LKW Führerscheinverlängerung

Hallo, mal angenohmen, der lkw führerschein läuft am 21.05.2009 aus und muß verlängert werden. Normalerweise war das nie ein problem. Nur gibt es ja jetzt das neue Berufskraftfahrerequalifikationsgesetz. kennt sich jemand amit aus?? bräuchte man jetzt schon diese qualifikation?? es heißt ja , ab dem 01.09.2009 tritt das erst richtig in kraft und bis 2014 müßte man die qualifikation auf alle fähle haben.

gruß

Hallo,
die Führerscheinverlängerung hat mit dem BKrFQG erstmal nichts zu tun.
Wenn es nicht um Klasse D… geht, müssen aber alle, die am 10.9.2009 schon Berufskraftfahrer sind (genaugenommen steht im Gesetz, wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzt) zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 eine entsprechende Weiterbildung nachweisen und alle 5 Jahre wiederholen.
Am einfachsten macht man das mit der Verlängerung des Führerscheins. Ohne den braucht man auch keine Weiterbildung, weil man ja keine Fahrzeuge der entsprechenden Klassen mehr fahren darf.

Cu Rene

Hallo,

Wenn es nicht um Klasse D… geht, müssen aber alle, die am
10.9.2009 schon Berufskraftfahrer sind (genaugenommen steht im
Gesetz, wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder
eine gleichwertige Klasse besitzt) zwischen dem 10. September
2009 und dem 10. September 2014 eine entsprechende
Weiterbildung nachweisen und alle 5 Jahre wiederholen.

Zudem ist ab 50plus eine augenärztliche Bescheinigung alle fünf Jahre vorzulegen. Sinus links und rechts mindestens 1,0. Eingeschränkt mindestens Sinus 0,7

John

Hallo,

Zudem ist ab 50plus eine augenärztliche Bescheinigung alle
fünf Jahre vorzulegen. Sinus links und rechts mindestens 1,0.
Eingeschränkt mindestens Sinus 0,7

das braucht man aber auf jeden Fall um den Schein zu verlängern, auch wenn man kein Berufskraftfahrer ist (es soll tatsächlich Leute geben, die zum Spaß und rein privat mit dem LKW rumfahren). Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, macht man aber eben praktischerweise zur selben Zeit.

Cu Rene

Danke für die auskunft…hatte ich auch so verstanden…naja mit der verlängerung des führerscheins werden die bescheinigungen dafür noch nicht gemacht sein…die sollen rund 1000euro zusammen kosten…eine menge geld für einen alg1 bezieher
gruß patrick

naja jetzt erst mal 36 jahre alt aber trotzdem alle 5 jahre ärztliche gutachten machen lassen

naja jetzt erst mal 36 jahre alt aber trotzdem alle 5 jahre
ärztliche gutachten machen lassen

Nein, das ist erst ab 50plus Pflicht geworden. Ich meine damit nicht ab 50kg Gewicht, sondern Lebensalter :smile:

Alles aufmeksam lesen und verstehen bringt jeden voran.

Schönen Gruß,
John

(es soll tatsächlich Leute geben, die zum Spaß und rein privat mit dem
LKW rumfahren).

Hallo René,

meinst du auch diese Umweltschweine, die einen Hummer fahren?

Schönen Gruß,
John

Ich habe es schon richtig gelesen.Wenn man ab 1999 den C,CE nach neuem recht gemacht hat, muß man alle 5 jahre ärztliche gutachten zur verlängerung bringen.