Hochstufung nichtig bei späterem Gerichtsurteil?

Hallo,

angenommen jemand hatte einen Autounfall wo es im ersten Blick so aus sah als ob er auch Schuld hatte und seine Versicherung hat gezahlt. Der Fahrer war sich aber seiner Unschuld bewusst und hat dank eines Gerichtsurteils recht bekommen. Seine Versicherung hat aber schon an den anderen bezahlt und den Fahrer hochgestuft. Kann dieser bei der ehem. Versicherung die Hochstufung rückgängig machen da ihm das Gericht ja recht gegeben hat?

hallo,

die versicherung wird vermutlich beim empfänger der zahlung rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter bereicherung geltend machen und den vermeindlichen schädiger - ihren eigenen versicherungsnehmer - rückwirkend so stellen, als habe es kein schadenereignis gegeben.

lg dev

Hallo,

sehe ich anders: wenn ohne Rückforderungsvorbehalt gezahlt wurde, ist das Geld „weg“.

Wurde keine Widerklage erhoben wurde, hat das Urteil in die andere Richtung auch keine Bedeutung, wenn ich das richtig sehe. Es müsste also ein 2. Prozess geführt werden, auch wenn es bescheuert klingt. Bin aber kein Experte für die ZPO (=> Levay?).

Grüße, M