Frage z. Verkehrsschild

Folgendes wird angenommen :
Zwischen zwei Orten A und B gibt es eine Strasse (lol)
ziemlich genau in der Mitte ist eine Abzweigung
zu einem weiteren Ort C. Von A bis nach der Einmündung von
C gilt Tempo 70 , danach Tempo 100. Zwischen C und der
Einmündung keinerlei Tempobeschränkung, also auch Tempo 100.
Wenn man nun von C kommt und nach B will, so kann man zwischen
der Einmündung und dem 70-Ende Schild deutlich mehr als
100 km/h erreichen.
Ist es nun so, dass der von A kommende Autofahrer auf der Strasse
70 km/h fahren darf, der von C kommende jedoch 100 km/h?

Zwischen zwei Orten A und B gibt es eine Strasse (lol)

Hi,

muss ja eine seltsame Gegend sein :wink:

Ist es nun so, dass der von A kommende Autofahrer auf der
Strasse
70 km/h fahren darf, der von C kommende jedoch 100 km/h?

Nein, es sind Streckengebote die auch über Kreuzungen hinweg gelten.
Mit der Ausrede, da war kein Schild, könnte möglicherweise ein Ortsunkundiger durchkommen, aber ein Ortskundiger weiß das dort 70 gelten.

Q-Gruß

Hallo,

das Thema hatten wir vor einiger Zeit schoneinmla, ich finde es so schnell aber nicht, deshalb kurz die rechtliche Situation:

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt solange, bis sie zurückgenommen wird. Abzweigungen ändern daran nichts. Der Abbieger, der aber von der Geschwindigkeitsbegrenzung nichts weiss und deswegen zu schnell fährt, handelt zwar ordnungswidrig, begeht aber keine Ordnungswidrigkeit.

Gruss

Iru

Ganz generell kann man sagen:
Wenn ich auf einer Straße fahre auf der 70 km/h erlaubt ist und nun kommt eine Abzweigung oder Kreuzung, und danach wird das Geschwindigkeitsschild für meine Richtung nicht wieder wiederholt, so ist das Geschwindigkeitsgebot aufgehoben, da derjenige, der von der Abzweigung auf meine Straße einbiegt ja gar nichts von dem Schild wissen kann. Dies gilt natürlich nicht für Feldwege oder Grundstückeinfahrten. Niemand muss auswendig wissen, wie schnell er wo fahren darf. Das weiß ich, wenn ich z.B. aus Stuttgart komme, in Berlin auch nicht. Und da die Rechtslage eindeutig sein muss, begeht man keinen Verstoß.

Ganz generell kann man sagen:
Wenn ich auf einer Straße fahre auf der 70 km/h erlaubt ist
und nun kommt eine Abzweigung oder Kreuzung, und danach wird
das Geschwindigkeitsschild für meine Richtung nicht wieder
wiederholt, so ist das Geschwindigkeitsgebot aufgehoben,

Hi,

da kann man sagen das dieses ganz generell falsch ist.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=5ab38…

Da ist es gut beschrieben.

Q-Gruß

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Ich zitiere:

"Einbiegen in eine Strecke ohne Kenntnis des Streckenverbotes:

Die Wiederholung der Schilder nach Einmündungen ist zwar gebräuchlich, aber nicht strikt vorgeschrieben. Einbiegenden Fahrern ohne Ortskenntnis kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie das Streckenverbot nicht beachten. In der Praxis ergeben sich daraus bestenfalls Probleme bei der Ahndung von Verstößen."

Ich sehe meine Aussage darin eher bestätigt. Wenn ich bei einer T-Kreuzung in die durchgehende Straße einbiege und es wird kein Streckenverbotszeichen wiederholt, so habe ich mich auch an kein Streckenverbot zu halten. Selbst wenn für die durchgehende Straße eines bestanden hätte. Ob dies nun so schriftlich im Gesetz verankert ist sei mal dahin gestellt (der Artikel war auch aus 2003), aber Fakt ist, es wird von der Polizei unter keinen Umständen geahndet werden, weil so was wäre ein klassisches Beispiel für „Für den Papierkorb arbeiten“.

Hallo,
Vielleicht liest Du Deinen eigenen Post nochmal durch. Dann würdest Du nicht behaupten, dass das:
„Wenn ich auf einer Straße fahre auf der 70 km/h erlaubt ist und nun kommt eine Abzweigung oder Kreuzung, und danach wird das Geschwindigkeitsschild für meine Richtung nicht wieder wiederholt, so ist das Geschwindigkeitsgebot aufgehoben…“
das gleiche ist wie:

Die Wiederholung der Schilder nach Einmündungen ist zwar
gebräuchlich, aber nicht strikt vorgeschrieben. Einbiegenden
Fahrern ohne Ortskenntnis kann kein Vorwurf gemacht werden,
wenn sie das Streckenverbot nicht beachten. In der Praxis
ergeben sich daraus bestenfalls Probleme bei der Ahndung von
Verstößen."

Dein erstes Posting ist komplett falsch, einfach

Für den Papierkorb

Gruß
loderunner (ianal)

Ob dies nun so
schriftlich im Gesetz verankert ist sei mal dahin gestellt
(der Artikel war auch aus 2003), aber Fakt ist, es wird von
der Polizei unter keinen Umständen geahndet werden, weil so
was wäre ein klassisches Beispiel für „Für den Papierkorb
arbeiten“.

Hi,

die Blitzer blitzen egal woher jemand kommt. Und nicht die Polizei ahndet, sondern im Zweifelsfall der Richter spricht das Urteil.

Und hier genau liegt der Hase im Pfeffer, der eine Richter richtet so, der andere Richter eben wieder anders. Kennst Du nicht den Spruch. Zwei Juristen drei Meinungen.

Formal gilt das Limit, und wenn ich nicht sicher sein kann, muss ich eben die Geschwindigkeit entsprechen anpassen.

Q-Gruß

OK…das Sprichwort ist mir wirklich nicht bekannt. Jedoch gilt, wie für alle anderen Gesetze und Vorschriften:

Wenn ein Richter entscheidet, dass es ein Verstoß ist, dann ist es auch einer. Dann kann ein anderer nicht kommen und sagen, dass es kein Verstoß wäre. Denn sonst könnte der erste Kläger ja seinen Fall wieder aufrollen lassen und gegen das Urteil klagen. Es muss eindeutig sein, und das ist es hier nicht. Also Blitzer hin oder her, wenn für meine Strecke kein Schild steht habe ich nichts falsch gemacht und ich muss auch nichts Zahlen. Sollte es zu einer Verhandlung kommen bin ich mir zu 100% sicher, gibt es einen Freispruch. Und die Kosten für die Verhandlung trägt das Gericht.