Fahrradunfall

Von: , Frage gestellt am So, 8. Feb 2009
Fährt ein Radfahrer auf einem Fußweg in entgegengesetzter Richtung und kommt es zu einem Unfall mit einem PKW, wie ist da die Schuldaufteilung zu bewerten? Also, der Fußweg darf in Fahrtrichtung mit dem Rad befahren werden und der PKW kommt von einem Parkplatz und muß den Fußweg überqueren.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrradunfall
    Fährt ein Radfahrer auf einem Fußweg
    in entgegengesetzter Richtung und kommt es zu einem Unfall mit einem :PKW, wie ist
    da die Schuldaufteilung zu bewerten? Also, der Fußweg darf in
    Fahrtrichtung mit dem Rad befahren werden und der PKW kommt
    von einem Parkplatz und muß den Fußweg überqueren.
    Handelt es sich um einen Fußweg oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg?
  2. Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
    Re: Fahrradunfall
    Hallo, Fährt ein Radfahrer auf einem Fußweg in entgegengesetzter
    Richtung und kommt es zu einem Unfall mit einem PKW, wie ist
    da die Schuldaufteilung zu bewerten?
    dass kommt vermutlich immer auf die Umstände an; wenn ich mir die Treffer in der ADFC-Urteilsdatenbank anschaue, dann aber wohl zu Lasten des Radfahrers:
    • Ein volljähriger Radfahrer, der auf einem nicht frei gegebenen Gehweg links der Fahrbahn fährt und mit einem Pkw zusammenstößt, der aus einer Grundstücksausfahrt gekommen ist und auf dem Gehweg steht, haftet zu 100 Prozent für den entstandenen Schaden. Die Betriebsgefahr des Pkw tritt hinter dem Alleinverschulden des den Gehweg befahrenden, erwachsenen Radfahrers, der zudem gegen das Rechtsfahrgebot verstößt, zurück. [2007-11-23, AG Frankfurt a. M., AZ: 32 C 1024/07-48]

    • 80% Haftung eines Radfahrers, der einen Gehweg in der "falschen" Richtung befährt und von einem Kraftfahrer angefahren wird, der aus einer Ausfahrt kommend nur nach links gesehen hat und deshalb zu 20% mithaftet. [2003-05-08, AG Neuss, AZ: 77/32 C 2675/02]

    • Wer als Radfahrer verbotswidrig den linken Gehweg und nicht den rechten Radweg benutzt, den trifft die alleinige Haftung für eine Kollision mit einem von links aus einer Nebenstraße herauskommenden Kraftfahrzeug. Eine Vorfahrt "rechts vor links" ist unter diesen Umständen ausgeschlossen. [2003-03-12, AG Stralsund, AZ: 11 C 1283/02]
    Also, der Fußweg darf in Fahrtrichtung mit dem Rad befahren
    werden
    …dabei ist zu beachten, dass dies nur bedeutet, dass man dort mit an Fußgänger angepasster Geschwindigkeit fahren darf – schnellere Radfahrer haben die Fahrbahn zu benutzen.

    --
    PHvL
  3. Antwort von (abgemeldet) nach 3 Tagen 1 hilfreich
    Re: Fahrradunfall
    Fährt ein Radfahrer auf einem Fußweg in entgegengesetzter
    Richtung und kommt es zu einem Unfall mit einem PKW, wie ist
    da die Schuldaufteilung zu bewerten?
    Hallo,

    das hängt von einigen Parametern ab, eine "treffende" Aussage ist hier nicht möglich. Also, der Fußweg darf in
    Fahrtrichtung mit dem Rad befahren
    Jeder Fuß-/Gehweg darf immer in beide Richtungen befahren werden, nämlich von Kindern unter 10 Jahren. Zumindest muss ein A-Fahrer damit immer rechnen. Und ein Fußgänger darf natürlich auch von der "anderen" Seite entlanglaufen. der PKW kommt von einem Parkplatz und muß den Fußweg überqueren.
    Stand der Pkw zum Zeitpunkt der Kollision bereits? Wenn ja, wie lange? Wo ist der Anstoßpunkt am Auto? Warum hat der A-Fahrer den F-Fahrer nicht gesehen und rechtzeitig angehalten? undundund

    Grundsätzlich haftet der Fz-Halter immer für einen solchen Schaden. Wenn den F-Fahrer nicht ganz komisch gefahren ist, wird der Fz-Halter also mit mindestens 25 - 30% in der Haftung sein.

    Grüße, M
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!