstatt gehen Kostenvoranschlag holen und den Schaden der Versicherung melden (auch gerne Deiner eigenen, die helfen oftmals weiter, auch indem die sich mit der Schadensregulierung beim Verursacher und/oder dessen Versicherung melden).

Für die Polizei ist es zu spät, aber Du hast ja Zeugen im Auto gehabt (auch wenn externe Zeugen noch schöner wären).

Auch nett, wenn Du es gerne selbst in die Hand nehmen möchtest ist der

Zentralruf der Autoversicherer 0180 – 25 0 26
Auch im Internet unter: http://www.gdv-dl.de/anfrageformular-zur-gegn-vers.html

Hier kannst Du wunderbar alles eintragen und hast im Handumdrehen die Gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zu dem Bruder/Onkel/Schwester-Lackierer sag ich nix.

Viele Grüße

Andreas

Hallo,

Sachverhalt aufschreiben, von den 2 - 3 Zeugen bestätigen lassen, und an den Versicherer des Rückwärtsfahrenden. Den ermittelt man unter 0180 / 25026, dauert 5 Min.
Beim nächsten mal das Handy nicht nur zum rumtelefonieren nutzen, sondern 2 - 3 Fotos machen, und zwar nicht von der Delle (das macht die Werkstatt), sondern von den beteiligten Fzgen und der Fz-Stellung.

Nach 14 Tagen ist das Geld spätestens auf dem Konto… bei Problemen: RA konsultieren.

Zur Haftung sage ich mal nichts wegen Rechtsberatung, ist aber hier nicht schwer zu beurteilen.

Grüße, M

Hallo!

Auf solche Deals würde ich mich niemals im Leben einlassen. Anspruchsgegner und damit Ansprechpartner bei Verkehrsunfällen ist der Haftpflichtversicherer und damit basta. Will der Halter den Schadensfreiheitsrabatt erhalten, kann er das mit dem Versicherer regeln. Das ist sein Bier und soll es auch bleiben.

Wer keinen Fehler machen will, beauftragt einen Anwalt mit der Regulierung. Dann geht’s auch am schnellsten.

Wer keinen Fehler machen will, beauftragt einen Anwalt mit der
Regulierung. Dann geht’s auch am schnellsten.

Hi,

das halte ich für ein Gerücht.

Am schnellsten geht es noch immer wenn eine Werkstatt die Abwicklung übernimmmt. Auto abgeben und abholen. Der Rest mit der Versicherung macht die Werkstatt.

Anwälte machen die Sache unnötig Zeitaufwändig.

Q-Gruß

Huhu!

Anwälte machen die Sache unnötig Zeitaufwändig.

Indem sie was genau tun, um die Sache zu verlängern?

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Hi,

der ganze Ablauf wird verklompiziert.

Erstes Problem, finde einen Anwalt der wirklich was vom Verkehrsrecht versteht. Bis jetzt habe ich einen gefunden der war wirklich clever auf dem Gebiet. Dann ist hier weniger Verkehrsrecht gefragt als Verhandlungsgeschick mit der Versicherung, mal angenommen es geht um mehr als eine Beule.

Zweites Problem, mache mit einem Anwalt einen Termin aus. Dann vergehen schon einige Tage, mal davon abgesehen das die eigene Terminplanung da auch passen muss. Dann schreibt er die Versicherung an, jeder Schriftwechsel, einmal hin, einmal her dauert nach meiner Erfahrung eine Woche. Das kann sich dann ganz nett ziehen. Unter Umständen darf der Anwalt dann öfters konsultiert werden.

Unterm Strich verdient der Anwalt, der Geschädigte hat jede Menge Rennerei, und kann unterm Strich Verluste buchen wenn er den Aufwand rechnet

Natürlich, wenn ich Anwalt wäre, dann würde ich auch sagen, gehe zum Anwalt, die gegnerische Versicherung bezahlt. Nur als jemand der Versicherungsprämie bezahlt, stehe ich auf dem Standpunkt, mit minimalen Mitteln das Beste rausholen, und genau das macht die Werkstatt welche die Schadensabwicklung anbietet.

Die Werkstatt kennt die Versicherungen, die Versicherungen kennen die Werkstatt, und ist das Vertrauen da, dann gibt es die kurzen Wege.

Q-Gruß

Hallo,

Am schnellsten geht es noch immer wenn eine Werkstatt die
Abwicklung übernimmmt. Auto abgeben und abholen. Der Rest mit
der Versicherung macht die Werkstatt.

Ah so. Und natürlich vertritt Dich auch die Werkstatt gegenüber der Versicherung, wenn die nicht zahlen will, richtig? Und aufgrund welchen Vertrags stellt eigentlich die Werkstatt eine Forderung an die Versicherung?
Sorry, Dein Ratschlag ist einfach nur Quatsch.
Gruß
loderunner

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Huhu!

Erstes Problem, finde einen Anwalt der wirklich was vom
Verkehrsrecht versteht.

Ja nee, ist klar. Lass das mal lieber den Mechaniker machen, wozu hat der schließlich studiert?

Zweites Problem, mache mit einem Anwalt einen Termin aus. Dann
vergehen schon einige Tage, mal davon abgesehen das die eigene
Terminplanung da auch passen muss.

Oh mein Gott. Was denn für ein Termin? Nenne dem Anwalt das Kennzeichen des Schädigers. Das geht telefonisch.

Dann schreibt er die
Versicherung an, jeder Schriftwechsel, einmal hin, einmal her
dauert nach meiner Erfahrung eine Woche. Das kann sich dann
ganz nett ziehen.

Und wenn’s so wäre - wäre das nicht piepegal? Bis jetzt hat noch jede Werkstatt die Autos meiner Mandanten wieder rausgerückt, auch wenn das Geld vom Versicherer drei Tage später kam. Und wieso zahlen Versicherungen an Mechaniker schneller aus als Anwälte?

Unter Umständen darf der Anwalt dann öfters
konsultiert werden.

Na sicher! Anwälte stehen voll darauf, in derselben Angelegenheit immer und immmer wieder den Mandanten im Büro sitzen zu haben. Das macht den Alltag viel interessanter, denn außer Geld-Zählen haben Anwälte ja nichts zu tun.

Unterm Strich verdient der Anwalt,

Zum Glück.

der Geschädigte hat jede
Menge Rennerei,

Er kann sich doch einen Ersatzwagen mieten, dann muss er nicht laufen.

und kann unterm Strich Verluste buchen wenn er
den Aufwand rechnet

In den meisten Gegenden beträgt die Aufwandspauschale 25 Euro. Da muss man schon ganz schön oft für anrufen.

Natürlich, wenn ich Anwalt wäre, dann würde ich auch sagen,
gehe zum Anwalt, die gegnerische Versicherung bezahlt. Nur als
jemand der Versicherungsprämie bezahlt, stehe ich auf dem
Standpunkt, mit minimalen Mitteln das Beste rausholen, und
genau das macht die Werkstatt welche die Schadensabwicklung
anbietet.

Und nun sieh es mal als Geschädigter! Wer garantiert Dir denn, dass das, was Du in der Werkstatt bekommst, das Beste ist?

Die Werkstatt kennt die Versicherungen, die Versicherungen
kennen die Werkstatt, und ist das Vertrauen da, dann gibt es
die kurzen Wege.

Während Versicherer bei Anwälten unter ganz furchtbarer Amnesie leiden. Da muss man sich immer und immmer wieder neu kennenlernen.

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Hi loderunner

Ah so. Und natürlich vertritt Dich auch die Werkstatt
gegenüber der Versicherung, wenn die nicht zahlen will,
richtig? Und aufgrund welchen Vertrags stellt eigentlich die
Werkstatt eine Forderung an die Versicherung?
Sorry, Dein Ratschlag ist einfach nur Quatsch.

Kann ja sein, daß es in Ö anders ist oder ich Glück hatte, aber bei mir hat es über die Werkstatt funktioniert.
Mir fuhr jemand, der ausparkte, ins Auto. Nach Austausch der Personalien, der Versicherungdaten und des Unfallberichtes fuhr ich in die Werkstatt und dort wurde alles weitere erledigt. Was mir sehr recht war, denn erstens war ich ziemlich von den Socken (mein erster und einziger „Unfall“ mit dem Auto) und zweitens keinen Dunst was zu tun ist.

Gruß
Edith

Ah so. Und natürlich vertritt Dich auch die Werkstatt
gegenüber der Versicherung, wenn die nicht zahlen will,

Hi,

nein, warum sollte sie wenn die Sachlage klar ist. Da bezahlt die Versicherung mit oder ohne Anwalt. Anwalt ist nur interessant wenn die Schuldfrage unklar ist.

richtig? Und aufgrund welchen Vertrags stellt eigentlich die
Werkstatt eine Forderung an die Versicherung?

Die Werkstatt stellt keine Forderung an die Versicherung, warum sollte sie? Als Geschädigter trete ich nur meine Forderung die ich an die Versicherung habe an die Werkstatt ab, soweit sie den Schaden betrifft.

Sorry, Dein Ratschlag ist einfach nur Quatsch.

Ohne Sorry, Du hast wohl keine Ahnung von der Thematik.

Q-Gruß

Hi,

Ja nee, ist klar. Lass das mal lieber den Mechaniker machen,
wozu hat der schließlich studiert?

Warum sollte das der Mechaniker machen, ist doch Büroquatsch. Und oft genug frage ich mich, warum studieren Juristen wenn sie nachher doch nichts wissen. Imho ist mir einer im Autohaus der jeden Tag solche Abwicklungen macht lieber, als ein Anwalt der zwischen Unterhaltsrecht und Verkehrsrecht pendelt, und von allem bisschen Ahnung hat.

Oh mein Gott. Was denn für ein Termin? Nenne dem Anwalt das
Kennzeichen des Schädigers. Das geht telefonisch.

Echt, aber so einen habe ich noch nicht kennen gelernt. Durfte jedes mal persönlich antanzen.

Und wenn’s so wäre - wäre das nicht piepegal? Bis jetzt hat
noch jede Werkstatt die Autos meiner Mandanten wieder
rausgerückt, auch wenn das Geld vom Versicherer drei Tage
später kam. Und wieso zahlen Versicherungen an Mechaniker
schneller aus als Anwälte?

Schneller zahlen, keine Ahnung. Bisher habe ich meine Auto hingebracht und dann einfach wieder abgeholt. Ob die Versicherung bis dahin gezahlt hat oder nicht.

Na sicher! Anwälte stehen voll darauf, in derselben
Angelegenheit immer und immmer wieder den Mandanten im Büro
sitzen zu haben. Das macht den Alltag viel interessanter, denn
außer Geld-Zählen haben Anwälte ja nichts zu tun.

Glaube eher das bei vielen Anwälten da nicht viel zum zählen ist.

Er kann sich doch einen Ersatzwagen mieten, dann muss er nicht
laufen.

Echt, für so eine plumpe Rechtsauskunft würde ich jeden Anwalt an die Wand nageln. Du solltest wissen das es bei Ersatzwagen diverse Stolperfallen geben kann. Plötzlich hat dein Mandant eine Mietwagenrechnung an der Backe.

In den meisten Gegenden beträgt die Aufwandspauschale 25 Euro.
Da muss man schon ganz schön oft für anrufen.

Das Porto und Briefpapier darfst Du davon auch bezahlen. Sogar den Strom für die Telefonanlage.
Aber Du wirst uns doch nicht glauben machen wollen, mit 25€ wäre die Arbeit bezahlt.

Und nun sieh es mal als Geschädigter! Wer garantiert Dir denn,
dass das, was Du in der Werkstatt bekommst, das Beste ist?

Nun, recht einfach, ich weiß was mir zusteht.

Während Versicherer bei Anwälten unter ganz furchtbarer
Amnesie leiden. Da muss man sich immer und immmer wieder neu
kennenlernen.

Wohl nicht, aber es soll Anwälte geben, wenn deren Namen bei Versicherungen auftauchen, dort sämtliche Alarmglocken angehen.

Q-Gruß

Hallo,

Kann ja sein, daß es in Ö anders ist oder ich Glück hatte,…

Ob das in Ö anders ist, weiß ich nicht.
Mir ist es mal passiert, dass ich bei tiefstehender Sonne jemand hinten drauf gerauscht bin. Wir haben die Daten ausgetauscht, aber auf eine Rechnung warte ich nach 20 Jahren immer noch. Ist das jetzt ein Beleg dafür, dass das jeder so machen sollte? Soll ich jetzt jedem, der hier fragt, dementsprechend zuraten?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Ah so. Und natürlich vertritt Dich auch die Werkstatt
gegenüber der Versicherung, wenn die nicht zahlen will,

nein, warum sollte sie wenn die Sachlage klar ist.

Also vertritt die Werkstatt nicht nur bezüglich der Forderung, sondern klärt auch gleich noch die Schuldfrage?
Wird ja immer interessanter hier.

Da bezahlt
die Versicherung mit oder ohne Anwalt. Anwalt ist nur
interessant wenn die Schuldfrage unklar ist.

Ah so. Und natürlich weiß das die Versicherung nach der Schilderung durch die Werkstatt.

richtig? Und aufgrund welchen Vertrags stellt eigentlich die
Werkstatt eine Forderung an die Versicherung?

Die Werkstatt stellt keine Forderung an die Versicherung,
warum sollte sie?

Hast Du doch geschrieben.

Als Geschädigter trete ich nur meine
Forderung die ich an die Versicherung habe an die Werkstatt
ab, soweit sie den Schaden betrifft.

Also nun doch. Du solltest Dich entscheiden. Oder sind Dir schlicht die Begriffe nicht klar?

Sorry, Dein Ratschlag ist einfach nur Quatsch.

Ohne Sorry, Du hast wohl keine Ahnung von der Thematik.

Offensichtlich aber mehr als Du. Was einfach zu sein scheint.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo nochmal!

Oh mein Gott. Was denn für ein Termin? Nenne dem Anwalt das
Kennzeichen des Schädigers. Das geht telefonisch.

Echt, aber so einen habe ich noch nicht kennen gelernt. Durfte
jedes mal persönlich antanzen.

Und dann an drei Empfangsdamen vorbei? In ein riesiges holzvertäfeltes Büro, wo der Anwalt hinter einem riesigen erhöht postierten Schreibtisch sitzt und unwirsch sagt: Nun gut, fünf Minuten höre ich Ihnen zu, junger Mann?

Bisher habe ich meine Auto
hingebracht und dann einfach wieder abgeholt. Ob die
Versicherung bis dahin gezahlt hat oder nicht.

So wird’s gemacht.

Er kann sich doch einen Ersatzwagen mieten, dann muss er nicht
laufen.

Echt, für so eine plumpe Rechtsauskunft würde ich jeden Anwalt
an die Wand nageln. Du solltest wissen, dass es bei Ersatzwagen
diverse Stolperfallen geben kann. Plötzlich hat dein Mandant
eine Mietwagenrechnung an der Backe.

Ach, es könnte Komplikationen geben? Sieh an! Also dann mal lieber drei Tage zu Fuss gehen und bloß keine Ansprüche stellen, sonst erhöhen die noch Tante Erna die Prämie und ich bin schuld!

In den meisten Gegenden beträgt die Aufwandspauschale 25 Euro.
Da muss man schon ganz schön oft für anrufen.

Das Porto und Briefpapier darfst Du davon auch bezahlen. Sogar
den Strom für die Telefonanlage.
Aber Du wirst uns doch nicht glauben machen wollen, mit 25€
wäre die Arbeit bezahlt.

Noch mal: Was für eine Arbeit? Was für Briefpapier? Was für Porto? Wenn einer Briefe schreibt, dann ist das doch der Anwalt. Und der zahlt das Papier mit dem Geld, das er nach RVG bekommt. Die 25 Euro sind für den Geschädigten.

Nun, recht einfach, ich weiß was mir zusteht.

Na offensichtlich nicht, wenn Du auf Ersatzwagen, Nutzungsausfall, Aufwendungspauschale usw. verzichtest.

Hi

Ist das jetzt ein Beleg dafür, dass das jeder so
machen sollte?

Habe ich das behauptet?

Allerdings ist es auch nicht richtig, daß der Ratschlag von q_treibaer auf jeden Fall einfach nur Quatsch ist.

Gruß
Edith

Hi,

Also vertritt die Werkstatt nicht nur bezüglich der Forderung,
sondern klärt auch gleich noch die Schuldfrage?
Wird ja immer interessanter hier.

Warum sollte die Werkstatt die Schuldfrage klären? Der ist es schnurzpiepegal wer schuldig ist wenn sie ihr Geld bekommt.

Ah so. Und natürlich weiß das die Versicherung nach der
Schilderung durch die Werkstatt.

Wieso Werkstatt? Den Unfallschadensbericht muss immer noch der Verursacher und sein Gegner ausfüllen.

Hast Du doch geschrieben.

Das die Werkstatt direkt die Rechnung an die Versicherung schreibt.

Also nun doch. Du solltest Dich entscheiden. Oder sind Dir
schlicht die Begriffe nicht klar?

Die Begriffe sind mir schon klar, Dir nicht?

Offensichtlich aber mehr als Du. Was einfach zu sein scheint.

Glaube ich nicht, mit Verkehr beschäftige ich mich schon einige Jahre intensiv.

(ianal)

Merkt man, sorry.

Und jetzt wird es kindisch, deshalb EOD

Q-Gruß

Hi,

Hallo nochmal!

Und dann an drei Empfangsdamen vorbei? In ein riesiges
holzvertäfeltes Büro, wo der Anwalt hinter einem riesigen
erhöht postierten Schreibtisch sitzt und unwirsch sagt: Nun
gut, fünf Minuten höre ich Ihnen zu, junger Mann?

Ach Du übertreibst, Personal kostet Geld, und die Damen teilen sich die Anwälte.

Zeit haben die meisten Anwälte, da kann man jedes mal wieder von Adam und Eva anfangen. Nur haben die selten Zeit mal bevor der Mandant kommt einen Blick in die Akte zu werfen. Oder nett, wenn der Anwalt vor Gericht plötzlich nicht weiß um was es überhaupt geht.

Ach, es könnte Komplikationen geben? Sieh an! Also dann mal
lieber drei Tage zu Fuss gehen und bloß keine Ansprüche
stellen, sonst erhöhen die noch Tante Erna die Prämie und ich
bin schuld!

Natürlich kann es Probleme geben, und ein unausgegorener Ratschlag eines Anwalts hätte mir fast mal eine Menge Geld gekostet. Von daher sind so pauschale Aussagen wie mit dem Mietwagen fehl am Platze wenn die Umstände unbekannt sind.
Und ja, ich bin der Meinung die Schadensminderungspflicht sollte ernst genommen werden, ist unser aller Geld.

Noch mal: Was für eine Arbeit? Was für Briefpapier? Was für
Porto? Wenn einer Briefe schreibt, dann ist das doch der
Anwalt. Und der zahlt das Papier mit dem Geld, das er nach RVG
bekommt. Die 25 Euro sind für den Geschädigten.

Du meinst die Pauschale die der Geschädigte in Rechnung stellen kann, sorry habe ich falsch aufgefasst. Aber waren das nicht bis vor kurzen nur 20€? Ist auch nicht so wichtig.

Na offensichtlich nicht, wenn Du auf Ersatzwagen,
Nutzungsausfall, Aufwendungspauschale usw. verzichtest.

Ersatzwagen bekomme ich von der Werkstatt wenn es eine gute ist ( auch wenn mir keiner zustehen würde ). Nutzungsausfall wenn ich ein anderes Auto habe? Und die 20€ oder 25€ dürften auch kein Problem sein die zu bekommen. Dafür lohnt ein Anwalt nicht.

Q-Gruß

Hallo!

Wieso Werkstatt? Den Unfallschadensbericht muss immer noch der
Verursacher und sein Gegner ausfüllen.

Den muss überhaupt niemand ausfüllen.

Gruß
Tom