Hallo,
ich sah gestern (ohne selber betroffen zu sein), dass in der Nähe eines Regionalflugahfens in einer Seitenstraße massenhaft Knöllchen an den Autos waren.
Die Straße befindet sich innerhalb geschl. Ortschaft, es besteht ein absolutes Halteverbot (durch das allseits bekannte Schild mit den zwei roten Balken). Nun parken dort einige Autos auf dem unbefestigten Seitenstreifen, teilweise in die Straße ragend, einige parkten aber auch ganz ohne Berührung der Fahrbahn.
An allen Fahrzeugen befanden sich Zahlscheine über 15 EUR wegen „Parkens im abs. Halteverbot“.
Zumindest die nicht die Fahrbahn benutzenden Fahrzeuge sollten doch aber eigentlich dort erlaubt sein, oder? Ich meine, solange kein Zusatzschild „gilt auch auf dem Seitenstreifen“ da ist, gilt das Halteverbot doch nur auf der Fahrbahn? Und wie genau muss man das nehmen, reicht bereits die Nutzung weniger Millimeter/Zentimeter der Fahrbahn aus, um ordnungswidrig zu handeln (ich denke mal: Ja).
Zusatzfrage:
Es gibt dort einen Abzweig von der Straße auf den „offiziellen“ (gebührenpflichtigen) Flughafenparkplatz. Hinter diesem Abzweig ist das Halteverbotszeichen nicht wiederholt. Müsste das nicht wiederholt werden, um auch nach der Abzweigung der Parkplatzzufahrt gültig zu sein? Diese Zufahrt sieht aus wie die durchgehende Straße, also kein Bordstein oder sonst ein Hinweis darauf, dass dies nur eine private Zuwegung ist.