In einem verkehrsberuhigten Bereich existiert eine Garageneinfahrt, vor der noch aus der Zeit, als hier noch kein Haus stand, zwei Parkplätze durch unterschiedliche Pflasterung der Straße angezeigt werden. Der erste Parkplatz liegt ca. 1 m von der engen Einfahrt entfernt, der zweite ca. 3,50 m.
Wenn auf dem ersten Parplatz jemand parkt, ist die Einfahrt voll blockert. Parkt jemand auf dem zweiten Parkplatz ist die Ausfahrt nur durch mehrfaches Rangieren möglich.
Darf auf solchen Parkplätzen geparkt werden, oder geht hier der Paragraph 12 StVO vor, der das Parken vor Einfahrten verbietet?
hallo
im zweifel greift auf jeden fall §1 und wenn dadurch jemand belästigt oder behindert wird dann darf dort eben nicht geparkt werden.
hauptmann
Hat denn in einem verkehrsberuhigten Bereich (VB) eine Parkplatzmarkierung Vorrang vor § 12 III 3, sodass man den § 1 heranziehen muss? Manche Ordnungsämter sind in diesem Fall sogar der Meinung, dass die Leute, die eine Parkplatzmarkierung vor ihrer Einfahrt in einem VB haben, halt einfach Pech haben und nun eben damit leben müssen. Gleiches äußern gelegentlich auch Polizisten. Wie kann man denn so was mit dem normalen Verstand erfassen.
hallo,
der gemeine polizist wird sich an die beschilderung halten die er vorfindet. ob diese markierung auch amtlich ist interessiert ihn erstmal nicht. wenn man nachweist, dass eine markierung nicht amtlich ist ( selbst gemalt) brauchst man diese auch nicht befolgen . wenn ich nun aber als ordentlicher verkehrsteilnehmer den eigentümer behindern würde, dann parke ich nicht da.
hauptmann.
und übrigens §1 ,1,2 stvo gilt immer !!
Aus der Schilderung entnehme ich, dass der Parkplatz / die Parkplätze direkt gegenüber der Einfahrt sind, oder wie ist das zu verstehen?
Schon mal mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufgenommen?
Wenn die allerdings rechts und links neben der Einfahrt sind wird es schwierig dagegen was zu unternehmen.
Genau! Die beiden Parkplätze sind unmittelbar vor (in Verlängerung) der Einfahrt. Das Ordnungsamt ist der Ansicht, dass solche Fälle rechtlich noch nicht geklärt sind und die Polizei sieht nur die Parkplatzmarkierung, aber nicht die Einfahrt - lustig nicht? Die Falschparker sehen die Einfahrt schließlich auch nicht. Scheint so ne Art Bermuda Dreieck zu sein - sowohl optisch als auch juristisch.