Guten Tag,
Person A hat in Zürich „falsch“ geparkt(deutsches Kennzeichen).2h parken kosten 5CH, aber auf der Parkuhr stand -1 h. Person A wirft 5CH ein und hat nur eine Parkstunde dadruch wurde die Zeit um 20 min überschritten --> Strafe 40CH. Muss Person A die Strafe zahlen oder welche Möglichkeiten gibt es „drum herum“ zu kommen? Einspruch? Nicht zahlen?
Kann die Strafe in Deutschland eingeklagt werden?
Vielen Dank für jede Info
Gruß
Hi, keine Ahnung ob d. Strafe inzwischen in D eingeklagt werden kann, vor paar Jahren war´s noch nicht so.
Aber wenn sich d. Fahrer/Halter d. KFZ um die 40.- SFr drückt, sollte er die nächsten 10 Jahre nicht mehr in d. Schweiz fahren, denn spätestens dann wird er zur Kasse gebeten werden.
MfG ramses90.
Weiß jemand ob man nochmal angeschrieben wird, wenn die Person nicht zahlt?
Gibt es keine Möglichkeit die Situation zu erklären, da eigentlich die Person bezahlt hat.
Aber es muss ja auch erstmal bewiesen sein, dass das Knöllchen am Auto befestigt war oder? Aber auf die Idee kamen wahrscheinlich schon 100 te
…
Was meintest du mit kann beim Fahrer/Halter eingeklagt werden. D.h. wenn eine andere Person mit dem Auto in die Schweiz fährt muss diese Person bezahlen
???
Gruß und danke für die schnelle Antwort
08.08.2006 Schweiz kooperiert mit KBA bei Verfolgung von Verkehrssündern
Deutsche Autofahrer müssen künftig damit rechnen, nach Verkehrsvergehen in der Schweiz zur Kasse gebeten zu werden. Seit Anfang August kann das Schweizer Bundesamt für Straßen direkt auf die Daten des Kraftfahrt Bundesamtes in Flensburg zurückgreifen. Der Kanton Bern hat heute angekündigt, in Zukunft auch kleinere Vergehen mit entsprechend geringen Bußgeldern eintreiben zu wollen. Bisher waren Bußgeldbescheide von geringer Höhe nicht weitergeleitet worden, weil der Verwaltungsaufwand zu groß war. Die Schweiz musste dafür jeweils ein Rechtshilfeersuchen bei den Deutschen Behörden einreichen.
Quelle: www.autopapst.de
MfG ramses90
Hallo,
warum steht Person A nicht zu seiner Zuwiderhandlung und zahlt einfach? Das wäre doch die beste aller Möglichkeiten.
Gruss
Iru
hallo,
Weiß jemand ob man nochmal angeschrieben wird, wenn die Person
nicht zahlt?
Ja, man wird angeschrieben.
Gibt es keine Möglichkeit die Situation zu erklären, da
eigentlich die Person bezahlt hat.
Nein, hat sie nicht. Die Parkzeit wurde überschritten, also Strafe.
Aber es muss ja auch erstmal bewiesen sein, dass das Knöllchen
am Auto befestigt war oder? Aber auf die Idee kamen
wahrscheinlich schon 100 te 
So ist es, deshalb uninteressant.
Was meintest du mit kann beim Fahrer/Halter eingeklagt werden.
D.h. wenn eine andere Person mit dem Auto in die Schweiz fährt
muss diese Person bezahlen
???
Natürlich. Zuerst einmal muss derjenige, der das Ding verbockt hat, bezahlen. Weil das aber nicht ersichtlich ist, wenn das Auto so einfach an der Straße steht, geht das Knöllchen an den Halter.
Grüßerle
Richard
Nein, hat sie nicht. Die Parkzeit wurde überschritten, also Strafe.
Ja eben nicht… Die Parkszeit wäre nicht überschritten worden, wenn davor nicht -1h auf der Uhr gewesen wäre…
Hallo, warum fährt A in ein Land,
-in dem er sich nicht auskennt
- über das er sich vorher nicht informiert
- und ihn dortige Rechtsvorschriften nicht interessieren?
Fragt sich Rumburak
Ja eben nicht… Die Parkszeit wäre nicht überschritten worden, wenn davor nicht -1h auf der Uhr gewesen wäre
Hi, 1. dürfte das wohl kaum zu beweisen sein u. 2. kann überhaupt nicht nachvollzogen werden, wieso sich jemand an so eine Parkuhr stellt u. damit dem Vorparker dessen überzogene Stunde bezahlt!
Wenn es denn doch jemand macht, sollte man sich vorher über d. evtl. folgenden Konsequenzen im Klaren sein.
MfG ramses90.
sorry versteh ich jetzt nicht.
es stand geschrieben 2 h parken = 3,50 euro
4 euro eingeworfen = 1.5 h
was hat das mit den rechtsvorschriften zu tun?
leider hat person A danach kein kleingeld mehr gehabt außer mehrere 50 cent stückchen, die der automat immer wieder ausgespuckt hat(obwohl drauf stand, dass er sie nimmt)
ja shit happens
… wird man wohl zahlen müssen,
aber hätte ja sein können dass jemand schon ein paar erfahrungen damit gemacht hat und es eine möglichkeit gegeben hätte mit guten argumenten die situation zu erklären und dass dann die strafe eventuell fallen gelassen wird, aber wenn die sitution schon hier im forum als nicht verständlich gilt, hat man bei der schweizer plozei wohl noch weniger chancen
…
Es waren auf alle Parkuhren - eine bestimmt zeit. die person dachte wohl es wäre normal und hatte sich keine größeren gedanken gemacht und war im stress
… des weiteren hat die parkuhr leider das restliche kleingeld nicht angenommen. es ist kein weltuntergang die strafe zu zahlen, aber wegen 20 min parküberschreitung 30 euro zu zahlen ist schon mehr als unnötig und happig dafür dass „normal“ 30 min 1 euro kosten 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Überschreiten der bezahlten Parkdauer führt wohl in jedem Land zu erhöhten Kosten.
Wenn ich also aus welchen Gründen auch immer, nur für eine Parkstunde löhnen kann, dann kann ich auch nur 1 Stunde parken. Völlig egal was da wo geschrieben steht.
Aber Herr A hat jetzt den großen Vorteil, er wird wohl in Zukunft vor allem im Ausland peinlichst genau darauf achten, die bezahlte Parkzeit nicht zu überschreiten.
Manche Erfahrungen sind eben ein bischen teurer als Andere.
Gruß Rumburak
hehe das stimmt wohl!?!
Weiß jemand zufällig ob der 1. Bescheid den der Herr wohl bekommen wird Mahngebühren enthält? oder ob es wie in deutschland ist beim falsch parken nur eine „erinnerung“ bekommt??