Unfall mit Totalschaden

Hallo zusammen,
nehmen wir an es gäbe ein Unfall. Bei einem normalen Überholvorgang bricht das Fahrzeug beim Wiedereinscheren hinten aus und es dreht sich, kracht in die Leitplanke. Polizei und ADAC werden gerufen. Bei dem Unfall würde NUR das Fahrzeug beschädigt - Totalschaden. Kein Mitfahrer würde verletzt werden, kein anderes Auto hätte Schaden. Nichts würde Schaden nehmen bis auf das eigene Auto. Nur die Leitplanke, welche die Haftpflichtversicherung übernehmen würde. Die Polizei würde einem sagen, dass eine Nachschulung und ein Bußgeld von 100€ auf einen zukommen würde. Es kommt aber nur ein Verwarnungsgeld von 35€ !!!

Meine Fragen wäre:
Bei solch einem Unfall, wann würde der Unfall verjähren? Nach 3 Monaten oder nach 6 Monaten? Wie ist das mit der Zustellungszeit?

Hi,

es kam ein Verwarnungsgeldangebot von 35€, also das Billigste was kommen kann. Zahlen und damit ist die Sache vom Tisch. Keine Nachschulung, keine Punkte.

Sollte das Angebot ausgeschlagen werden, wird ein Bußgeldbescheid die Folge sein, mit der Gefahr das es dann etwas teurer wird, u.U. auch Nachschulung und Punkte.

Was die Verjährung angeht, es dürfte ein Kombibogen sein, Anhörung/Angebot. Damit ist die Verjährung unterbrochen, und es sind wieder 3Monate.

Q-Gruß

Also das Angebot mit 35€ wird angenommen. Dienstag wären 3 Monate und 14 Tage vorbei, also wäre dann die verjährung gültig?

Was ist ein Kombibogen?

Also es wurden 2-3 Wochen nach dem Unfall die 35€ bezahlt, danach würde man nichts mehr hören.

Also das Angebot mit 35€ wird angenommen. Dienstag wären 3
Monate und 14 Tage vorbei, also wäre dann die verjährung
gültig?

Hi,

die Verjährung, ( 3Monate ) beginnt mit dem Unfall. Wird unterbrochen durch die Anhörung, ab da wieder neu 3Monate.

Was ist ein Kombibogen?

Es ist vereinfacht, zahlen und dann ist es erledigt. Nicht zahlen, dann wird ein Bußgeldverfahren eröffnet was mit zusätzlich 23,50€ belastet ist. Das Verfahren ist offen, kann zugunsten oder auch zum Nachteil des Betroffenen ausgehen. Kombi deshalb, weil dort, sollte die Verwarnung nicht angenommen werden, auch die Anhörung für das Bußgeldverfahren gemacht werden kann.

Also es wurden 2-3 Wochen nach dem Unfall die 35€ bezahlt,
danach würde man nichts mehr hören.

Wenn die Verwarnung angenommen wurde ist es erledigt was Punkte, Bußgeld, Nachschulung anbelangt.

Q-Gruß

Danke. Ich könnte mir denken jetzt ist einer glücklich. Natürlich keiner :wink: