Nehmen wir mal an, jemand drängelt auf der Autobahn.
Also nicht ein bisschen, sondern richtig massiv, so dass man
Angst bekommt.
Um genau zu sein. Kurz nach der österreichisch-deutschen
Grenze tauchte im Rückspiegel eines Autos A (linke Spur)
ein Golf auf, welcher auf ca. 5 Meter auffuhr.
Geschwindigkeit etwa 110 km/h, aber schneller als auf der rechten Spur.
Nachdem das vorausfahrende Autoweggefahren war, erhöhte der Fahrer
von A die Geschwindigkeit auf knapp über 240 km/h (Die Winterreifen
dürfen nicht schneller gefahren werden.) Nur der Golf fährt wieder
auf deutlich unter 10 Meter heran. Auf die rechte Spur geht nicht,
da die Autos dort deutlich langsamer sind und bremsen bei dem
Tempo mit einem Affen hinter sich , naja …
Also hat der Beifahrer seine Kamera genommen und ein kurzes Video
von der Art Tacho-Heckscheibe-Tacho-Heckscheibe aufgenommen sowie
zwei Fotos, die Fahrer und Kennzeichen zeigen. Als dann auf 120
beschränkt wurde, fuhr der Fahrer von A nach rechts und der
Golffahrer drängelte schon den Vordermann weg.
Eigentlich wäre A mit den „Beweisen“ sofort zu Polizei,
aber der Golf hatte ein österreichischen Kennzeichen, und der
Fahrer von A hat besseres zu tun als bei der Polizei seine
Zeit zu verbringen und nachher kann der Fahrer des Golfs für
nichts belangt werden, da er Österreicher ist.
Wie sieht es hier aus ?
Fahrer von A hat besseres zu tun als bei der Polizei seine
Zeit zu verbringen und nachher kann der Fahrer des Golfs für
nichts belangt werden, da er Österreicher ist.
Wie sieht es hier aus ?
Ich meine, bin mir aber nicht ganz sicher, dass es ein Abkommen zwischen Deutschland, Österreich, Schweiz und Frankreich gibt was Verkehrssünder betrifft. Sicherlich wird nicht jedes kleine Bußgeld den Weg zum Verkehrssünder finden. Aber bei gravierenden Verstößen bekommt jeder sein Fett weg. (Also, wenn es so um Geldstrafen jenseits von 100 Euro geht, schätze ich)
Hallo,
da es sich bei dem geschilderten Verhalten neben der Ordnungswidrigkeit auch um eine Straftat handelt, ist durchaus der Rechtshilfeweg zur Ahndung der Straftat gegeben, evtl. wird dieses Verhalten auch unmittelbar in Österreich geahndet (Analoge Anwendung des § 7 StGB Deutsch).
Gruss
Iru
Genau darum geht es.
Die deutsche Strafe allein für die Owi ist es nicht wert,
da der, der sich ein 40k€ Auto leistet über die paar hundert
Euro lächelt bzw genervt ist, aber mit sowas ist niemandem
geholfen. Der Fahrer hat sich übrigens dazu entschlossen
den im Moment in einer anderen Sache tätigen österreichischen RA
bezüglich dieser Geschichte mal zu konsultieren und zu Fragen
ob eine Anzeige das gewünschte Ergebniss haben könnte -
nämlich Führerscheinentzug.
moin,
da hat es sich immer fabelhaft bewaehrt, die spritzduesen seines autos etwas zu verstellen, dass die fluessigkeit ueber die frontscheibe hinweg auf den zu dicht auffahrenden hintermann geraet.
gerade wenn es sehr kalt ist, haben viele autofahrer nicht vorgebeugt = genuegend frostschutz im wischwasser, nein, nach so einer kleinen spritze sind sie intensiv damit beschaeftigt, wieder durchblick zu bekommen…
in der hardcoreversion funktioniert das besonders gut, wenn man dem wischwasser eine geringe menge fussbodenwachs zufuegt, allerdings muss man dann auch seine eigene waschanlage in haeufigem betrieb haben, damit da nichst verklebt…
gute fahrt
khs
Hallo,
da hat es sich immer fabelhaft bewaehrt, die spritzduesen
seines autos etwas zu verstellen,
wenn es sich lohnt, die Spritzdüsen zu verstellen, um irgendwelche Drängler zu ärgern und dafür das Risiko einzugehen, nach Gehör fahren zu müssen, sollte man sich vielleicht doch lieber mal Gedanken über die eigene Fahrweise machen.
Ein Geisterfahrer? Das sind hunderte!
(kopfschüttelnder) Gruß
loderunner
Ein weiterer Aspekt
Hallo!
Wenn ich mit 240 km/h unterwegs bin bzw. wäre (ich gestehe, dass ich noch nie ein Auto unterm Hintern hatte, welches da mitgemacht hätte), dann habe ich beide Hände am Lenkrad und die Augen auf der Fahrbahn. Ganz bestimmt würde ich nicht nach meiner Digitalkamera nesteln und einen durchkomponierten Film drehen. Da können genervte Polizeibeamte einem wegen offensichtlicher Unachtsamkeit schon ein kleines Stricklein draus drehen.
Mein Rat wäre: kurz ärgern und darauf hoffen, dass der Raser auch mal einer Zivilstreife auffällt.
Grundsätzlich können Straftaten in Deutschland natürlich auch von Österreichern begangen und entsprechend verfolgt werden. Und das geschilderte Verhalten ist eindeutig eine Straftat.
Uiuiui, lesen müsste man können…
…wenn der Beifahrer das Filmchen dreht, kann man es ja auch noch jederzeit der Polizei übermitteln, auch online. Dafür muss man nicht stundenlang rumsitzen. Und wie gesagt - wenn das deutsche Strafrecht nicht auch Straftaten abdecken würde, die zwar in Deutschland, aber von Nicht-Deutschen begangen werden, dann würden unsere JVAs nicht so über Überbelegungen jammern…
Hallo!
Naja, die strafrechtliche Komponente richtet sich nach deutschem Recht. In Österreich ist knappes Auffahren nicht als Nötigung strafbar (Jud, in der Lehre str).
Gruß
Tom
Moin!
Nehmen wir mal an, jemand drängelt auf der Autobahn.
…dann müsste man die Situation in ihrer Gesamtheit betrachten und eruieren, ob z.B. das Rechtsfahrgebot durch den Bedrängten mißachtet worden sein könnte und sich aus einem solchen Grund evtl. eine weitere Verfolgung des Falles auch für ihn negativ auswirken könnte.
Eine solche Provokation rechtfertigt zwar keinen weiteren Verstoß, bei der Verfolgung ist dann eine Verfahrenseinstellung jedoch denkbar.
Also nicht ein bisschen, sondern richtig massiv, so dass man
Angst bekommt.
Exkurs: ich persönlich würde dann ja rechts rüber fahren.
Wer Angst hat, sollte evtl. nicht 240, sondern Bahn fahren…
Um genau zu sein. Kurz nach der österreichisch-deutschen
Grenze
Wo? In D oder A?
tauchte im Rückspiegel eines Autos A (linke Spur)
ein Golf auf, welcher auf ca. 5 Meter auffuhr.
Geschwindigkeit etwa 110 km/h, aber schneller als auf der
rechten Spur.
Wueviel schneller? Hat A mit merklich höherer V überholt, so wie es in der StVO vorgeschrieben ist?
Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130 (Richt-V). Hat A evtl. in strafbarer Weise den Verkehr behindert?
Nachdem das vorausfahrende Autoweggefahren war, erhöhte der
Fahrer
von A die Geschwindigkeit auf knapp über 240 km/h (Die
Winterreifen
dürfen nicht schneller gefahren werden.) Nur der Golf fährt
wieder
auf deutlich unter 10 Meter heran.
Mir ist kaum ein VW-Golf-Modell bekannt, welches über 220 läuft…
Dennoch: bei solchen Geschwindigkeiten dicht aufzufahren bzw. andere bewusst zu blockieren ist strafbar, dumm und auch für Dritte gefährlich.
Unabhängig von der rechtslage gibt es m.E. für A hier nur eine Option: vom Gas gehen und rechts rüber fahren, sobald irgendwie möglich. Deeskalation rettet hier ggf. Leben.
Auf die rechte Spur geht
nicht,
da die Autos dort deutlich langsamer sind und bremsen bei dem
Tempo mit einem Affen hinter sich , naja …
Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser Beurteilung. Eingehalten?
Also hat der Beifahrer seine Kamera genommen und ein kurzes
Video
von der Art Tacho-Heckscheibe-Tacho-Heckscheibe aufgenommen
sowie
zwei Fotos, die Fahrer und Kennzeichen zeigen.
Das könnte das Recht des Golf-Fahrers am eigenen Bild verletzen.
Zudem könnte es eine eigene Verfehlung belegen.
Als dann auf
120
beschränkt wurde, fuhr der Fahrer von A nach rechts und der
Golffahrer drängelte schon den Vordermann weg.
Rechtfahrgebot beachtet? Was geht A der Vordermann von B an?
Eigentlich wäre A mit den „Beweisen“ sofort zu Polizei,
aber der Golf hatte ein österreichischen Kennzeichen, und der
Fahrer von A hat besseres zu tun als bei der Polizei seine
Zeit zu verbringen
Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten. Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…
und nachher kann der Fahrer des Golfs für
nichts belangt werden, da er Österreicher ist.
Wenn er in D rechtskräftig verurteilt würde, müsste er mit Sanktionen rechnen, apätestens sobald er wieder in D einreist.
Ferner gibt es ein bilaterales Abkommen bzgl. Eintreibens von Bußgeldern zwischen D und A.
In D muss der Halter m.W. nicht unbedigt den Fahrer nennen. Nur der Fahrer kann belangt werden, er muss eindeutig identifiziert werden.
Ein Video aus einer Privatkamera reicht da möglicherweise nicht aus.
In A sieht das anders aus, hier haftet der Halter zumindest für den Strafzettel.
Ob er in A auch den Lappen abgeben muss, wenn ihm die Tat nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, weiß ich nicht.
Wie sieht es hier aus ?
Schlecht.
„Zwei Deppen, ein Gedanke“ kommt mir bei so etwas spontan in den Sinn.
Komischerweise werde ich so gut wie nie bedrängt. Und mein Alltagswagen hat in den Papieren eine Vmax von 209 eingetragen, ist also gegen Dein Auto eher lahm…
Tip: rechts fahren.
Gruß,
M.
Moin!
Solche Spielchen können sehr schnell nach hinten losgehen.
Schlimmstenfalls verunglückt der Drängler schwer.
Wer dann denkt „selbst schuld“ hat ein Problem mit seinem Sozialverhalten.
Ich persönlich plädiere für die Einhaltung des Rechtsfahrgebotes und einen friedlichen, zügigen Fahrstil.
Dann braucht man das alles nicht, die Düsen können bleiben wo sie sind und man kommt schnell und sicher ans Ziel.
Klappt bei mir nach einer anfänglichen Raserphase bis ca. 22 J. seit vielen Jahren bestens.
M.
Anmerkung
Hallo,
Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V).
Seit wann darf man links nur mit mindestens 130 Fahren?
Auf die rechte Spur geht nicht,
da die Autos dort deutlich langsamer sind und bremsen bei dem
Tempo mit einem Affen hinter sich , naja …Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?
Was ist die „10 Sek. Regel“ und in welchem Gesetz steht sie?
Also hat der Beifahrer seine Kamera genommen und ein kurzes
Video von der Art Tacho-Heckscheibe-Tacho-Heckscheibe
aufgenommen sowie zwei Fotos, die Fahrer und Kennzeichen
zeigen.Das könnte das Recht des Golf-Fahrers am eigenen Bild
verletzen.
Seit wann gibt es ein Recht am eigenen Bild im Zusammenhang mit Beweisfotos? Das ist ein Begriff aus dem Urheberrecht und könnte höchstens dann interessant werden, wenn die Bilder irgendwo veröffentlicht werden.
Als nächstes kommt dann die Forderung nach einem Verbot von Radar-Blitzern mit eingebautem Foto, hm?
Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil
reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten.
Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…
???
Hab ich die Ironie nicht gefunden?
In D muss der Halter m.W. nicht unbedigt den Fahrer nennen.
Nur dann nicht, wenn es sich um Verwandte handelt.
Nur der Fahrer kann belangt werden, er muss eindeutig
identifiziert werden.
Ein Video aus einer Privatkamera reicht da möglicherweise
nicht aus.
Sondern was? Fingerabdrücke? DNA-Test?
Deiner Bemerkung bezüglich Deeskalation etc. kann ich zustimmen, aber der Rest ist teilweise schon etwas fragwürdig.
Gruß
loderunner
Hallo!
Hui, so ein langes Posting und dann so eine Ansammlung von Unsinn - Respekt!
Eine solche Provokation rechtfertigt zwar keinen weiteren
Verstoß, bei der Verfolgung ist dann eine
Verfahrenseinstellung jedoch denkbar.
Weshalb sollte diese denn erfolgen?
Also nicht ein bisschen, sondern richtig massiv, so dass man
Angst bekommt.Exkurs: ich persönlich würde dann ja rechts rüber fahren.
Egal, ob man dann selbst zur Bedrohung der Leute auf der rechten Spur wird?
Wer Angst hat, sollte evtl. nicht 240, sondern Bahn fahren…
Schwachsinns-Spruch des Jahres.
Um genau zu sein. Kurz nach der österreichisch-deutschen
GrenzeWo? In D oder A?
In Deutschland (man darf das Wort ruhig ausschreiben) wohl, denn sonst dürfte man nicht über 200 km/h fahren.
Wueviel schneller? Hat A mit merklich höherer V überholt, so
wie es in der StVO vorgeschrieben ist?
Wo ist denn bitteschön vorgeschrieben, dass auf einer mehrspurigen Autobahn die Geschwindigkeit links wesentlich höher zu sein hat als rechts?
Warum nur 110 auf der linken Spur, nicht wenigstens 130
(Richt-V).
Könnte es vielleicht eine Kolonne gewesen sein mit 110 km/h?
Hat A evtl. in strafbarer Weise den Verkehr
behindert?
Oh, der Spruch von oben bekommt Konkurrenz…
Dennoch: bei solchen Geschwindigkeiten dicht aufzufahren bzw.
andere bewusst zu blockieren ist strafbar, dumm und auch für
Dritte gefährlich.
Hallelujah! Wo Du recht hast, hast Du recht! Das muss an dieser Stelle auch mal gesagt werden.
Unabhängig von der rechtslage gibt es m.E. für A hier nur eine
Option: vom Gas gehen und rechts rüber fahren, sobald
irgendwie möglich. Deeskalation rettet hier ggf. Leben.
Wenn Du über 200 km/h fährst und 5 Meter hinter Dir klebt einer, dann GEHST DU VOM GAS??? Was für ein Auto fährst Du? Das Bat-Mobil? Einen hochgetunten Leopard-II?
Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?
10 Sekunden Regel? Dauert die Regel nicht eine knappe Woche? Oder worum geht es hier?
Das könnte das Recht des Golf-Fahrers am eigenen Bild
verletzen.
Und wie bitteschön? Veröffentlichen die Staatsanwaltschaften ihre Lieblingsvideos auf Youtube?
Das ist schonmal gut. Lieber erstmal den eigenen Fahrstil
reflektieren und die Polizei icht mit solchem Käse aufhalten.
Solange es nicht kracht, war´s wohl nicht so schlimm…
Heiliger St. Florian, verschon’ mein Haus, zünd’ andere an. Ich für meinen Teil bin froh um jeden bescheuerten Drängler weniger auf unseren Straßen.
Wenn er in D rechtskräftig verurteilt würde, müsste er mit
Sanktionen rechnen, apätestens sobald er wieder in D einreist.
Ferner gibt es ein bilaterales Abkommen bzgl. Eintreibens von
Bußgeldern zwischen D und A.
Wir reden hier nicht von einer Ordnungswidrigkeit. Wir reden von Straftaten innerhalb der Europäischen Union. Ein „europäischer Haftbefehl“ könnte da Wunder wirken.
In D muss der Halter m.W. nicht unbedigt den Fahrer nennen.
Nur der Fahrer kann belangt werden, er muss eindeutig
identifiziert werden.
Ein Video aus einer Privatkamera reicht da möglicherweise
nicht aus.
Möglicherweise, wenn man den Täter nicht erkennen kann.
In A sieht das anders aus, hier haftet der Halter zumindest
für den Strafzettel.
Ob er in A auch den Lappen abgeben muss, wenn ihm die Tat
nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, weiß ich nicht.
Tom möge mcih korrigieren, aber ich glaube einfach mal, dass auch in den Bergen jeder nur im Rahmen seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit belangt werden darf.
Komischerweise werde ich so gut wie nie bedrängt. Und mein
Alltagswagen hat in den Papieren eine Vmax von 209
eingetragen, ist also gegen Dein Auto eher lahm…
Es ist schon komisch, dass Du überhaupt irgendwo ankommst, wenn Du auf der Autobahn nur dann überholst, wenn Du mindestens 130 und auch noch deutlich schneller fahren kannst als die Leute auf der rechten Spur.
Hallo nochmal!
Nachdem ich Dich oben so zerpflückt habe, hier noch ein Extra-Sonderlob für dieses Posting. Von Gegenangriffen jeglicher Art sollte man die Finger lassen.
moin,
ich gebe dir uneingeschraenkt recht mit der befürwortung eines friedlichen zügigen Fahrstils!
mit dem rechtsfahrgebot kann ich dir nicht ganz folgen, denn die autobahnen, die ich sehr regelmaessig benutze ( a3 + a5 ) sind einfach so ueberlastet, dass saemtliche spuren ausgelastet werden muessen, um den verkehrsfluss aufrecht zu erhalten.
ich werde diese „spritzmethode“ auch nicht anwenden, wenn die linke spur relativ frei ist, ich also genuegend zeit hatte, auf dieselbe zu wechseln, ohne einen viel schneller von hinten kommenden auszubremsen.
wenn es hier zu dichtem auffahren eines hintermannes kommt, dann sehe ich das als ein von mir erzeugtes undzu verantwortendes problem, weil ich schlichtweg meine geschwindigkeit ueber- und die des hintermannes unterschaetzt habe.
ich spreche eher von den situationen, wo es auf den bahnen auf allen spuren zu dichtem verkehr gekommen ist, einige idioten dann meinen, sie koennten durch draengeln/zu dichtes auffahren in der endlosen kette der fahrzeuge einen platz nach vorn gutmachen.
ich fuehle mich bei 120 kmh durch ein auto, dass nur 10m hinter mir faehrt bedroht, und diese bedrohung loese ich damit auf, dass ich meine scheiben wasche…
das halte ich fuer ungefaehrlicher, als im dichten verkehr nach rechts zu wechseln, und der psyche tut sowas sehr gut, zu wissen, dass sich der draengler tierisch aergert…
gruss
khs
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Hallo!
das halte ich fuer ungefaehrlicher, als im dichten verkehr
nach rechts zu wechseln, und der psyche tut sowas sehr gut, zu
wissen, dass sich der draengler tierisch aergert…
Meiner Psyche ginge es nicht ganz so gut, wenn der Raser vor Schreck das Lenkrad rumrisse und auf die Gegenfahrbahn flöge.
die frage ist einfach: er oder ich?
die antwort auch: ER!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Auf die rechte Spur geht nicht,
da die Autos dort deutlich langsamer sind und bremsen bei dem
Tempo mit einem Affen hinter sich , naja …
Es geht einzig und allein um die 10 Sek. Regel bei dieser
Beurteilung. Eingehalten?
Jetzt bin ich verwirrt. Welche ist das ?
liebe Grüße
Jasmin
Hallo,
Als nächstes kommt dann die Forderung nach einem Verbot von
Radar-Blitzern mit eingebautem Foto, hm?
die hätte ich schon lang verboten!
Gruß,
Markus
die frage ist einfach: er oder ich?
die antwort auch: ER!!
Ich habe den Film „Death Race“ auch gesehen. Die Realität ist da schon eine andere. Viel Spaß im Gerichtssaal, wenn die Kinder des Rasers und der auf der Gegenfahrbahn ums Leben Gekommenen Deiner Verhandlung beiwohnen.