Parkhausnutzung

Hallo ans Forum,

mal angenommen, man parkt in einem öffentlichen Parkhaus, welches Öffnungszeiten vo n 08:00 Uhr - 01:00 Uhr hat. Nun vergisst man innerhalb dieser Einstellzeiten sein Auto aus dem Parkhaus zu holen. Es gibt eine Notrufnummer, welche man für diverse Notfälle anrufen kann und von dieser „Hotline“ erfährt man, dass sie in der LAge seien das Parkhaus zu öfnnen um den Auslass zu gewähren. Hierfür soll allerdings eine Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Summe X, zusätzlich zur normalen Parkgebühr, gezahlt werden.

Wäre dies Rechtens? Grenzt es nichts schon an ein Art Freiheitsberaubung?

Über Informationen würde man sich freuen.

mfg

Moin,

mal angenommen, man parkt in einem öffentlichen Parkhaus,
welches Öffnungszeiten vo n 08:00 Uhr - 01:00 Uhr hat. Nun

Das ist doch eine klare Ansage.

(…)
man, dass sie in der LAge seien das Parkhaus zu öfnnen um den
Auslass zu gewähren. Hierfür soll allerdings eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe einer Summe X, zusätzlich zur
normalen Parkgebühr, gezahlt werden.

Wäre dies Rechtens? Grenzt es nichts schon an ein Art
Freiheitsberaubung?

Wo ist der Fahrzeugbesitzer denn dort seiner Freiheit beraubt? Er selbst kann doch hingehen und tun und lassen, was er will. Ich kann doch auch nicht bspw. beim Leiter der lokalen Postfiliale anrufen und darauf bestehen, dass er mir um 3h Nachts ein Paket aushändigt, welches mir tagsüber nicht zugestellt werden konnte, da er sonst Diebstahl beginge…

Das das Parkhaus gg. eine Gebühr von X Euro zu jeder Zeit geöffnet wird, ist ja eher als Service zu verstehen denn als Schikane.

Gruß,
Ingo

Die klare Alternative ist, dass das Parkhaus gar keinen solchen Service anbietet und der parkende einfach bis zum nächsten morgen warten muss…