Personenschutz bei Mitfahrgelegenheit

Ich habe mal eine Frage:

Wie sieht das aus mit Unfallschutz bei Mitfahrgelegenheiten?

Was passiert bei einem Personenschaden im Falle eines Unfalles (unverschuldet oder verschuldet)?

Ih weiß, dass Fahrer eine Hauftungsbeschränkung oder so was ausfüllen lassen können, doch bringt das tatsächlich etwas, wenn jemand verletzt würde? Schadensansprüche/Schmerzensgeld ja oder nein?

Was ist von diesen Gesichtspunkten empfehlenswert, vor der Fahrt zu klären/besitzen (Muss eine Personenhaftschutzversicherung vorhanden sein)?

Danke,
Sunny

hallo,

wenn der fahrer schuld ist, zahlt die gesetzlich vorgeschriebene kraftfahrt-haftpflichtversicherung.

für den fall, dass ein unfall passiert und der fahrer ist nicht schuld, kann sich jeder - wie ohnehin - selbst absichern.

lg dev

hallo,

wenn der fahrer schuld ist, zahlt die gesetzlich
vorgeschriebene kraftfahrt-haftpflichtversicherung.

für den fall, dass ein unfall passiert und der fahrer ist
nicht schuld, kann sich jeder - wie ohnehin - selbst
absichern.

Wenn ein Unfall passiert und der Fahrer ist nicht Schuld, ist normalerweise an anderer Schuld, dessen KFZ-Haftpflicht dann zahlen muss.
Dumm gelaufen evtl., wenn Unfallflucht vorliegt, aber dann hat der Fahrer ja auch Pech gehabt.

lg dev

Hallo,

Wenn ein Unfall passiert und der Fahrer ist nicht Schuld, ist
normalerweise an anderer Schuld, dessen KFZ-Haftpflicht dann
zahlen muss.

zum Beispiel das arme Wildschwein, daß vors Auto gelaufen ist und mit seinem Leben bezahlt…
Es schadet als Fahrer nichts, sich für diese Fälle bei den Mitfahrern abzusichern. Das empfehlen die Mitfahrzentralen und Automobilverbände auch und halten auch entsprechende Vordrucke bereit.
Falls das ganze auf dem Weg zur Arbeit/Uni/Schule/(meist auch)Ehrenamt/… passiert, ist man aber zum Glück über die entsprechende Unfallversicherung abgesichert.

Cu Rene

Hallo,

der Halter haftet auch ohne Verschulden aus der Betriebsgefahr, seit 2002 gibt es auch Schmerzensgeld für die Mitfahrer.

Der Fahrer/Halter muss(te) sich letztlich noch nie absichern; allenfalls die Mitfahrer, um nicht leer auszugehen bzw. um neben dem Schadenersatz (der sich nach Haftung und Schadenhöhe richtet) ggf eine zusätzliche Invaliditätsleistung zu erhalten.

Da hilft die häufig kritisierte private Unfallversicherung: zahlt bei allen Unfällen, egal ob Straßenverkehr, Beruf oder Urlaub.

Grüße, M