Musik mit Mp3-Player oder Handy im Auto abspielen

Folgendes Problem beschäftigt mich gerade:

Darf man Handys zum Abspielen von Musik über das Autoradio benutzen?

Viele Autofahrer nutzen Mp3-Player die über einen Kassetten-Adapter, Line-In oder FM-Transmitter mit dem Autoradio verbunden sind. Um nun einen anderen Titel zu wählen muss zwangsläufig der Mp3-Player bedient werden, was über den Next-Button recht schnell geht, bei Auswahl eines bestimmten Titels länger dauern kann und damit die Konzentration stört.
Ich habe noch nie gehört, dass wegen der Bedienung eines Mp3-Players jemand bestraft worden wäre, bzw. dass das nicht erlaubt ist. Wie sieht aber die rechtliche Situation aus (Unfallsituation mal außen vor gelassen)?

Die selbe Frage stellt sich mir besonders mit Handys. Fast alle heutigen Geräte können Musik abspielen und sind auf dem selben Weg wie Mp3-Player anschließbar. Bei Handys ist es aber ausdrücklich verboten diese in der Hand zu halten. Ist es aber erlaubt das Handy zur Musikwiedergabe zu bedienen (z.B. um einen neuen Musiktitel auszuwählen) wenn es sich
a) in einer Halterung
b) liegend im Auto (z.B. in einer Ablagefläche)
befindet?

Bin gespannt auf die Antworten, wobei ich persönlich vermute, dass es in der Praxis auf das Wohlwollen der Polizisten ankommt falls man angehalten wird. Sehen diese, dass das Handy per Audiokabel angeschlossen ist und unverdächtig liegt wird schätze ich oft nichts passieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass man überhaupt angehalten wird sollte ja eigentlich sowieso eher gering sein, wenn man wirklich nur einmal auf eine Taste drückt für den nächsten Titel und dabei das Handy nicht in der Hand halten muss.

Ich erinnere mich an ein Urteil, in dem es um die Verwendung von
Handies als Navi ging. Dort hieß es auch, dass man es zwar benutzen
darf, aber nicht wärend der Fahrt bedienen darf. Stand vor ein paar
Monaten in der ADAC Motorwelt.

Natürlich darf man Handys zum Musikabspielen nutzen, man darf ja auch mit ihnen telefonieren.
Man darf sie NICHT in der Hand halten. Wenn du also eine passive Halterung hast und drückst drauf, um zum nächsten Titel zu gelangen - das ist völlig okay.

kein Wohlwollen
Hallo!

dass es in der Praxis auf das Wohlwollen der Polizisten
ankommt

Deutschland ist ein frehitlich demokratischer Rechtsstaat. In einem solchen haengt nichts vom Wohlwollen eines Polizisten ab.

Gruss
Paul

Hi,

dann komm mal in die Realität…

Grüße
Didi

In einem solchen haengt nichts vom Wohlwollen eines Polizisten ab.

Das „Wohlwollen“ nennt sich Opportunitätsprinzip und pflichtgemäßes Ermessen. :wink:

Iru

Willkür
Hallo!

Das „Wohlwollen“ nennt sich Opportunitätsprinzip und
pflichtgemäßes Ermessen. :wink:

Weder das eine noch das andere wurde aber im Ursprungspost mit „Wohlwollen“ gemeint; es zielte eher auf „Willkür“ ab.

Gruß
Paul

bin schon angekommen…
Hallo!

dann komm mal in die Realität…

Also ich habe die Realität als solche erlebt.
Selbstverständlich gibt es vereinzelt Polizisten, die nicht dem Rechtstaatliche Prinzip nach handeln, aber es sind eben Ausnahmen.

Gruss
Paul

Hi,

das war nicht böse gemeint.

Aber ich habe das schon öfters erlebt, dass Polizisten einen gewissen „Entscheidungsspielraum“ haben und doch einiges vom Wohlwollen und Tagesform des Polizisten abhängt, und natürlich, wie man sich demjenigen gegenüber verhält.

Ich hatte vereinzelt auch schon das Glück, dass Polizisten beide Augen zudrückten und 5 gerade sein liesen, leider aber auch schon andersrum.

Das sind letztlich doch auch nur Menschen.

Grüße
Didi

jo…
Hallo!

Aber ich habe das schon öfters erlebt, dass Polizisten einen
gewissen „Entscheidungsspielraum“ haben und doch einiges vom
Wohlwollen und Tagesform des Polizisten abhängt, und
natürlich, wie man sich demjenigen gegenüber verhält.

Ich hatte vereinzelt auch schon das Glück, dass Polizisten
beide Augen zudrückten und 5 gerade sein liesen, leider aber
auch schon andersrum.

Ja, ich habe das auch schon „öfters“ und „vereinzelt“ erlebt. Der Normalfall ist aber eben normal :smile:

Gruß
Paul